Radentscheid Bayern läuft auch bei uns!
Wo und wie unterschreiben?
Eine digitale Unterschrift ist generell nicht möglich. Ab sofort kann man an einer der Sammelstellen für die Zulassung des Volksbegehrens unterschreiben.
Auch in der Geschäftsstelle der BN-Kreisgruppe Rosenheim ist das zu den Öffnungszeiten möglich.
Sammelstellen in Stadt und Landkreis Rosenheim:
https://rosenheim.bund-naturschutz.de/veranstaltungen/termin/unterschreiben-fuer-den-radentscheid-bayern
Alle Sammelstellen in Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/mitmachen/sammelstellen
Beim Ausfüllen der Listen ist Folgendes zu beachten:
- Nur vollständige Originallisten verwenden, keine Kopien oder Selbstausdrucke!
- Nur Personen aus einer Gemeinde dürfen auf einer Liste unterschreiben – für andere Gemeinde neue Liste beginnen!
- Felder komplett ausfüllen mit Geburtsdatum, Straße, PLZ und Ort für jeden einzelnen Eintrag; „Gänsefüßchen“ zur Kennzeichnung von Wiederholungen sind nicht zulässig!
- Unterschreiben können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind oder in den nächsten Monaten werden, und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. (Die erforderliche Wahlberechtigung in Bayern wird erst bei der späteren Prüfung durch die Gemeinden kontrolliert.)
- Nicht alle 8 Zeilen eines Unterschriftenbogens müssen ausgefüllt sein, damit dieser gültig ist.
- Zum Eintragen funktionieren Kugelschreiber am besten.
Was sind die Ziele des Radentscheids Bayern?
Schnell, günstig, umweltfreundlich und gesund: Radverkehr hat viele Vorteile. Doch Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Vor allem auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften.
Das wollen wir ändern: mit einem Radgesetz, das die Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen. Unsere Ziele sind:
- 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030
Der Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege am gesamten Verkehrsaufkommen soll bayernweit von derzeit 11 auf 25 Prozent steigen. - Sichere und komfortable Radwege
Schluss mit Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden und mit Pseudo-Radinfrastruktur wie schmale Schutzstreifen! - „Vision Zero“ – keine Verkehrstoten mehr
Hierfür ist eine fehlerverzeihende Infrastruktur sowie mehr geschützter Raum für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich. - Vorrang für den Umweltverbund
Fuß‑, Rad‑, und Öffentlicher Personenverkehr sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein. - Mehr Radschnellverbindungen
Auch in Bayern sollen endlich kreuzungsfreie und direkte Überland-Radwege, sogenannte Radschnellverbindungen, geschaffen werden. - Flächenversiegelung sorgfältig abwägen
Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen und möglichst wenig versiegelt wird.
Mehr über die Ziele des Radentscheids:
https://radentscheid-bayern.de/ziele
Vollständiger Text für das Radgesetz Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/haeufige-fragen/der-vollstaendige-text-fuer-das-radgesetz-bayern
Wer steht hinter dem Radentscheid Bayern?
Träger sind:
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bayern
- Verkehrsclub Deutschland (VCD) Bayern
- 11 kommunale bayerische Radentscheide (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg)
Bündnispartner sind:
- BUND Naturschutz (BN)
- fünf bayerische Landesverbände politischer Parteien (B90/GRÜNE, SPD, ÖDP, LINKE, Volt)
Der Lenkungskreis (rechtlich Beauftragte) setzt sich zusammen aus:
Bernadette Felsch (ADFC Bayern), Prof. Dr. Andreas Kagermeier (VCD Bayern), Paulus Guter (Radentscheid Erlangen), Eva Mahling (Radentscheid München), Ingolf Radcke (Radentscheid Regensburg)
Verfahren für das Volksbegehren
Entsprechend den Regelungen in Bayern gibt es folgende Phasen:
- Zulassungsverfahren
In dieser Phase müssen mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”mit ihrer Unterschrift unterstützen. Für diese Phase gibt es keine zeitliche Beschränkung, und ein offizielles Ende ist derzeit vom Bündnis nicht definiert. Vermutlich werden die Unterschriften im Winter 2022/23 zur Überprüfung bei den Gemeinden vorgelegt.
Nach der Einreichung der Unterschriften beim Bayerischen Innenministerium wird dort überprüft, ob der eingereichte Begehrenstext juristisch zulässig ist und ob die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde. Ist beides gegeben, kommt es zur nächsten Phase. - (Eigentliches) Volksbegehren
Innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, der vom Innenministerium festgelegt wird, können Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung ihres Erstwohnsitzes das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.
Damit das Begehren erfolgreich ist, müssen hier in kurzer Zeit ca. 1 Mio. bayerische Wahlberechtigte unterschreiben. Auch wer bereits in der ersten Phase unterschrieben hat, muss sich eintragen! Da es keine Aufforderung durch die Wohngemeinde gibt, ist es wichtig, sich über den Zeitpunkt (wahrscheinlich im Frühjahr 2023) zu informieren!
Sind in Phase 2 insgesamt genügend Unterstützungsunterschriften geleistet worden, setzen sich die bayerische Staatsregierung und der bayerische Landtag mit dem Volksbegehren auseinander.
Sie können dem Volksbegehren zustimmen, das damit zum Gesetz wird, wie es z. B. beim Volksbegehren „Rettet die Bienen” der Fall war. Lehnen Staatsregierung und Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. - Volksentscheid
Wie bei einer politischen Wahl erhalten die Wahlberechtigten für einen bestimmten Stichtag Wahlbenachrichtigungen. Die Stimmabgabe ist dabei in den Wahllokalen und auch per Briefwahl möglich.
Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern:
https://radentscheid-bayern.de/