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Wasserburg am Inn

Windkraft im Landkreis Rosenheim

Position des BUND Naturschutz zur Energiewende und zur Windkraft

Bereits seit 1975 fordert der BN den Ausstieg aus der unverantwortlichen Atomenergie, die weltweit immer wieder zu Katastrophen geführt und noch immer nicht die Entsorgungsfrage gelöst hat. Ebenso sind seit Beginn der Industrialisierung die Treibhausgase in der Atmosphäre stark angestiegen, der zu einem Klimawandel führt. Klimaschutz und Energiewende sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne Klimaschutz könnte man den Atomausstieg auch mit einem fossilen Energiemix durchführen. Doch verantwortbar wäre das mit Blick auf den Klimawandel und seinen Folgen nicht.

Vor diesem Hintergrund vertritt der BN folgende Positionen

  1. Voraussetzungen für den Atomausstieg und der Energiewende sind aus Sicht des BN die drei Säulen: „Energie sparen“, „Steigerung der Energieeffizienz“ und „Ausbau der erneuerbaren Energie Wind, Photovoltaik und Biomasse mit ökologischen Leitplanken“

  2. Unter den Erneuerbaren Energieträgern Wind, Photovoltaik und Biomasse ist die Windenergie die effektivste Energiequelle zur Erzeugung von Strom, mit dem geringsten Flächenanspruch.

  3. Die Aufgabe des Bund Naturschutz ist heute aber auch, „Ökologischen Leitplanken“für diesen Ausbau einzufordern. Der BN fordert klar festgelegte Ausschlusskriterien, also Flächen, wo keine Windkraftanlagen(WKA) gebaut werden dürfen

  4. Für das Ziel der Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien ist ein Ausbau der Windenergie in Bayern auf über 20 Prozent der Stromversorgung erforderlich. Größer 2 Prozent der Bayerischen Landesfläche müssen als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Es werden kleiner 0,5% der Landesfläche für über 2.000 Windräder benötigen.

Regionalplanung Südostoberbayern für Windkraftanlagen

Im März 2013 wurde im Rahmen der Änderung des Regionalplans Südostoberbayern (RP18), die Teilfortschreibung Windkraft zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Planungsregion 18 Südostoberbayern umfasst die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein und die kreisfreie Stadt Rosenheim. Auf einer Fläche von 5.225 km² leben knapp 800.000 Einwohner.

In diesem Entwurf wurden insgesamt 78 Vorranggebiet für raumbedeutsamer Windkraftanlagen (= WKA die höher als 50 m sind und sich daraus eine Fernwirkung ergibt) ausgewiesen.

306 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden, Privatpersonen etc. wurden zu dieser Teilfortschreibung abgegeben. Im September 2013 wurde die aktualisierte Teiländerung Windkraft (Stand 30.7.2013) wiederum zur Stellungnahme veröffentlicht.

Region 18, Vergleich der Entwürfe:

Neuer Entwurf (Stand 30.7.2013)

Entwurf zum Anhörungsverfahren
(März 2013)

Anzahl Vorranggebiet: 62,

ca. 0,6% der Regionsfläche

(In Vorranggebiete hat die Nutzung der Windkraft Vorrang vor anderen konkurrierenden Nutzungen).

Anzahl Vorranggebiet: 78,

ca. 0,9% der Regionsfläche

Anzahl Vorbehaltsgebiet: 9,

ca. 0,1% der Regionsfläche

(In Vorbehaltsgebiete ist der Nutzung der Windkraft bei konkurrierenden Nutzungsansprüche besonderes Gewicht beizumessen. Eine abschließende Aussage über die Art der Bodennutzung ist damit noch nicht getroffen).

Anzahl Vorbehaltsgebiet: 0,

ca. 0,0% der Regionsfläche

„weiße Fläche“

ca. 0,2 % der Regionsfläche

(Weiße Flächen sind unbeplante Gebiete, es gibt dazu keine regionalplanerische Aussage).

„weiße Fläche“

ca. 0,2 % der Regionsfläche

Ausschlussgebiet

ca. 99,1% der Regionsfläche

(In Ausschlussgebieten keine Nutzung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen)

Ausschlussgebiet

ca. 98,9% der Regionsfläche


Stellungnahmen des BUND Naturschutz zur Regionalplanung

Die Stellungnahmen des BN zum Anhörungsverfahren (März 2013) sowie den daraus resultierenden Entwurf (30.7.13) wurden von der Fachgeschäftsstelle München in Abstimmung mit den Kreisgruppen Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein abgegeben.

In der 1. Stellungnahme bewertet der BN den Entwurf grundsätzlich positiv, bemängelt aber, dass nur 0,9% der Regionsfläche als Vorranggebiet ausgewiesen wird und damit möglicherweise die Ziele der Staatsregierung zur Windkraftnutzung im Rahmen der Energiewende nicht erreicht werden. Einige Vorranggebieten wurden aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt.

Weiter forderte der BN, dass die Waldstandorte fachlich differenzierter zu bewerten; die Bewertungskriterien für „Natur und Landschaft“ und „Wald“ sich auch auf die Erschließung (Zufahrtswege, Stromleitungen, etc.) beziehen müssen; dass die Beteiligung der Naturschutzverbände an den jeweiligen Einzelverfahren sichergestellt wird und die Auswirkungen von WKA auf Tier- und Pflanzenarten durch geeignete spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) zu untersuchen und darzulegen sind.

In der 2. Stellungnahme wurde wiederum die Reduzierung der Vorranggebiete auf 0,6% der Regionsfläche und die nicht berücksichtigten Forderungen des BN bemängelt.


Link zu den Stellungsnahmen

BN-Stellungnahme vom 30.4.2013

BN-Stellungnahme vom 18.10.2013


Die Windkraft im Landkreis Rosenheim

Vergleich der Entwürfe:

Neuer Entwurf (Stand 30.7.2013)

Entwurf zum Anhörungsverfahren (März 2013)

Anzahl Vorranggebiet: 24,

ca. 1.238 ha

ca. 0,86% der Landkreisfläche

Anzahl Vorranggebiet: 30,

ca. 2.643 ha

ca. 1,84% der Landkreisfläche

Anzahl Vorbehaltsgebiet: 2,

ca. 71 ha

ca. 0,05% der Landkreisfläche

Anzahl Vorbehaltsgebiet: 0,


„weiße Fläche“

ca. 116 ha

ca. 0,08 % der Landkreisfläche

„weiße Fläche“: 0


Ausschlussgebiet

ca. 99,01% der Landkreisfläche

Ausschlussgebiet

ca. 98,9% der Landkreisfläche


Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und „Weiße Flächen“ im Landkreis

Vorranggebiete

Es gibt es 24 Vorranggebiete:

Gebiet:

Größe

ca. ha



VRG 23 Babensham Lkr. Rosenheim

13



VRG 27 Babensham Lkr. Rosenheim

18



VRG 28 Rechtmehring, Soyen Lkr Mühldorf a.Inn, Rosenheim

56



VRG 29 Babensham Lkr. Rosenheim

14



VRG 31 Albaching, Edling, Rechtmehring Lkr. Mühldorf a.Inn, Rosenheim

48



VRG 32 Edling, Pfaffing Lkr. Rosenheim

15



VRG 33 Babensham, Eiselfing Lkr. Rosenheim

146



VRG 37 Pfaffing Lkr. Rosenheim

11



VRG 38 Babensham, Schnaitsee Lkr. Rosenheim, Traunstein

22



VRG 39 Edling, Pfaffing Lkr. Rosenheim

42



VRG 42 Pfaffing Lkr. Rosenheim

11



VRG 43 Pfaffing Lkr. Rosenheim

17



VRG 46 Eiselfing Lkr. Rosenheim

46



VRG 48 Amerang, Eiselfing, Schonstett Lkr. Rosenheim

58



VRG 49 Amerang, Obing Lkr. Rosenheim, Traunstein

15



VRG 53 Griesstätt, Schonstett Lkr. Rosenheim

82



VRG 55 Tuntenhausen Lkr. Rosenheim

25



VRG 57 Amerang, Pittenhart Lkr. Rosenheim, Traunstein

14



VRG 62 Bruckmühl, Tuntenhausen Lkr. Rosenheim

134



VRG 66 Feldkirchen-Westerham Lkr. Rosenheim

27



VRG 71 Bruckmühl, Tuntenhausen Lkr. Rosenheim

331



VRG 72 Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham Lkr. Rosenheim

46



VRG 75 Bad Aibling Lkr. Rosenheim

16



VRG 78 Rohrdorf Lkr. Rosenheim

35



Summe

1.238




Vorbehaltsgebiete:

es gibt zwei Vorbehaltsgebiete.

Gebiet:


Größe

ca. ha


VBG 33 Babensham, Eiselfing Lkr. Rosenheim


7


VBG 70 Feldkirchen-Westerham Lkr. Rosenheim


64


Summe


71



Weiße Flächen

es gibt zwei „Weiße Flächen“.

Gebiet:



Größe

ca. ha

WG 60 Halfing Lkr. Rosenheim



60

WG 77 Stephanskirchen Lkr. Rosenheim



56

Summe



116


Bewertung der Planung für den Landkreis Rosenheim

Peter Kasperczyk, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Rosenheim kommentiert die Planung so:

  • dass das Ausschlussgebiet für raumbedeutsame Windkraftanlagen 99 % der Landkreisfläche umfasst, hat neben planerischen Prämissen wie z. B. Mindestabstände zur Bebauung, Schutz der Biologischen Vielfalt, Boden- und Wasserschutz, Landschaftsschutz sowie Berücksichtigung von technische Einrichtungen wie Wetterradar, Funkstationen auch mit der teilweise stark vorhandenen Abwehrhaltung vieler Kommunen zu tun. Als politische Prämissen wurden u.a. der gesamte Bereich südlich der Autobahn A8, Flächen unter 10 ha (zur Vermeidung einzelner WKA) sowie der gesamte Landkreis Berchtesgadener Land Ausschlussgebiet. Nach dem aktuellen Planungsstand sind im Landkreis deshalb nur auf 1.238 ha (0.86% der Fläche ) Windkraftanlagen möglich.

  • In Bayern sollen 2.000 bis 2.500 Wandkraftanlagen errichtet werden. Verteilt man diese Anlagen auf die Regionen gemäß ihrer Größe, dann müssten in der Region 18 148 bzw. 185 WKA errichtet werden. Auf den Landkreis Rosenheim entfallen 49 bzw. 61 WKA. Dabei ist berücksichtigt, dass im LKR BGL keine WKA errichtet werden sollen. Nicht berücksichtigt ist dabei aber, dass der Voralpenraum ähnlich wie die Mittelgebirgsregionen einen größeren Anteil tragen müsste, da die Windhöffigkeit unter 500 m Höhe geringer und so die Rentabilität in Frage gestellt ist.

  • Der aktuelle Entwurf weist ca. 3.147 ha Vorranggebiete für die Region aus. Die Planer gehen von 3 WKA/10 ha Fläche aus. Rechnerisch könnten als knapp 950 WKA in der Region errichtet werden. Ähnlich sieht es im Landkreis RO aus, die 1.238 ha gäben Platz für 370 WKA.

    Der Bundesverband für Windenergie, Bayern geht dagegen von 5 ha/MW aus, bei 1.238 ha Vorranggebiete im LKR könnten ca. 83 3-MW-Anlagen errichtet werden.

Peter Kasperczyk zieht folgendes Fazit: „Nach den Vorstellungen der Staatsregierung sollten bis 2021 1.000 bis 1.500 WKA bayernweit errichtet werden um u.a. das Abschalten der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld (2015) Grundremmingen Block B (2017), Grundremmingen (Block C) 2021 und Isar Block II (2022) teilweise auszugleichen. Obwohl sicher noch viele VRG in der Region wegen mangelnder Windhöfffigkeit, Umweltauswirkungen oder anderer gewichtiger Gründe nicht genutzt werden können, scheinen die Vorranggebiete doch einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu ermöglichen.

Die Fortschreibung sollte deshalb schnellstmöglich abgeschlossen werden, damit Investoren Planungssicherheit haben und mit der Realisierung begonnen werden kann, denn die Ausweisung als Vorranggebiet für Windkraft sichert nicht die Errichtung von Windkraftanlagen. Dazu sind Investoren, wie Genossenschaften, Kommunen, Firmen, Energieunternehmen und dergl. notwendig“, die die notwendigen Finanzmittel bereitstellen und die unternehmerische Verantwortung für die WKA übernehmen.

Sollten aber die Vorstellungen der Staatsregierung von 2 km Abstand zur Wohnbebauung umgesetzt werden, dann sind im Landkreis Rosenheim keine raumbedeutsame Windkraftanlagen mehr möglich.

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Regionalplan 18 unter www.region-suedostoberbayern.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen > 10. Fortschreibung.

Die Energiepositionen des BUND Naturschutz sind unter www.bund-naturschutz.de/themen/energie.html und www.bund-naturschutz.de/themen/energie/aktuelle-informationen-zur-energiepolitik.html verfügbar.

Stand: 9.12.2013/pk