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Wasserburg am Inn

Europäische Umgebungslärmrichtlinie

Aktualisiert: 23. März 2010
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Wir arbeiten an der Behebung dieses technischen Problems.
Webmaster 28/12/11


Bürgerbeteiligung erwünscht?

Lärm ist ein rasant wachsendes Gesellschafts- und Umweltproblem, dem bislang vor allem an der Quelle zu wenig begegnet wird. Politische Enscheidungen bei Lärmschutz, nicht nur bei uns in Bayern, orientieren sich meist an rein wirtschaftlichen Interessen.

EG-Umgebungslärmrichtlinie
Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie startet die Europäische Union den Versuch, ihre Mitgliedstaaten in puncto Lärmschutz in ihre Pflicht zu nehmen.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, diesen vorzubeugen oder sie zumindest zu reduzieren. Und so auch mehr "Lärmgerechtigkeit" zu erwirken.

So wurden die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, Lärmkartierungen durchzuführen. Auf der Basis der kartierten Lärmsituation soll dann daran gearbeitet werden, eine bessere Situation für die dort lebenden Kinder, Bürgerinnen und Bürger zu schaffen - Lärmkarten sind also prinzipiell ein wichtiges Planungsinstrument (z.B. für Lärmaktionspläne) der Kommunen und damit ein Lichtblick für die dort lebenden Menschen. Die Richtlinie fordert ausdrücklich die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Lärmaktionspläne.

Weiterführende Informationen zur Europäischen Umgebungslärmrichtlinie und zu den Lärmkartierungen gibt's beim Bayerischen Umweltministerium, beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Regierung von Oberbayern.

Bayerische Lärmpolitik
Bedenken vor möglichen Kosten im Lärmschutz, Resignation vor dem Hintergrund der deutschen und bayerischen Lärmpolitik und wohl auch die Angst sich mit den bisherigen Versäumnissen oder Fehlentscheidungen beim Lärmschutz und einem zur Wehr setzen der Bürgerinnen und Bürger zu konfrontieren, erschweren aus Sicht des Bund Naturschutz eine "gesundheitlich unbedenkliche", menschliche, bürgerorientierte und damit faire Lärm(schutz)politik.

Aktueller Sachstand im Landkreis Rosenheim
Die seit Ende 2007 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte Lärmkarte stellt die durch die beiden Autobahnen A8 und A93 sowie die in Teilabschnitten der Bundesstraßen B15 und B304 verursachten Lärmbelastungen der Bevölkerung dar. 

Die Schienenlärmkarte wurde vom Eisenbahn-Bundesamt kürzlich, mit über einjähriger Verspätung, im Internet komplettiert. Kartiert ist hier die Strecke München - Rosenheim und ein Teilabschnitt der Strecke Rosenheim - Kufstein.

Lärmkarten stellen die Ergebnisse aus flächenhaft angewandter Modellberechnung dar. Neben den Lärmkarten sind auch Betroffenheitsanalysen ins Internet eingestellt.

Die Zuständigkeiten der längst überfälligen Lärmaktionsplanung wurden zwischenzeitlich bayernweit geregelt. Für den Bezirk Oberbayern gilt folgende Regelung.

  • Autobahnen und Eisenbahnstrecken  =  Regierung von Oberbayern 
  • Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen  =  Gemeinden 

Fazit
Immer deutlicher wird erkennbar dass Bayern auf eine minimierte und bürgerferne Umsetzung der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie setzt. 

  • So muss der "empfohlene" Schwellenwert von 60 - 65 dbA Dauerlärm, insbesondere aus gesundheitlicher Sicht, kritisch hinterfragt werden.

    Peter Lercher vom Institut für Sozialmedizin der Universität Innsbruck hat beispielsweise in Untersuchungen nachgewiesen dass bereits als normal geltender Verkehrslärm (50 - 65 dbA) bei Kindern sowohl physische als auch psychische (nachteilige) Auswirkungen bewirkt. Besonders betroffen: Mädchen und Frühgeborene.

    60 - 65 dbA - das ist übrigens so laut wie wenn ein großer älterer Rasenmäher in sechs Meter Entfernung hochtourig läuft...


  • Aber auch der stark reduzierte Erhebungsumfang und die gewählte Erhebungsmethodik sollten auf den Prüfstand.

    Wurden mit den bewerteten und errechneten Lärmarten und -werten wirklich die tatsächlich wahrgenommene Lärmrealität erfasst und dargestellt, also auch die subjektiv wahrgenommene "Lautheit" und "Lästigkeit", die Gesamtlärmsituation, witterungsabhängige Immissionsunterschiede, Echoeffekte etc.?


  • Die staatliche Informations beschränkt sich in der Regel weiterhin ausschließlich auf das Internet. Viele Bürgerinnen und Bürgern bleibt so der frei Informationszugang verwehr.


  • Wie die von der EU ausdrücklich geforderte Bürgerbeteiligung nun letztendlich konkret umgesetzt werden soll ist weiterhin offen. Die zuständigen Stellen (für das Gemeindegebiet Raubling) blieben dem BN auf Anfrage bislang eine Antwort schuldig  bzw. konnten keine abschließende Auskunft geben. (Stand 12/2009)


  • Die Aufspaltung der Zuständigkeiten in Bayern bürokratisiert und verkompliziert eine Bürgerbeteiligung zusehends.


  • Umso mehr sind Bayerns Bürger aufgefordert, die Chance für mehr Lärmschutz und Lärmbewusstsein zu nutzen und bei den anstehenden Lärmaktionsplanungen aktiv zu werden. 

  • Brüssel verordnet Ruhe - Bayern schläft
    Artikel des BN Raubling auf Seite 34
    Natur + Umwelt BN-Magazin, Heft 3-2010