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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zu Baugebietserweiterungen in Fürstätt

33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebietserweiterungen Fürstätt"

Allgemeines
Ein genereller Mangel an Baugebieten lässt sich in Fürstätt nicht feststellen, wie ja auch aus den Planunterlagen z. B. für den Bereich "Lug ins Land" hervorgeht.

Durch die neuen Planungen wird somit ohne Not massiv in Natur und Landschaft eingegriffen. Erholungsfunktion und Ortsbild werden beeinträchtigt. Für wenig neuen Wohnraum werden große Areale in Anspruch genommen und so der Flächenfraß weiter vorangetrieben. Über allgemeine städtebauliche Leitlinien und spezielle Gutachten, die mit viel Aufwand erstellt wurden, setzt man sich schlicht hinweg.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Wünsche einzelner Grundbesitzer und Bauwilliger sowie finanzielle Interessen der Stadt Vorrang vor dem Gemeinwohl bekommen.

Wir lehnen deshalb alle genannten Baugebietserweiterungen für Wohnbebauung ab. Gründe und Akzentuierungen zu den einzelnen Vorhaben sollen im Folgenden näher erläutert werden.

Fläche A: Alt-Fürstätt Fl.Nr.186
Neben den Nachteilen für Orts- und Landschaftsbild wäre hier vor allem der Verlust von alten Obstbäumen zu beklagen. Sie könnten allenfalls langfristig ersetzt werden, was in der Übersichts-Tabelle im Umweltbericht nicht genügend zum Ausdruck kommt.

Ein neuer Fuß- und Radweg mit weiterer Inanspruchnahme von Grünflächen drängt sich angesichts der bestehenden, aber noch verbesserungswürdigen Verbindung über das Ortszentrum nicht auf.

Fläche B: Alt-Fürstätt; Umfeld "St. Quirin"
Jede Erweiterung an dieser Stelle bedeutet einen besonderen Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild und ist Zeichen von Respektlosigkeit vor Jahrhunderte altem Kulturgut.

Auch hier würden wertvolle Obstbäume gefällt.

Fläche C1: Großholzstraße
Hier würde in die aus klimatischen Gründen frei zu haltende Trasse eingegriffen, der Einblick in freie Landschaft zerstört und die Vorstufe für eine geschlossene Bebauung geschaffen.

Fläche C2: Großholzstraße mit Fl.Nr. 2154 / 9 (Westteil)
Eine Erweiterung der Splittersiedlung nach Westen lehnen wir strikt ab. Dies würde auch eine Verkehrszunahme und weitere Infrastrukturmaßnahmen nach sich ziehen.

Der Sinn einer Nord-Süd-Wegverbindung und deren Weiterführung nach Norden wird aus den Unterlagen nicht klar. In keinem Fall könnte sie vor weiterer Bebauung schützen.

Teilbereich D: Einzelne bebaute Grundstücke im Außenbereich, anschließend an das Wohnquartier zwischen Meraner Straße und Brunnholzstraße
Eine weitere Bebauung des Außenbereichs lehnen wir hier strikt ab. Nicht nur als Frischluftschneise, sondern auch für Orts- und Landschaftsbild und zur Erholung hat dieses Gebiet eine herausragende Bedeutung. Wir sehen auch sehr deutlich die Gefahr weiterer Bebauung in Richtung Großholzstraße; wie sonst wäre die entsprechende Aufteilung angrenzender Flurstücke erklärbar?

Fläche E: AOK-Gelände
Bevor hier vorschnell ein neues Wohngebiet geschaffen wird, sollten die Möglichkeiten einer Nutzung für die Allgemeinheit (z. B. Schullandheim, Jugendherberge, Erweiterung der Waisenhaus-Anlage) gründlich geprüft werden.

Weitere flächige Rodungen lehnen wir strikt ab, ebenso die Fällung wertvoller Einzelbäume, die im Fall einer Wohnbebauung kaum auszuschließen wäre.

Fläche E1: Städtische Grundstücke nördlich der Meraner Straße
Von allen vorgestellten Planungen stellt aus unserer Sicht die Rodung des Waldes und die Umwandlung in ein Wohnbaugebiet den schlimmsten Eingriff dar. Nicht nur wegen ökologischer Aspekte wie Artenschutz, Frischluft und Klima, sondern auch im Interesse des Landschaftsbildes und der Naherholung ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Es ist absehbar, dass auch die Eichenreihe auf der Gelände-Südseite aus Verschattungs-, Aussichts- und Verkehrsgründen nicht zu halten sein wird.

Wir sind entsetzt darüber, dass gerade die Stadt mit dem eigenen Besitz so kurzsichtig umgeht!

Fläche F: Grundstücke der Waisenhaus-Stiftung südlich unterhalb des Kinderheimes gelegen
Diese Fläche besitzt wegen der Obstbäume und des kleinen Weihers eine hohe ökologische Bedeutung; wir lehnen die auch nur teilweise Umwandlung in Wohnbauflächen strikt ab.

Stattdessen schlagen wir vor zu prüfen, in welcher Form das Gelände wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann, z. B. als Lehrgarten.

Fläche G: Lug ins Land – Bolzplatz
Es ist uns nicht erklärlich, wieso der seit vielen Jahren bestehende Bolzplatz ohne Not aufgegeben werden soll; seine Akzeptanz wurde erst kürzlich durch eine Unterschriften-Aktion bestätigt.

Ein neuer Platz (ob nun auf Fläche H oder anderswo) würde einen neuen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten und hätte nicht den Vorteil der Nähe zum Wohngebiet. Somit ist die Erholungsfunktion sehr wohl in Frage gestellt, was aus der Übersichts-Tabelle im Umweltbericht nicht hervorgeht.

Eine durchgehende Bebauung auf der Straßenostseite zöge wohl auch Bauwünsche auf der ökologisch wichtigeren Westseite nach sich; auch der "Lug ins Land" an dieser Stelle wäre Vergangenheit.

Fläche H: Kleingartensiedlungen mit lokalen Verdichtungen bzw. Ersatzfläche für einen Bolzplatz im Fürstätter Vorfeld
Zum Bolzplatz-Standort gilt das unter Fläche G Gesagte.

Gegen eine dauerhafte Sicherung der Kleingärten haben wir nichts einzuwenden, gerade auch wegen der durch die Landesgartenschau entfallenden Schrebergärten. Die Zuwegung sollte auf das Minimum beschränkt bleiben und nicht versiegelt werden.

 

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