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Wasserburg am Inn

August 2013: Stellungnahme 1 zur Firmenerweiterung an der Aisinger Straße

39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heilig Blut Nord“

1. Grundsätzliches

Die Entwicklung zeigt, wir falsch es von der Stadt Rosenheim war, gegen den rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu verstoßen. Wohnraum wurde außerhalb des Planes zugelassen, ein Gewerbebetrieb dort, wo Wohnraum vorgesehen war. Mit der ersten Erweiterung dieses Betriebs wurde weiter in besonders sensible Zonen an der Kalten eingegriffen.

Diese fatale Entwicklung darf sich – wenn man sie schon nicht rückgängig machen kann - zumindest nicht weiter fortsetzen!

2. Gründe gegen weitere Eingriffe

Wir lehnen aus den unten angeführten Gründen weitere Eingriffe und damit die Änderung des Flächennutzungsplans in der geplanten Weise strikt ab.

2.1. Beeinträchtigung eines wertvollen Biotops

Die Kalten ist der einzige weitgehend unverbaute und unkanalisierte Alpenabfluss Südostbayerns. Das Landschaftspflegekonzept Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege rechnet die Kalten zu den „Elite-Bachsystemen“ Bayerns mit hoher Erhaltungspriorität. Aus Sicht des Artenschutzes hat sie nicht nur überregionale, sondern sogar landesweite Bedeutung und weist viele seltene und gefährdete Arten auf. Sie schafft die Möglichkeit zur Vernetzung verschiedener Biotope.

Zum Fluss gehört nicht nur das Gewässer selbst, sondern auch die ihn umgebenden Auwälder bzw. das, was davon übrig ist. Der heutige Zustand des Waldes im betrachteten Gebiet, der noch durch die Wirkungen des Sturms von 2011 gekennzeichnet ist, darf freilich nicht als Maßstab gelten. Vielmehr muss das hohe Potenzial zur Neuentwicklung zugrunde gelegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Fläche 3 in der Abb. 3.

Durch die neue Erweiterung würde massiv in diesen schützenswerten Bereich eingegriffen, der Wald auf Dauer vernichtet und große Flächen durch Bauten und Parkplätze versiegelt.

Darüber hinaus erhebt sich auch die Frage, wie eine Windwurfzone von 25 Metern zur Bebauung eingehalten werden soll. Bedeutet dies die Fällung weiterer Bäume, wie es leider an anderen Stellen in Rosenheim mit Billigung des Amts für Landwirtschaft und Forsten praktiziert wird?

2.2. Schwerwiegende Beeinträchtigungen für den Menschen

Bäume und Büsche im betroffenen Gebiet schützen bisher insbesondere die Wohnbevölkerung in Heilig Blut vor den Immissionen wie Lärm und Feinstaub, die von der Straße Panorama-Schwaig ausgehen. Dieser Schutz würde wegfallen.

Dafür kämen neue Belastungen auf die Anwohner zu, insbesondere ein erhöhter LKW-Verkehr.

Auch das Stadtbild würde deutlich leiden, wenn hier nicht mehr weithin sichtbare schöne Bäume, sondern Industriebauten stehen.

3. Forderungen des BUND Naturschutz

Wir fordern, dass die Stadt ihrer Verpflichtung nach Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, mit Naturgütern schonend und sparsam umzugehen, gerade hier bei ihrem eigenen Grundbesitz nachkommt. Nur so bleibt sie auch mit ihren offiziellen Verlautbarungen zum Schutz der Grünzonen an den Gewässern glaubwürdig.

Das für die neuerliche Firmenerweiterung vorgesehene Gelände ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Wald „mit besonderer Bedeutung für Landschaft und Natur“ darzustellen.

Verfassungsgemäß ist die Stadt dazu verpflichtet, die Sturmschäden zu beseitigen. Der gekieste Holzlagerplatz samt Zufahrt ist daher aufzulösen und dort der Wald zu fördern.

Wir sind natürlich grundsätzlich dafür, eine Firma wie Isoplus im Raum Rosenheim zu halten. Dafür darf jedoch nicht ein derart wertvolles Gelände genutzt werden, sondern es muss eine besser geeignete Fläche gefunden werden. Wann endlich kommt man zu einer gemeinsamen Verwaltung von Gewerbegebieten zusammen mit den Landkreisgemeinden?

4. Sonstiges

Wir sind erstaunt darüber, dass die schriftliche Beurteilung des Grundstücks durch das Büro Haidacher vom Juli 2012 weder dem Stadtrat vor dessen Beschlussfassung noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Wir freuen uns, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung offenbar diesmal über eine gesamte Vegetationsperiode durchgeführt wird, was in Rosenheim leider oft nicht der Fall ist.


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