Position der Bund Naturschutz-Ortsgruppe Feldkirchen-Westerham zum Hochwasserschutz an der Mangfall und dem Rückhaltebecken Feldolling
In seiner allgemeinen Position sieht der Bund Naturschutz grundsätzlich die Notwendigkeit eines verstärkten Hochwasserschutzes, denn in der Vergangenheit haben die Zerstörung der Auen als natürliche Retentionsflächen, die Kanalisierung der Flüsse, die Zerstörung der natürlichen Wasserspeicherfähigkeit der Landschaft (Versiegelung, geringere Wasseraufnahme der Böden, (Berg-)Waldschäden, Intensivlandwirtschaft) und schließlich die Klimaänderung mit erhöhten Starkregenfällen zu einer gestiegenen Hochwassergefahr geführt.
Der BN setzt sich für Hochwasserschutzmaßnahmen in einem Gesamtkonzept ein. Dazu gehören die beschleunigte Ausweisung von Überschwemmungsgebieten mit einem konsequenten Erhalt der derzeit noch vorhandenen Auen, der Reaktivierung von natürlichen Überschwemmungsgebieten mit auengerechter Nutzung zur Verbesserung der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, der Erhalt und die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten, die Wiederherstellung ehemaliger Mulden und abflusshemmender Strukturen zum dezentralen Wasserrückhalt. Auch die Rückverlegung von Deichen ist ein wesentlicher Teil eines Hochwasserschutzgesamtkonzepts. Unabdingbar ist, Überschwemmungsgebiete von Bebauung freizuhalten. Dieser vorsorgende und ökologische Hochwasserschutz ist auch ökonomisch der beste, weil er die Ursachen an der Wurzel bekämpft und zudem auch Ziele des Naturschutzes, des Grundwasserschutzes oder der Erholung erfüllt. An letzter Stelle der Maßnahmen, wenn alle anderen nicht reichen, stehen technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Polder oder Rückhaltebecken.
Die BN-Ortsgruppe hat sich deshalb konsequent gegen die Baugebiete Vagen Auland und Hofpoint II ausgesprochen, da diese im Überschwemmungsgebiet der Mangfall liegen. Jede weitere Baulandausweisung ist Verlust an Überschwemmungsfläche und vergrößert das notwendige Speichervolumen des Rückhaltebeckens Feldolling .
Der BN begrüßt alle Maßnahmen an der unteren Mangfall, die Deichrückverlegungen bzw. eine zweite Deichlinie beinhalten. Ebenso werden Maßnahmen zur Retention im oberen Einzugsgebiet begrüßt, vor allem, wenn damit auch Verbesserungen im Sinne des Naturschutzes erreicht werden.
In dem vorangegangenen Raumordnungsverfahren zum Hochwasserschutz an der Mangfall hatte sich der BN gegen den Staudamm bei Naring ausgesprochen, in der Variante Ausbau der unteren Mangfall einschließlich Seitenpolder dagegen Chancen gesehen, sowohl Hochwasserschutz als auch ökologische Belange zu verwirklichen, insbesondere wenn die Polder als natürliche Rückhalteräume genutzt werden.
Die maximale Einstauhöhe des geplanten Rückhaltebeckens Feldolling wird von der BN-Ortsgruppe als bedenklich gesehen. Zudem weist der BN auf seine generellen Bedenken gegen Polder mit stehendem Wasser hin, was zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Natur und auf das Grundwasser führen kann. Natürliche Auen weisen fließendes, nicht stehendes Wasser auf. Deshalb hält der BN Strömungspolder für das kleinere Übel. Zudem müssen Möglichkeiten gesucht und umgesetzt werden, um die Einstauzeit zu minimieren.
Die Vision der Wiederherstellung einer Flusslandschaft, in der keine technischen Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig sind, ist aufgrund der dichten Bebauung und der landwirtschaftlichen Nutzung für das Mangfalltal nicht mehr zu verwirklichen. Die vorhandenen Einschränkungen erkennt auch der BN. Der BN fordert aber, das Rückhaltebecken so ökologisch wie möglich zu gestalten. Hierzu verpflichten uns auch die europäischen Naturschutz- und Wasserrahmen-Richtlinien.