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Licht aus für die Fledermaus

Viele Kirchen werden nachts angestrahlt. Nicht nur wegen des Energieverbrauchs, sondern auch aus Gründen des Artenschutzes sieht das der BUND Naturschutz (BN) kritisch. Der Naturschutzverband will jetzt prüfen, ob wichtige Fledermausvorkommen in Stadt und Landkreis Rosenheim durch die nächtliche Beleuchtung beeinträchtigt werden.

27.05.2023

„Viele Fledermausarten meiden Licht. Wird das Umfeld ihrer Quartiere durch künstliches Licht aufgehellt, fliegen die Tiere nachts später zur Nahrungssuche aus“, erklärt Klaus Dehler von der BN-Kreisgruppe Rosenheim. „Damit entfallen für diese Fledermauskolonien die ersten Stunden der Nacht, die noch recht warm und besonders insektenreich sind, das Nahrungsangebot wird für sie dadurch knapper“. In manchen Fällen geben die Fledermäuse ihr Quartier sogar völlig auf.

Der Naturschutzverband will nun wissen, ob auch in Stadt und Landkreis Rosenheim Fledermauskolonien betroffen sind. Daher werden im Frühjahr und Sommer 2023 Kirchen mit bedeutenden Fledermausvorkommen nachts aufgesucht und die Beleuchtungssituation überprüft. „Wir wünschen uns, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung um 23 Uhr erfolgt“ betont Klaus Dehler. Denn seit 01.08.2019 müssen in Bayern Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen und anderen Gebäuden der öffentlichen Hand spätestens zu dieser Zeit abgeschaltet werden. Wenn Fledermausvorkommen durch eine Beleuchtung vor 23 Uhr gefährdet sind, hofft der BN auf eine weiter gehende Abschaltung während der Zeit der Jungenaufzucht.

Fledermäuse, aber auch ihre Nahrungsinsekten, werden auch durch Licht an anderer Stelle gestört. Der Naturschutzverband appelliert daher an Gemeinden und Grundbesitzende, wo immer es geht auf nächtliche Beleuchtung zu verzichten. „Durch Zeitschaltuhren, die Vermeidung einer Abstrahlung nach oben oder mit Bewegungsmeldern lassen sich die negativen Auswirkungen vermindern, falls eine Beleuchtung wirklich erforderlich ist“, weiß Klaus Dehler.

Bei der Überprüfung der vorgeschriebenen Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude um 23 Uhr, unabhängig vom Vorhandensein von Fledermäusen, hofft der BN auf Unterstützung aus der Bevölkerung. „Wer eine solche Beleuchtung zu später Stunde feststellt, kann sie uns melden“. Der Verband bittet um Übermittlung der Adresse, der Art des Gebäudes und möglichst eines nachts aufgenommenen Bildes z. B. per E-Mail an die BN-Geschäftsstelle (rosenheim@bund-naturschutz.de).

Für Rückfragen:
Klaus Dehler oder Manfred Bohlmann

BUND Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Rosenheim
Tel.: 08031 12882
E-Mail: rosenheim@bund-naturschutz.de