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Juni 2026: Stellungnahme zur Marienberger Straße Nord

55. FNP-Änderung Teil 1 und BP 204 "Marienberger Straße Nord"

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Neuer großer Flächenverbrauch

Obwohl Rosenheim die zweitkleinste Stadtfläche der kreisfreien bayerischen Städte hat, sollen hier gleich 10,5 ha auf einmal neu in Anspruch genommen werden. Dabei gibt das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) eigentlich unter „3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ das verbindliche Ziel vor: „In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen.“
Wieder einmal gehen dabei landwirtschaftliche Nutzflächen verloren, obwohl diese gemäß LEP „5.4.1 Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ besonderen Schutz genießen sollten.
Eine solide Begründung für erlaubte Ausnahmen bei diesen Zielen scheint allerdings zu fehlen. Denn wir haben ja ein Leerstands-Problem, das etliche OB-Kandidaten im letzten Kommunalwahlkampf thematisiert haben, und auch ein prognostiziertes Bevölkerungswachstum von nur etwa 3 % für Stadt und Landkreis über 20 Jahre. In der BBE-Verträglichkeitsanalyse – vom Projektentwickler selbst in Auftrag gegeben – ist die Steigerungsrate des Landkreises übrigens etwa doppelt so groß angegeben. Außerdem wurde die dort für August 2024 genannte Einwohnerzahl Rosenheims laut den offiziellen Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik bis heute nicht erreicht. Kleinere Werte bedeuten eine geringere Nachfrage nicht nur nach Wohnungen, sondern auch nach Betrieben der Nahversorgung und Gewerbeflächen.

2. Schädigung der Einzelhandelsstruktur

Wir befürworten eine Verbesserung der fußläufig erreichbaren Nahversorgung. Ein Projekt wie das hier geplante dient jedoch nicht diesem Zweck. Vielmehr geht es darum, Kunden von weiter her an einen großflächigen Einkaufsstandort zu locken. Das schädigt die existierende Nahversorgung in anderen Teilen Rosenheims, insbesondere auch in Westerndorf St. Peter, sowie in benachbarten Gemeinden wie Schechen und Großkarolinenfeld. Wir befürchten, dass kleinere Geschäfte dort zur Aufgabe gezwungen werden – zum Nachteil ihrer Kunden und der Umwelt.

3. Wegfall der Grünzäsur

Wir bleiben dabei: Eine „städtebaulich vorteilhafte Entwicklung“ und eine „respektvolle Verbindung der Bebauung“ können wir nicht erkennen. Vielmehr drohen sehr wohl „die Ortsgrenzen zwischen den einzelnen Stadtteilen völlig zu verwischen“. Es wird genau das eintreten, was man angeblich vermeiden will: Westerndorf St. Peter verschmilzt in einem Siedlungsbrei mit der Kernstadt Rosenheim!
Das im LEP unter 3.1.3 formulierte rechtlich bindende Ziel, „geeignete siedlungsnahe Freiflächen als Trenngrün festzulegen, um das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungsbereiche und das Entstehen ungegliederter Siedlungsstrukturen zu verhindern“, wird somit verfehlt.
Der Wegfall der Grünzäsur bringt noch andere Nachteile mit sich, insbesondere bei den Themen „Probleme durch Hitze, Starkregen und Grundwasser“ und „Weitere ökologische Probleme“.
Eine nicht einmal 1 ha große Fläche ohne Bebauung kann keinen Ersatz für die Grünzäsur darstellen, genauso wenig wie die von der Stadt Rosenheim genannten weiteren Maßnahmen.

4. Probleme durch Hitze, Starkregen und Grundwasser

Die Anzahl der Hitzetage hat sich in unserer Region in den vergangenen 70 Jahren bereits nahezu verdreifacht, und dieser Trend dürfte sich weiter verstärken. Im Rosenheimer Klimawandel-Anpassungskonzept, das 2023 einstimmig vom Stadtrat verabschiedet wurde, ist die jetzige Grünfläche als Ausgleichsraum von „sehr hoher Bedeutung“ mit Kaltluftfluss und Kaltluftleitbahn gekennzeichnet (siehe Abschlussdokument, Folie 33). An anderer Stelle heißt es, dass solche Flächen „unbedingt zu erhalten“ sind, wenn sie an Bereiche mit erhöhter Wärmebelastung grenzen. Dies ist hier an der Technischen Hochschule der Fall (siehe Hauptteil, 2.1.6 Kaltluftbahnen).
Laut dem Klimaökologischen Gutachten, das die Auswirkungen der Bebauung per Simulation untersucht hat, erhöht sich die Temperatur größtenteils im Bereich der Gebäude und der neu versiegelten Flächen. Eine sehr große nächtliche Temperaturerhöhung von bis zu 5,5 K tritt besonders dort auf, wo der Versiegelungsgrad hoch ist. Weil dies auch Wohnbereiche betrifft, wird das Gesamtvorhaben nur als eingeschränkt vertretbar bewertet. Die geringe Abnahme der Kaltvolumenstromdichte widerspricht den Erkenntnissen des Klimawandel-Anpassungskonzepts und sollte überprüft werden.
Die Zahl der Starkregenereignisse ist in unserem Landkreis in den vergangenen 20 Jahren etwa doppelt so hoch geworden und wird voraussichtlich weiter steigen. Zudem liegt das Gebiet in einem wassersensiblen Bereich mit hohen Grundwasserständen. Eine konventionelle Versickerung dürfte hier schon jetzt nicht ausreichen. Es müssten vielmehr Maßnahmen wie Muldenversickerung, Regenwasserrückhalt, multifunktionale Flächen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie die Pflanzung von Großbäumen angewendet werden. Dies ist im Kapitel „Schwammstadt” des Rosenheimer Klimawandel-Anpassungskonzepts beschrieben. Gemäß diesem Konzept sind Neuversiegelungen wegen Wasserabfluss, Überhitzung, Versickerung etc. generell so gering wie möglich zu halten. Die hier geplanten hohen Versiegelungsgrade mit einer GRZ von 0,8 und mehr sind somit abzulehnen (siehe „Checkliste für Planer, 3 Städtebaulicher Entwurf“ im Klimawandel-Anpassungskonzept).
Laut dem Geotechnischen Gutachten sind die oberflächennahen Lehmböden und die künstlichen Auffüllböden nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Eine Versickerung in den unterliegenden wasserdurchlässigen Kiesen ist möglich, die Durchlässigkeit muss jedoch zwingend vor Ort geprüft werden. Eine Dachbegrünung soll den Abfluss des Niederschlagswassers drosseln. Mit aufgestautem Oberflächenwasser (Schichtwasser) ist zu rechnen.

5. Weitere ökologische Probleme

Auch folgende wichtige Funktionen der bestehenden Grünfläche sind betroffen:

  • Als Boden mit natürlicher Fruchtbarkeit, der organische Schadstoffe abbaut und Kohlenstoff bindet: weitgehende Zerstörung.
  • Als Lebensraum, Rückzugs- und Austauschgebiet für Tiere und Pflanzen: Gefährdung, hier sind insbesondere zu erwähnen:
    Reptilien: Mauereidechse (allochthon und autochthon, beides nicht FFH-geschützt), Zauneidechse (autochthon, FFH-geschützt)
    Amphibien: nicht gefunden
    Fledermäuse: keine Quartiere gefunden
    Vögel: 28 Arten, davon saP-relevant: Mauersegler, Mäusebussard, Stieglitz, Dohle, Turmfalke, Rotmilan, Haus- und Feldsperling, Star; Stieglitz, Haus- und Feldsperling, Star brüten vermutlich in der Nähe
    Diverse Maßnahmen, auch beispielsweise für Fledermäuse
    Rotbuchenreihe: Ist die Erhaltung sicher (siehe Bemerkungen in saP, Umweltbericht)?
  • Als Naturraum für die menschliche Erholung: Stark beeinträchtigtes Landschaftsbild; Spazierweg fällt weg?

6. Zusätzliche Verkehrsprobleme

Wegen der meist großen Entfernung zur Wohnbebauung werden die Wege in das Gebiet wohl selten zu Fuß zurückgelegt. Die existierenden Radverkehrsanlagen an der Westerndorfer und an der Ebersberger Straße sind nicht komfortabel und sicher.
Auf jeden Fall wird zusätzlicher Kfz-Mehrverkehr mit entsprechendem Energiebedarf und Emissionen von CO2, Feinstaub, Abgasen und Lärm entstehen.
Auch Verkehrsstaus werden zunehmen. In erster Linie sind davon schon bisher sehr stark befahrene Straßen betroffen wie die Westerndorfer Straße, die Schlößlstraße und die Ebersberger Straße. Die Westtangente kann das Problem nicht lösen.

7. Geringschätzung von ISEK und bürgerlichem Engagement

Im „Fachkonzept Landschaft und Freiraum“ für ISEK vom 20.10.2025 heißt es z. B. einleitend: „Durch die Verankerung der vorgeschlagenen Handlungsräume und Maßnahmen im übergeordneten ISEK ist sichergestellt, dass die Sicherung und Schaffung öffentlich zugänglicher Grün- und Erholungsflächen auf gesamtstädtischer, Stadtteil- und Nachbarschaftsebene berücksichtigt werden.“ Dennoch sollen die Festlegungen des Fachkonzepts für das Gebiet offenbar gänzlich übergangen werden. Ein solches Vorgehen der Stadt schadet nicht nur der Planung, sondern verhindert auch einen möglichen Konsens mit weiten Teilen der Bürgerschaft und wertet den ISEK-Prozess ab.

Fazit

Wir können uns wieder einmal des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dieser Planung die Interessen von Grundstücks-Eigentümern und Investoren Vorrang vor denen der Bürger haben.
Wir lehnen daher das Projekt in dieser Dimension und in dieser Lage aus den geschilderten Gründen strikt ab.
 

Links:

Interessengemeinschaft Rosenheim-Nord e.V.
https://ig-rosenheim-nord.de

Klimawandelanpassungsstrategie und Klimawandelanpassungskonzept der Stadt Rosenheim
https://www.rosenheim.de/buergerservice/umwelt/klimawandelanpassungsstrategie

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