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Wasserburg am Inn

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Einbindung TöB) zum Bebauungsplan Nr. 67 Neubau Schulzentrum in Bad Endorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbemerkung:

Grundsätzlich ist anhand der vorgelegten Planungsanlagen das, aus unserer Sicht erfreuliche, Bemühen erkennbar, Ziele wie Nachhaltigkeit, Klima- und Natur- und Artenschutz  im Blick zu haben.

Dies gilt zum einen generell für das Projekt, welches nicht auf der grünen Wiese geplant wird, sondern auf einer Bestandsfläche, zum anderen auch für die Tatsache, dass auf eine Versickerung bzw. Zwischenspeicherung der vor Ort anfallenden Niederschläge geachtet wird, was den Zielen des Hochwasserschutzes in der Fläche und der Grundwasserregenierierung dienlich ist.

Zu den einzelnen Punkten der offiziellen Begründung:

5.4 „ ...Die Anzahl der erforderlichen PKW-Stellplätze wird mit einer festen Zahl von mind. 28 Stellplätzen auf dem Grundstück festgesetzt. ..“

Stellungnahme hierzu:

Die mindestens 28 Stellplätze würden viel Fläche verbrauchen; gemäß Umweltbericht ergeben sich 845 m² öffentliche Verkehrsfläche. Es sollte versucht werden, diesen Flächenverlust durch eine geeignete Planung zu verringern, z. B.  durch Verlagerung auf bereits versiegelte Flächen außerhalb.

„Baumüberstellung und Eingrünung von offenen Stellplätzen “.

Sehr zu begrüßen wäre darüber hinaus, wenn zwischen den Parkflächen kein Rasen, sondern extensiv gepflegte Wiesenflächen, auch kleinteilig, entwickelt werden. Das ist für den Artenschutz durchaus bedeutsam.

5.6 Grünordnung

„ ...Die Freianlagenplanung der Schule sieht großzügige Neupflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken auf dem Schulareal vor. So ist geplant ca. 70 neue Bäume, wie z.B. Feld-Ahorn, Spitz-Ahorn, Waldkiefer,Silberweide, etc. und verschiedene Obstbäume anzupflanzen. ..Auf Pflanzgebote wurde verzichtet, um der Gemeinde auch hier ein hohes Maß an Flexibilität für eine Weiterentwicklung des Schulgeländes zu ermöglichen.“

Stellungnahme hierzu:

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass die Pflanzung von ca. 70 Bäumen beabsichtigt ist. Allerdings ist ohne eine verbindliche Festlegung - d. h. wenigstens der Mindest-Anzahl und Mächtigkeit der zu pflanzenden Bäume - eine Stellungnahme des BN nicht möglich, und eine Sicherstellung durch verbindliche Festsetzung, wäre, wenn nicht obligatorisch, so zumindest dringend empfehlenswert. Den Bäumen kommt, gerade angesichts zunehmender Extremsituationen wie Hitze und Trockenheit einerseits, sowie Starkregen andererseits nicht nur eine wichtige Rolle als Schattenspender zu; sie sind auch mit ihren Wurzeln wertvolle Puffer für den Wasserhaushalt.

Um diese Pufferfunktion der Bäume zu unterstützen und um eine Bewässerung der Bäume bei Trockenheit sicherzustellen regen wir, ergänzend zum bereits aus Umweltsicht begrüßenswerten Versickerungskonzept bzw. der Möglichkeit zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser nach Starkregenereignissen in Rigolen, die Einrichtung einer Zisterne zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser zu Bewässerungszwecken an. So ließe sich eine Bewässerung und ein Gedeihen der Bäume gewährleisten und dennoch eine Vergeudung von wertvollem Trinkwasser vermeiden. In der Detailplanung ist darauf zu achten, dass die Bäume im Bereich der Verkehrsflächen und Stellplätze nicht beeinträchtigt werden und ggf. durch entsprechende Schutzvorrichtungen im Wurzelbereich (Baumscheiben) geschützt werden. Baumscheiben in sonstigen Bereichen sind idealerweise als Blühwiesen(stücke) anzulegen. Darüber hinaus ist bei der Baumpflanzung auf ausreichende Bemessung der Pflanzgruben und Versorgung mit geeignetem Substrat zu sorgen (siehe Kindergarten Neubau, wo Bäume mehr oder weniger im Kies stehen).

Bis jetzt in der Planung noch nicht zu erkennen, ist die Anlage eines Schulgartens. Wir sind der Meinung, dass mit einem Schulgarten wichtige Inhalte den Naturschutz betreffend vermittelt werden können und regen dies in jedem Fall an. Bei naturnaher Anlage des Gartens mit Ergänzung durch Teich, Magerwiese o.ä. können dabei auch zusätzliche Aspekte des Artenschutzes erfahren werden.

Die Darstellung der Gehölze im Bestand ist aus unserer Sicht unvollständig und sollte in jedem Fall auf Vollständigkeit geprüft werden, damit eine Bilanzierung des Eingriffs auf den Gehölzbestand möglich ist, bzw. ggf. darauf aufsetzende Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Detailuntersuchung auf europarechtlich geschützte Arten gehen wir davon aus, dass vorhandene Pflanzengesellschaften, die Biotopcharakter aufweisen, z.B. die vorhandene strukturreiche, artenreiche Salbei-Glatthaferwiese, flächenmäßig bilanziert und ggf. ausgeglichen werden. Diese Bestandsaufnahme ist auch heranzuziehen zur genaueren Berechnung und evtl. Korrektur der bereits veranschlagten Ausgleichsflächen nach der Eingriffsregelung.

Weitere Forderungen bzw. Anregungen:

Von unserer Seite wird eine Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen befürwortet, wie auch im Umweltbericht Punkt 6.1 aufgeführt. Die Firstrichtung sollte für eine derartige Nutzung geeignet ausgerichtet sein, also etwa in Ost-West-Richtung. Ergänzungsvorschlag: Darüber hinaus ist die Anlage einer Dachbegrünung zu prüfen, zumindest in Bereichen, die frei von Photovoltaikanlagen sind. Es sollte, wenn möglich, eine Fassadenbegrünung erfolgen. Diese wertet das Gebäude ästhetisch auf und weist darüber hinaus Vorteile für Temperaturmanagement (Heizen/Kühlen).

Es wird empfohlen, die vorhandene Wiese im Osten in ihrem artenreichen Zustand zu erhalten und zusätzlich naturnahe Wiesen anzulegen, also generell möglichst auf häufig gemähte und intensiv gedüngte Rasenflächen zugunsten von extensiv gepflegten Wiesenflächen, auch kleinteilig, zu verzichten.

 

Mit freundlichen Grüßen   

Matthias Ruh Dr. Erwin Rupprecht

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender