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Wasserburg am Inn

Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd

Dank BN-Klage: Mehr Landschaftsschutz nicht nur im Inntal möglich!

Das seit 1952 bestehende, 4.667 ha große Landschaftsschutzgebiet zwischen der Grenze nach Tirol und Rosenheim wurde immer wieder verändert und durch die am 10. April 2013 erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung in Summe um rund 650 ha massiv verkleinert, um die weitere Bebauung nicht zu behindern. Die Klage des BUND Naturschutz (BN) gegen diese Verkleinerung dürfte Auswirkungen weit über dieses Gebiet hinaus haben.

„Gerade im Alpenvorland hat der Erhalt intakter Landschaft einen besonderen Stellenwert, doch gerade auch hier nimmt der Flächenverbrauch durch neue Gewerbe- und Siedlungsgebiete und neue Straßen immer mehr zu“, kritisierte Prof. Hubert Weiger, damals BN-Landesvorsitzender und heute BN-Ehrenvorsitzender, die Entwicklungen. „Diese krebsartige Gebietsentwicklung hat mit einem organischen Wachstum nichts mehr zu tun.“

Der BN war der Meinung, dass bei der Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) notwendig gewesen wäre und außerdem die Alpenkonvention verletzt wurde. Daher klagte der Verband 2014 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem Normenkontrollantrag gegen die LSG-Verkleinerung. Am 25. April 2018 sprach der VGH dem BN die Antragsbefugnis ab, ließ aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu.

Am 4. Mai 2020 setzte das BVerwG das Verfahren aus, um vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen, ob nach Unionsrecht vor Erlass der Verordnung eine Pflicht zur Durchführung einer SUP bestand. Der EuGH sah in seinem Urteil vom 22. Februar 2022 im konkreten Fall keine Verpflichtung dazu. Neufestsetzungen von Schutzgebieten dürfen aber nicht mehr grundsätzlich ohne Umweltprüfung vorgenommen werden, sondern es muss im Einzelfall entschieden werden – immerhin ein Teilerfolg!

Doch es sollte noch besser kommen. Das BVerwG urteilte am 26. Januar 2023: Eine Klagebefugnis ist schon durch den Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention gegeben, der anerkannten Umweltvereinigungen ein Klagerecht gegen Verletzungen europäischen Umweltrechts einräumt – hier in Verbindung mit dem EU-weit anerkannten Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention. Das Gericht hob das Urteil des VGH auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung dorthin zurück.

Was wird mit dem Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd geschehen, wenn der BN endgültig recht bekommt? Peter Kasperczyk, der frühere Vorsitzende des Bund Naturschutz Kreisgruppe Rosenheim, meint dazu: „Es ist vorstellbar, dass man die Verluste an anderer Stelle wieder ausgleicht.”

Das Urteil des BVerwG hat aber über den konkreten Fall hinaus große Bedeutung. Dr. Franziska Heß, die den BN vor Gericht vertreten hat, stellt fest: „Das Erfordernis der SUP-Pflicht als Voraussetzung einer Klagemöglichkeit hat bisher eine Vielzahl von Klagen gegen Rechtsverordnungen und sonstige Pläne und Programme behindert. Das ist nun Geschichte."
Und der BN-Landesvorsitzende Richard Merger betont: „Hoffentlich erkennen die Behörden und die Politik, dass sie spätestens jetzt die in der Alpenkonvention niedergelegten Schutzvorschriften ernst nehmen müssen. Die Erhaltung der Alpen in Zeiten des Klimawandels ist schließlich enorm wichtig.“

 

Aus der Presse, Pressemitteilungen:

OVB am 05.02.2023: Urteil stärkt Alpenkonvention - Was das für das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd bedeutet
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/kreis-rosenheim-neues-urteil-staerkt-umweltschutz-im-landschaftsschutzgebiet-inntal-sued-92066828.html

BN am 27.01.2023: Verkleinerung Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd: Bundesverwaltungsgericht stärkt die Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/verkleinerung-landschaftsschutzgebiet-inntal-sued-bundesverwaltungsgericht-staerkt-die-durchsetzbarkeit-der-alpenkonvention

Bundesverwaltungsgericht am 27.01.2023: Normenkontrollantrag des BUND gegen die "Inntal-Süd"- Verordnung zulässig
https://www.bverwg.de/pm/2023/8

BN am 22.02.2022: EuGH-Urteil zu Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd: Teilerfolg bei gerichtlicher Auseinandersetzung
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/eugh-urteil-zu-landschaftsschutzgebiet-inntal-sued-teilerfolg-bei-gerichtlicher-auseinandersetzung

BN am 12.03.2020: Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets Inntal Süd wird vermutlich beim Europäischen Gerichtshof behandelt
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/verkleinerung-des-landschaftsschutzgebiets-inntal-sued-wird-vermutlich-beim-europaeischen-gerichtsho.html

BN am 27.04.2018: Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag des BN gegen die Verschlechterung des Landschaftsschutzgebiets Inntal Süd ab - BUND Naturschutz geht vor das Bundesverwaltungsgericht
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/verwaltungsgerichtshof-lehnt-antrag-des-bn-gegen-die-verschlechterung-des-landschaftsschutzgebiets.html

OVB vom 16.04.2018: Schutzgebiet Inntal Süd auf Prüfstand
https://www.ovb-online.de/rosenheim/schutzgebiet-inntal-sued-pruefstand-9783154.html

BN am 05.12.2017: BN-Klage gegen LSG-Änderung Inntal-Süd heute vertagt
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-klage-gegen-lsg-aenderung-inntal-sued-heute-vertagt.html

 

Weitere Informationen:

Zur Stellungnahme der Kreisgruppe Rosenheim

Karte mit Vergleich Alt/Neu im PDF-Format