Asphaltmischwerk Nußdorf: Dauermessungen notwendig - auch in ganz Deutschland?
Gewinn für Mensch und Umwelt
Mit einer Dauermessung können Luftschadstoffe des AMW Nußdorf ständig überwacht und Grenzwertüberschreitungen sofort erkannt und abgestellt werden.
Die Messung ist eine vertrauensbildende Maßnahme und ein wichtiger Beitrag zum Gesundheits- und Umweltschutz. Die derzeit gängige Praxis von vorangemeldeten Einzelmessungen im Turnus von 3 Jahren ist dazu nicht geeignet.
Petition soll Messung gesetzlich verankern
Das Urteil des BayVGH zur Dauermessung von Luftschadstoffen ist bundesweit von grundsätzlicher Bedeutung. Damit das “Nußdorfer Urteil” bundesweit Vorbild wird, wurde eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, wonach eine Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen gesetzlich vorzuschreiben ist.
Helfen Sie mit!
Wir haben jetzt die einmalige Chance, durch das Urteil des BayVGH die verpflichtende Messung auf Bayern und ganz Deutschland ausdehnen zu können.
Dazu brauchen wir die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Petition ist mittlerweile durch den Petitionsausschuss veröffentlicht unter:
Petition zur Einführung einer Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen
Informieren Sie bitte möglichst viele Bekannte und Verwandte. Herzlichen Dank!
Georg Binder
BUND Naturschutz
Ortsgruppe Nußdorf-Neubeuern
Flyer der Bürgerinitiative Nußdorf zur Asphaltmischanlage
Bericht im RFO: Dauermessung in Asphaltmischanlage Nußdorf muss durchgeführt werden
Bericht im OVB: Nußdorfer Urteil soll bundesweit gelten
Zur Ortsgruppe Nußdorf-Neubeuern