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Radentscheid Bayern läuft auch bei uns!

Die Menschen in Bayern wollen mehr mit dem Rad fahren und bessere Bedingungen dafür. Die Staatsregierung hatte sich 2017 das Ziel gesetzt, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um etwa einen Prozentpunkt auf 11 Prozent gestiegen. Deshalb hat ein starkes Bündnis von Verbänden und Parteien das Volksbegehren für einen besseren Radverkehr in Bayern gestartet. Auch in Stadt und Landkreis Rosenheim läuft jetzt die Unterschriftensammlung für die Zulassung dieses Volksbegehrens!

28.06.2022

Wo und wie unterschreiben?

Eine digitale Unterschrift ist generell nicht möglich. Ab sofort kann man an einer der Sammelstellen für die Zulassung des Volksbegehrens unterschreiben.

Auch in der Geschäftsstelle der BN-Kreisgruppe Rosenheim ist das zu den Öffnungszeiten möglich.

Sammelstellen in Stadt und Landkreis Rosenheim:
https://rosenheim.bund-naturschutz.de/veranstaltungen/termin/unterschreiben-fuer-den-radentscheid-bayern

Alle Sammelstellen in Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/mitmachen/sammelstellen

Beim Ausfüllen der Listen ist Folgendes zu beachten:

  • Nur vollständige Originallisten verwenden, keine Kopien oder Selbstausdrucke!
  • Nur Personen aus einer Gemeinde dürfen auf einer Liste unterschreiben – für andere Gemeinde neue Liste beginnen!
  • Felder komplett ausfüllen mit Geburtsdatum, Straße, PLZ und Ort für jeden einzelnen Eintrag; „Gänsefüßchen“ zur Kennzeichnung von Wiederholungen sind nicht zulässig!
  • Unterschreiben können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind oder in den nächsten Monaten werden, und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. (Die erforderliche Wahlberechtigung in Bayern wird erst bei der späteren Prüfung durch die Gemeinden kontrolliert.)
  • Nicht alle 8 Zeilen eines Unterschriftenbogens müssen ausgefüllt sein, damit dieser gültig ist.
  • Zum Eintragen funktionieren Kugelschreiber am besten.

Was sind die Ziele des Radentscheids Bayern?

Schnell, günstig, umweltfreundlich und gesund: Radverkehr hat viele Vorteile. Doch Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Vor allem auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften.

Das wollen wir ändern: mit einem Radgesetz, das die Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen. Unsere Ziele sind:

  • 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030
    Der Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege am gesamten Verkehrsaufkommen soll bayernweit von derzeit 11 auf 25 Prozent steigen.
  • Sichere und komfortable Radwege
    Schluss mit Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden und mit Pseudo-Radinfrastruktur wie schmale Schutzstreifen!
  • „Vision Zero“ – keine Verkehrstoten mehr
    Hierfür ist eine fehlerverzeihende Infrastruktur sowie mehr geschützter Raum für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich.
  • Vorrang für den Umweltverbund
    Fuß‑, Rad‑, und Öffentlicher Personenverkehr sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein.
  • Mehr Radschnellverbindungen
    Auch in Bayern sollen endlich kreuzungsfreie und direkte Überland-Radwege, sogenannte Radschnellverbindungen, geschaffen werden.
  • Flächenversiegelung sorgfältig abwägen
    Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen und möglichst wenig versiegelt wird.

Mehr über die Ziele des Radentscheids:
https://radentscheid-bayern.de/ziele

Vollständiger Text für das Radgesetz Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/haeufige-fragen/der-vollstaendige-text-fuer-das-radgesetz-bayern

Wer steht hinter dem Radentscheid Bayern?

Träger sind:

  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bayern
  • Verkehrsclub Deutschland (VCD) Bayern
  • 11 kommunale bayerische Radentscheide (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg)

Bündnispartner sind:

  • BUND Naturschutz (BN)
  • fünf bayerische Landesverbände politischer Parteien (B90/GRÜNE, SPD, ÖDP, LINKE, Volt)

Der Lenkungskreis (rechtlich Beauftragte) setzt sich zusammen aus:

Bernadette Felsch (ADFC Bayern), Prof. Dr. Andreas Kagermeier (VCD Bayern), Paulus Guter (Radentscheid Erlangen), Eva Mahling (Radentscheid München), Ingolf Radcke (Radentscheid Regensburg)

Verfahren für das Volksbegehren

Entsprechend den Regelungen in Bayern gibt es folgende Phasen:

  • Zulassungsverfahren
    In dieser Phase müssen mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”mit ihrer Unterschrift unterstützen. Für diese Phase gibt es keine zeitliche Beschränkung, und ein offizielles Ende ist derzeit vom Bündnis nicht definiert. Vermutlich werden die Unterschriften im Winter 2022/23 zur Überprüfung bei den Gemeinden vorgelegt.
    Nach der Einreichung der Unterschriften beim Bayerischen Innenministerium wird dort überprüft, ob der eingereichte Begehrenstext juristisch zulässig ist und ob die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde. Ist beides gegeben, kommt es zur nächsten Phase.
  • (Eigentliches) Volksbegehren
    Innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, der vom Innenministerium festgelegt wird, können Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung ihres Erstwohnsitzes das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.
    Damit das Begehren erfolgreich ist, müssen hier in kurzer Zeit ca. 1 Mio. bayerische Wahlberechtigte unterschreiben. Auch wer bereits in der ersten Phase unterschrieben hat, muss sich eintragen! Da es keine Aufforderung durch die Wohngemeinde gibt, ist es wichtig, sich über den Zeitpunkt (wahrscheinlich im Frühjahr 2023) zu informieren!
    Sind in Phase 2 insgesamt genügend Unterstützungsunterschriften geleistet worden, setzen sich die bayerische Staatsregierung und der bayerische Landtag mit dem Volksbegehren auseinander.
    Sie können dem Volksbegehren zustimmen, das damit zum Gesetz wird, wie es z. B. beim Volksbegehren „Rettet die Bienen” der Fall war. Lehnen Staatsregierung und Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.
  • Volksentscheid
    Wie bei einer politischen Wahl erhalten die Wahlberechtigten für einen bestimmten Stichtag Wahlbenachrichtigungen. Die Stimmabgabe ist dabei in den Wahllokalen und auch per Briefwahl möglich.

 

Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/