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Wasserburg am Inn

Die Bioabfallvergärung muss ausgebaut werden

Beitrag für Heft 7/2018 von Müll & Abfall

Obwohl seit dem 1.1.2015 nach § 11 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Deutschland die Verpflichtung gilt, Bioabfälle getrennt zu erfassen und zu verwerten, wird diese Vorschrift in einigen Teilen des Landes immer noch nicht Ernst genommen. Im Land des selbst ernannten „Recycling-Weltmeisters“ nehmen es etliche Kommunen und Behörden mit Recht und Gesetz nicht so genau.

Es sieht fast so aus, als ob sie das Klischee von der deutschen Gründlichkeit widerlegen wollen. Ist ihnen dieses Klischee vielleicht peinlich oder was ist der Grund?

Die Angelegenheit selbst ist allerdings ausgesprochen ärgerlich. Millionen Tonnen an Küchenabfällen werden Jahr für Jahr immer noch in kommunalen Verbrennungsanlagen verbrannt, obwohl sie mit ihrer Feuchtigkeit einen sehr niedrigen Heizwert aufweisen. Diese Küchenabfälle sind überdies bei der Verbrennung ein Problem, da durch sie die Inhomogenität des Brennguts verstärkt wird. Überdies gehen wertvolle Inhaltsstoffe wie Kalium, Magnesium, Phosphor und Humus unwiederbringlich verloren.

Die getrennte Erfassung von Bioabfällen muss auf jeden Fall deutlich ausgeweitet werden. Aber ob in Deutschlands Hauptstadt oder in einigen Landkreisen in der Provinz: Es ist anscheinend den Zuständigen ganz Recht, wenn ihr Biomüll oder größere Anteile ihres Biomülls in ihren Verbrennungsanlagen landet. Die Nachteile sind ihnen offensichtlich egal.

Durch die Vergärung des Bioabfalls in Biogasanlagen lässt sich jedenfalls mehr Energie gewinnen als in Verbrennungsanlagen, Energie die auch speicherbar ist. Wenn die Abwärme aus den mit Biogas betriebenen Blockheizkraftwerken ganzjährig zu verwerten ist, kann das Gas nach der Gasreinigung direkt thermisch verwertet werden. In anderen Fällen bietet sich die Abtrennung von CO2 an, so dass das Methan beispielsweise ins Erdgasnetz eingespeist oder zum Betrieb von Fahrzeugen verwendet werden kann.

Es kann aber nicht nur um die Quantität gehen, auch die Qualität des erzeugten Gärrests bzw. Kompostes ist von Bedeutung. Betreiber, die eine Vergärungsanlage bestellen, müssen dabei auf technische Verfahren achten, bei denen Kunststoffbestandteile nicht in kleine Fetzen zerhäckselt werden, wodurch sie praktisch gar nicht mehr abtrennbar sind. Besser ist es, wenn derartige Fehlwürfe von der Oberfläche der Suspension abgeschöpft werden können. Der BUND-Arbeitskreis Abfall und Rohstoffe hat sich Anlagen angesehen, bei denen Produkte von guter Qualität erzeugt worden sind.

Den BUND haben hin und wieder Informationen über Verunreinigungen des Gärrests bzw. des Kompostes durch Plastikfetzen erreicht. Diese Beschwerden kommen allerdings nicht von überall. In manchen Kommunen gibt es offensichtlich geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.

Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie natürlich eine gute Abfallberatung. Sie ist Pflicht der Kommunen, aber manchmal wird dabei leider zu sehr gespart. Ein Problem bei der Abfallberatung ist sicher auch die Polemik gegen die getrennte Sammlung generell, um das Kunststoffrecycling madig zu machen. Das trifft dann auch die anderen Abfallfraktionen, und hier besonders den Biomüll.

Zur notwendigen Akzeptanz der getrennten Erfassung von Bioabfällen gehört natürlich auch, dass die Biotonne für die Haushalte kostenlos eingeführt und geleert wird. Das ist auch gerecht, denn Menschen, die sich umweltbewusst verhalten, dürfen von ihren Kommunen für ihr Verhalten nicht auch noch zur Kasse gebeten werden. Die getrennte Erfassung der Bioabfälle ist ja schließlich kein Luxus, sondern Vorschrift.

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass bei Bioabfällen die Vergärung in Biogasanlagen der Behandlung in Verbrennungsanlagen überlegen ist, und zwar hinsichtlich der energetischen Aspekte, der Klimaaspekte wie auch des Aspekts der Rückgewinnung von Pflanzennährstoffen wie Kalium, Magnesium und Phosphor.

Die Verbrennung des Biomülls in Verbrennungsanlagen ist ein Konzept des 20. Jahrhunderts, das angesichts der Probleme der damals üblichen Deponierung, die heute nicht mehr zulässig ist, vielleicht noch verständlich war. Inzwischen leben wir aber im 21. Jahrhundert und brauchen bessere, fortschrittlichere Konzepte zur Lösung unserer Umweltprobleme, in Berlin wie in der Provinz.

Dr. Hartmut Hoffmann, Sprecher des AK Abfall und Rohstoffe des BUND e. V.