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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zur Kampenwandseilbahn 2016

Rosenheim, 6.7.2016

Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG);
Bau- und Betriebsgenehmigung für die Errichtung einer neuen kuppelbaren 8er-Kabinenbahn anstelle der bisherigen Kampenwandseilbahn Aschau i. Chiemgau

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren. Im Namen des BN-Landesverbands nehmen wir gemäß § 63 BNatSchG als anerkannter Naturschutzverband zu dem Vorhaben wie folgt Stellung:

Für die geplante Erneuerung der alten Kampenwandseilbahn durch eine moderne 8er-Seilbahn und den Ersatz der alten Bahnstationen durch neue Gebäude hat der BN grundsätzlich Verständnis. Der vorliegenden Planung kann der BN jedoch insbesondere wegen der unzureichenden Bewertung der vorgesehenen Kapazitätserweiterung und des defizitären Kompensationskonzepts nicht zustimmen.

Zu Kapazitätserweiterungen (LBP 5.2.1)

Nach Auskunft von Herrn Zbil, vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH beträgt die maximalen Beförderungsleistung 1.530 Personen/h und nicht wie im LBP angegeben 2.040 Personen/h.

Bei der maximalen Beförderungsleistung von 1.530 P/h kommen etwa 25 Personen pro Minute in der Bergstation an, bisher waren es max. 8 Personen/min. Die Kampenwandseilbahn GmbH erwartet durch die Verkürzung der Wartezeiten einer Steigerung der Beförderungszahl von 10 – 15 %.

Das Vorhaben hat potentiell eine Verdreifachung der Personentransporte gegenüber der Ist-Situation zur Folge. Eine erhebliche Zunahme der Belastungen und Störungen des gesamten alpinen Kampenwandgebiets mit seinen zahlreichen Biotopen, wie z.B. im Umgriff des Möslarn-Sattels (Bergstation Kampenwand, Restaurant Sonnen-Alm) und seiner Artenvielfalt ( z. B. Birkhuhnbestände im Umgriff der Steinlingalm) durch Bergbahnnutzer sowie Wanderer, Mountainbiker und Drachenflieger ist damit vorprogrammiert.

Diese Wirkungen des Eingriffsprojekts werden jedoch nicht bewertet. Es finden sich keine ausreichenden verbal argumentativen Aussagen zu dieser Thematik. Wir halten dies auch im Hinblick auf die Vorgaben der BayKompV für ein schwerwiegendes Defizit. Im § 3 der BayKompV zum Wirkraum eines Eingriffsprojekts, bzw. in der Begründung dazu heißt es, dass für den Wirkraum mögliche direkte und indirekte anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkungen maßgebend sind. Die Bewertung des Vorhabens darf sich daher nicht nur auf Bau und Betrieb die Seilbahntrasse und der Bahnstationen beschränken. Sie muss darüber hinaus die Auswirkungen der betriebsbedingten Steigerung der Transportkapazität auf den gesamten alpinen Naturraum im Kampenwandgebiet umfassen. Nur so können alle erheblichen Beeinträchtigungen ermittelt und ggf. auch entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen entwickelt werden.

Auf das Birkhuhnvorkommen wird nicht eingegangen, auch in der saP wird diese sehr störungsempfindliche Art nicht bewertet. Wir halten angesichts der im Bereich der Steinlingalm vorhandenen Birkhühner eine den artenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende Untersuchung für unabdingbar. Der Hinweis in der saP (Tabelle S. A19), dass die Art im engeren Eingriffsgebiet kein Brutvorkommen hat, weil sich hier ungeeignete Wälder befinden, ist irrelevant und völlig unzureichend. Auch hier zeigt sich deutlich die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung der Zunahme der Störungen durch die Kapazitätserweiterung. Dies gilt natürlich auch für die vorhandenen Biotope.

Zu Bilanz Eingriff – Ausgleich (LBP 8.4)

Es sind insgesamt 8.208 Wertpunkte auszugleichen. Der Abbau der alten Kampenwandbahn wird mit -1.016 Punkten bewertet, sodass noch 7.192 Wertpunkte auszugleichen sind, die allein durch den Abbau des Schlepplifts „Weiße Wanne“ erbracht werden sollen. Den Abbau des Schlepplifts und die Beruhigung der „Weißen Wanne“ halten wir für eine sinnvolle Maßnahme, dennoch betrachten wir die verbale Begründung für den Ausgleich durch den Abbau für unzureichend und bitten um Konkretisierung.

Insbesondere bewerten wir den Punkt „Beruhigung der Südseite“ sehr kritisch, da die „zunehmende Störung auf der Nordseite“ durch schneller eintreffende und auch größere Besuchermengen und der Umstand, dass die Beruhigung nur in den Wintermonaten eintritt, in der Ausgleichsberechnung nicht berücksichtigt sind.

Weiterhin ist unklar, welche Störungen vom Winterwanderweg „Weiße Wanne“ ausgehen und die beschriebene Beruhigung einschränken und ob Schutzmaßnahmen für die Flächen während des Sommerbetriebes durchgeführt werden müssen.

Zum Ausbringen von Fledermauskästen (LBP 8.2.2.3 )

Es sollten grundsätzlich wartungsfreie Fledermauskästen angebracht und die Beschränkung der Wartung auf 5 Jahre (M3) aufgehoben werden.

 

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass eine fachlich kompetente ökologische Baubegleitung sicher gestellt sein muss und am Kabelgraben Vorkehrungen zu treffen sind, um Sickerströmung entlang der Leitungen zu verhindern.

Zusammenfassend halten wir das Projekt erst dann für genehmigungsfähig, wenn die Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf den gesamten Naturraum Kampenwand ermittelt und bewertet wurde sowie ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt wurden und eine Konkretisierung des Ausgleiches durch den Abbau der Schleppliftes „Weiße Wanne“ erfolgt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kasperczyk
1.Vorsitzender
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Kreisgruppe Rosenheim