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Wasserburg am Inn

Oktober 2012: Stellungnahme zum Hochwasserschutz an der Mangfall, Bauabschnitt 90

Im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des Bundes Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Grundsätzliches

Der Bund Naturschutz (BN) ist erstaunt darüber, dass die Schwierigkeiten mit Fluttor und Kanaldeich erst so spät erkannt wurden. Damit sind folgende Nachteile verbunden:

  • Die Stadt Rosenheim war über Jahre hinweg bis heute unnötig einer erhöhten Hochwassergefahr ausgesetzt.
  • Für die jetzt geplante Lösung entstand ein Zeitdruck, der sich auf die Qualität der Planung negativ auswirkte. Zum Beispiel wurde die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung über einen viel zu kurzen Zeitraum durchgeführt.
  • Der Zeitdruck bringt auch ökologische Nachteile mit sich. Der Rodungsbeginn bereits im September fällt in die Brutzeit bestimmter Vogelarten. Auch Fledermaushabitate sind davon betroffen. Fledermauskästen werden häufig nicht angenommen.
  • Im Bereich der mittlerweile erneuerten Brücke und Straße in der Nähe des Kraftwerks Kunstmühle II kann jetzt die HQ100-Sicherheit nur mehr mit Hilfe von Sandsäcken hergestellt werden.
  • Eine bessere Variante im Bereich der Freien Turnerschaft ist nun nicht mehr möglich. Dort hätte der Schutz auf die bestehenden Wohngebäude beschränkt werden können. Der Deich stromabwärts der Wohngebäude wäre unnötig gewesen. Damit wären nicht nur Kosten und Eingriffe in die Natur vermieden worden. Es wäre auch ein größerer Retentionsraum entstanden, verbunden mit einer dem Mangfallgefälle entsprechenden Erhöhung des linksseitigen Kanaldeiches.

Der BN ist ferner erstaunt darüber, dass trotz der fundamentalen Änderungen gegenüber der planfestgestellten Lösung, trotz der Jahrzehnte nachwirkenden Eingriffe in den Baumbestand und trotz der dauerhaften Beeinträchtigung des Stadtbildes ursprünglich ein Plangenehmigungsverfahren durchgesetzt werden sollte. Wir freuen uns daher über die Entscheidung der Stadt Rosenheim für ein Planfeststellungsverfahren.

2. Bestehende Planung

2.1. Spundwände

Die jetzige Planung mit teilweise verkleideten Spundwänden westlich der Holzbrücke stellt eine (scheinbare) Billig-Lösung dar. Es ergibt sich eine zusätzliche Versiegelung und ein für viele Tierarten unüberwindliches Hindernis, was im LBP nicht erwähnt wird. Der Anblick ist - insbesondere in den unverkleideten Bereichen – hässlich und nicht der Natur angepasst. Von Norden aus ist die sichtbare maximale Spundwand-Höhe deutlich größer als im LBP angegeben. Eine dauerhafte negative Beeinflussung des Grundwasserstandes ist nicht auszuschließen. Die Möglichkeiten zur landseitigen Bepflanzung sind eingeschränkt. Durch das Einbringen der Spundwände entstehen je nach Verfahren enormer Lärm und Vibrationen. Gebäude können auch im weiteren Umkreis beschädigt werden. Die Gabionen haben je nach verwendetem Draht nur eine begrenzte Lebensdauer. Die Verbindungen der Verkleidungen untereinander und mit den Spundwänden bilden mögliche Schwachstellen, die sich erst nach Jahren herausstellen können.

Der BN fordert daher die ernsthafte Prüfung einer Alternative in Form eines erhöhten Deiches mit Innendichtung, für den in weiten Bereichen genug Platz wäre. Auch dabei könnte die wasserseitige Bepflanzung erhalten bleiben. Die dafür angegebenen Kosten erscheinen uns übertrieben hoch. Die landseitige Böschung kann relativ steil werden, was die Grundstückskosten verringert. Die oben genannten Nachteile der Spundwände und ihrer Verkleidung würden entfallen.

Zwischen Holzbrücke und Kufsteiner Straße ist eine Deichverbreiterung aus Platzgründen nicht möglich. Hier erscheint eine Spundwand-Lösung besser als der früher geplante neue Deich mit Mauer, was massive Eingriffe in die Natur auf der Wasserseite bedeutet hätte. Es gäbe jedoch sicherlich attraktivere Möglichkeiten, z. B. eine Naturstein-Mauer.

2.2. Geh- und Radwege

Der Weg zwischen der Brücke am Kraftwerk Kunstmühle II und der Holzbrücke hat insbesondere für den Radverkehr wegen der vorhandenen Alternative am rechten Kanalufer nur eine geringe Bedeutung. Auf eine Asphaltierung und die Salzstreuung im Winter kann aus ökologischen Gründen verzichtet werden; eine grobe Schotterung und die Ausweisung als Gehweg genügt. Das Kollisionsrisiko für Radfahrer an der Holzbrücke wird reduziert.

Völlig andere Anforderungen bestehen im Bereich zwischen Holzbrücke und Kufsteiner Straße: Dort ist wegen der Einmündung an der Holzbrücke und der spitzwinkeligen Anbindung der Untertunnelung an der Kufsteiner Straße ein möglichst breiter Geh- und Radweg notwendig. Hier ist deshalb eine Verlagerung der Spundwand/Mauer in Richtung der Bebauung zu prüfen.

Mit dem Fluttor entfallen die Verbesserungen der Sicherheit für Radfahrer und Inline-Skater, die das überdachte Tor gegenüber der gefährlichen, weil häufig rutschigen Holzbrücke gebracht hätte. Deshalb ist zu untersuchen, ob eine nachträgliche Überdachung der Brücke möglich ist. Dies würde auch die Lebensdauer der Brücke erhöhen.

2.3. Kanalbett

Der Kanal besitzt ein einförmiges Profil aus festem Material. Eine Verbesserung dieser naturfernen Gewässerstruktur wäre wichtig, z. B. durch Einbringung von Störsteinen.

2.4. Bepflanzung

Laut LBP sollen auf dem Deich begrünte Bankette mit Parkplatzrasen und Achillea entwickelt werden. Eine größere Artenvielfalt ist hier wünschenswert und notwendig.

 

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