Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie: dritter und letzter Bewirtschaftungszeitraum
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 hat das Ziel, dass die Gewässer (Fließgewässer, Seen und Grundwasser) den „guten“ Zustand erreichen sollen. Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt, Gestalt und Qualität. Zur Umsetzung werden sechsjährige Bewirtschaftungspläne erarbeitet. Eigentlich hätte der gute Zustand schon 2015 erreicht werden sollen. Da dieses Ziel für einen Großteil der Gewässer verfehlt wurde, folgte ein zweiter Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 und nun der dritte und letzte bis 2027.
Bei der hierzu stattfindenden Anhörung der Öffentlichkeit hat die Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz (BN) wieder eine Stellungnahme hauptsächlich für den Inn und den Simssee abgegeben. Die Stellungnahmen nennen einige wichtige Probleme, wo aus unserer Sicht noch dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Beim Inn besteht das Problem der Staustufen, verbunden mit einem hohen Eintrag teilweise toxischer Sedimente. Belastungen durch Plastik und Mikroplastik beeinträchtigen das Gewässer zusätzlich. Der Simssee leidet unter Einträgen aus der Landwirtschaft.
Außerdem gibt es eine Stellungnahme der Mangfall-Allianz für Mangfall und ihre Nebengewässer. Bei der Mangfall ist weiterhin ein großes Problem, dass noch immer zahlreiche Querbauwerke die Flüsse in Abschnitte unterteilen, die Durchgängigkeit immer wieder unterbrochen ist. Dabei wird durchaus anerkannt, dass in den letzten Jahren Fortschritte durch den Umbau von Abstürzen in Sohlrampen erzielt wurden.
Für den letzten Bewirtschaftungszeitraum bleiben also noch viele Aufgaben, ehe der gute Zustand erreicht werden wird!
Stellungnahme der BN-Kreisgruppe Rosenheim hauptsächlich für Inn und Simssee:
https://rosenheim.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/rosenheim/bilder/Brennpunkte/Wrrl/2106WrrlStell.pdf
Stellungnahme der Mangfall-Allianz für Mangfall und ihre Nebengewässer:
http://www.mangfall-allianz.de/files/20210615sn_ma_wrrl_2022-2027.pdf