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Wasserburg am Inn

Ausbau der Autobahn A8

Heimatzerstörung pur

Bei der Planung der Autobahn A8 ab Rosenheim fand der vom BUND Naturschutz (BN) und der Bürgerinitiative "A8 – Bürger setzen Grenzen" geforderte maßvolle Ausbau keine Berücksichtigung. Auch im Bundesverkehrswegeplan 2030 soll die A8 auf 6 + 2 Spuren erweitert werden – mit fatalen Folgen für Mensch und Natur. Der BN klagt nun gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum ersten Ausbauabschnitt, denn dies wäre der Anfang für den Gesamtausbau!

Neue Schneise im Widerspruch zu den eigenen Zielen
Der geplante Ausbau der Autobahn östlich von Rosenheim auf insgesamt sechs Fahr- und zwei Standspuren erfordert zusammen mit größeren Kurvenradien, abgeflachten Steigungen und breiterem Mittelstreifen eine teure Neutrassierung mit großem Flächenverbrauch und starker Zerschneidung. Die Autobahn fügt sich nicht mehr in die Landschaft ein. Höhere Geschwindigkeiten, die erst durch die Neuanlage möglich werden, verursachen mehr Energiebedarf, CO2-Ausstoß, Lärm und schädliche Abgase.

Besonders betroffen sind Menschen, die in Mischgebieten an der Autobahn wohnen oder arbeiten, wo laxere Lärmgrenzen gelten. Der Tourismus, ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region, wird geschädigt. Z. B. in der Nähe des Chiemsees sind Natura 2000-Gebiete gefährdet. In der ganzen Region gilt die Alpenkonvention. Daher wäre die Umweltbetroffenheit auf "hoch" zu setzen.

Im Gegensatz zu den grundsätzlichen Vorgaben des Verkehrsentwicklungsplans werden also Natur, Landschaft und nicht erneuerbare Ressourcen in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Emissionen von Lärm, Schadstoffen und Klimagasen sinken nicht wie gefordert, sondern erhöhen sich.

Nach Prof. Kurzak ist die A8-Ost eine Ferienautobahn. Ihre Überlastung an etwa 30 Tagen im Jahr rechtfertigt in keiner Weise den massiven Ausbau. Und auch damit können die größten Staus, die der Urlaubsverkehr verursacht, nicht verhindert werden. Kürzere Fahrtzeiten werden dagegen eine höhere Akzeptanz für Pendler, mehr Zersiedelung und damit weitere Umweltprobleme hervorrufen.

Trotzdem hat dieses Projekt im Bundesverkehrswegeplan auf dem Abschnitt Inntaldreieck–Traunstein (T3) die höchste Prioritätsstufe "vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung". Zwischen Traunstein und Bundesgrenze (T4) steht der Ausbau nur im "weiteren Bedarf mit Planungsrecht", was eine baldige Realisierung unwahrscheinlich macht.

Weitere Merkwürdigkeiten
Auf zwei weiteren Abschnitten München-Holzkirchen (T1) und Holzkirchen-Inntaldreieck (T2) soll die A8 laut Bundesverkehrswegeplan um eine zusätzliche Fahrspur in jeder Fahrtrichtung erweitert werden. Obwohl es noch nicht einmal eine Planung gab, kam dieser Ausbau in den "vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung". Auch hier gäbe es bei einer Realisierung viele der oben genannten Probleme, und auch der Abschnitt T2 liegt im Gebiet der Alpenkonvention. Glaubt man, die häufig witterungsbedingten Probleme im Bereich des Irschenbergs durch mehr Spuren in den Griff zu bekommen? Das Umweltbundesamt hat jedenfalls die Streichung des Abschnitts T2 wegen des großen Flächenverbrauchs, massiver Nachteile für den Naturschutz und hoher Emissionen gefordert.

Erstaunlich ist das niedrige Nutzen/Kosten-Verhältnis (NKV) des Gesamtprojekts und die Tatsache, dass alle Abschnitte zur Berechnung in einen Topf geworfen wurden. Es ist anzunehmen, dass andernfalls einige Abschnitte schon aufgrund ihres niedrigen NKV-Wertes herausgefallen wären. Vermutlich wurde auch der ursprünglich geplante teure Umbau des Bernauer Bergs aus dem Vorhaben herausgenommen, um das NKV nicht noch weiter absinken zu lassen.

Alternativen nicht beachtet
Der Vorschlag des BN und der Bürgerinitiative für den Ausbau ab Rosenheim wurde nie ernsthaft geprüft. Er sieht 4 + 2 Spuren und eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor. Dies spart Fläche, Energie, Emissionen und Kosten. Die Kosteneinsparung würde zu einer schnelleren Realisierung im Gesamtgebiet führen.

Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung wurden offenbar nicht betrachtet. Hierunter fallen z. B. in Nord-Süd-Richtung der Ausbau der Bahnstrecke Regensburg–Mühldorf–Rosenheim und in West-Ost-Richtung der beschleunigte Ausbau der Bahnstrecke München–Mühldorf–Freilassing und Tüßling–Burghausen.

Klage des BN
Der BN hat Mitte April 2024 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum ersten Ausbauabschnitt der A8-Ost zwischen Achenmühle und Bernauer Berg im Landkreis Rosenheim beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Aus Sicht des Verbandes weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf. Der gesamte A8-Ausbau ist das klimaschädlichste noch nicht umgesetzte bayerische Projekt im Bundesverkehrswegeplan, er schädigt sensible Schutzgebiete und verursacht hohe Baukosten. Der erste Ausbauabschnitt wäre der Anfang für den Gesamtausbau.

Bundesverkehrswegeplan 2030

Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan

PRINS zum Ausbau der A8 von München-Süd bis zur Bundesgrenze D/A (A008-G010-BY)

PRINS zur Bahnstrecke Regensburg-Mühldorf-Rosenheim (2-039-V01)

PRINS zur Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing (2-008-V02)

Kurzfassung der Stellungnahmen des BUND Naturschutz (November 2014)

Ausführliche Stellungnahmen des BUND Naturschutz (Oktober 2014):
PFV A8 Rosenheim bis Achenmühle und PFV A8 Achenmühle bis Bernauer Berg

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