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Wasserburg am Inn

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur vorliegenden Planung merken wir folgende Punkte an:

 

  1. 1. Entwässerung

Die Tatsache, dass eine Vor-Ort-Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich ist, ist zwar aus Sicht des Landschaftswasserhaushaltes und der Grundwassererneuerung bedauerlich, wurde aber zumindest mit der notwendigen Sorgfalt geprüft. Wir empfehlen darüber hinaus, gemäß §1a (5) BauGB als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel, die Einrichtung einer Zisterne zu Bewässerungszwecken zu prüfen, welche darüber hinaus auch ein gewisses zusätzliches Maß an Regenrückhaltung bei Starkregenereignissen gewährleisten würde.

 

  1. 2. Dachflächen / Energieeinsparung und erneuerbare Energien :

Nach § 9 BauGB können allgemeine technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (vgl. auch EEWärmeG) oder Kraft-Wärme-Kopplung (vgl. auch KWKG) festgesetzt werden.

Gleichwohl es im Bundesland Bayern, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, keine Solarpflicht auf Dächern für Wohnbebauung gibt, regen wir dringend an, im Gemeindegebiet Bad Endorf eine solche Solarpflicht auf Dachflächen für Wohnbebauung (Neubauten, entsprechende Eignung vorausgesetzt) festzulegen. Vor dem Hinblick der aus Sicht des Klimaschutzes notwendigen Energiewende und der aktuellen Energiekrise könnte hier ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Durch die Anpassungen im EEG kann darüber hinaus grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen vorausgesetzt werden, ganz abgesehen davon, dass der gewonnene Strom auch von den Bewohnern selbst genutzt werden könnte.

 

  1. 3. Grünordnung:

An den Rändern des Grundstücks befinden sich diverse Gehölze:

Am Nord- und Westrand mehrere große Büsche, am Südrand 2 größere Ahornbäume , dazu mehrere kleinere meist auf 1 m Zaunhöhe zurückgesetzte Bäume, darunter eine Salweide, nahe dem nordöstlichen Eck befinden sich 2 mächtige Salweiden.

Wir halten es für notwendig, dass die Gehölze kartiert und wenigstens die bedeutsameren, insbesondere die größeren Bäume ,in einem qualifizerten Grünordnungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Ihr Erhalt dürfte wegen ihrer Randlage kaum stören . Für die vorgesehenen 3 zu pflanzenden Bäume je 300 qm sollte im Grünordnungsplan ein Stammdurchmesser von mindestens 16-18 cm festgelegt werden. Bevorzugter Standort wäre der Spielplatz. Nur so ist eine ausreichende Beschattung und Verbesserung des Kleinklimas zu erreichen, da sonst - begünstigt durch die verdichtete Bauweise und damit einhergehende verstärkte Versiegelung - eine Aufheizung in den Sommermonaten zu erwarten ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen   

 

 

Matthias Ruh Dr. Erwin Rupprecht

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender