Januar 2013: Stellungnahme zum Bahnhofsgelände Nord
38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bahnhofsgelände Nord" sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 149 "Bahngelände Nord"
Im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des Bundes Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:
1. Grundsätzliches
Die Stadt hat gut daran getan und tut weiter gut daran, das Gelände in Eigenregie zu entwickeln.
Eine breite Beteiligung der Bürger ist sehr wünschenswert. Niemand sollte sich allerdings wundern, wenn Veranstaltungen wie die am 10.12.2012 aufgrund ungünstiger Terminlage und mangelhafter Information (auch auf der Homepage der Stadt keine Erwähnung) schlecht besucht sind!
Die vorliegenden Planungsunterlagen weisen aus unserer Sicht erhebliche Mängel auf, z. B.:
- Unklare Darstellung der verkehrlichen Nutzung, etwa am Südtiroler Platz
- Ungenügende Einbringung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbs
- Keine Darlegung der am 10.12.2012 vorgestellten weitergehenden Planungen
2. Grün- und Freiflächen
2.1. Grünflächen am Südtiroler Platz
Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass die Stadt die bestehenden Grünflächen mit altem Baumbestand nicht belassen und weiterentwickeln, sondern zu Verkehrsflächen degradieren will. Wo liegt hier die Aufwertung? Auch die teure Beseitigung des interessanten Bunker-Hügels halten wir für unnötig.
Es würde Jahrzehnte dauern, bis neu gepflanzte Bäume die jetzt vorhandenen wirklich ersetzen können. Als Minimalziel fordern wir daher die weitgehende Erhaltung der gesunden alten Bäume. Diese sind nicht nur für die Natur, sondern auch für die gewünschte Aufenthaltsqualität von hoher Bedeutung!
2.2. Weitere Flächen
Große zusammenhängende Freiflächen sind als Biotop insbesondere für die dort nachgewiesenen seltenen Arten und als Pufferzone sehr wichtig. Die am Nordrand der Gleise vorgesehene Fläche mit Baumreihe sollte daher verbreitert und auch in den jetzt für Dienstleistung und Hotel vorgesehenen Bereich weiter geführt werden.
Die im Bereich der Bahnhofsüberführung vorgesehene Grünfläche halten wir für zu klein; sie muss vergrößert werden.
2.3. Neupflanzungen
Wir freuen uns, dass an der Südseite der Münchener Straße nun eine durchgehende Allee auf kommunalem Grund als Pendant zur Nordseite geschaffen werden soll, wie schon in unserer Stellungnahme von 2007 angeregt.
Diese beidseitige Allee sollte so weit als möglich in die Luitpoldstraße fortgeführt werden.
Auch die geplanten Bäume in der Straßenmitte sind zu loben.
Bei sämtlichen Neupflanzungen muss einheimischen Gehölzen und Stauden der Vorzug gegeben werden.
3. Bebauung
3.1. Frischluftschneise
Die Breite der Gleistrasse wird insgesamt deutlich reduziert. Es ist darauf zu achten, dass die Funktion dieses Gebiets als Frischluftschneise für die Stadt nicht durch dichte und hohe Bebauung eingeschränkt wird. Auch aus diesem Grund sollten die Gebäude von den Gleisen abgerückt werden; zumindest die gleisnahen Häuser sollten deutlich weniger als acht Stockwerke haben.
3.2. Nutzung
Für den westlichen Teil des Planungsgebiets gibt es keinen Anlass, allzu frühzeitige Festlegungen zu treffen. Insbesondere ist auf folgendes zu achten:
- Bestehende Geschäfte zur Nahversorgung (z. B. in der Aventinstraße) sollten erhalten bleiben.
- Neuer Einzelhandel sollte möglichst wenig zusätzlichen Kfz-Verkehr erzeugen, z. B. am bereits hoch belasteten Brückenberg.
- Der tatsächliche Bedarf an Büroflächen ist gründlich zu prüfen.
- Sparsamer Umgang mit Flächen bewahrt Reserven für die Zukunft und schont Freiflächen, die teilweise eine überraschend hohe ökologische Bedeutung haben.
3.3. Dächer
Die Nutzung der Sonnenenergie zumindest durch Photovoltaik ist für alle Dächer zwingend vorzuschreiben. Bei den überdachten Parkmöglichkeiten für Autos und Fahrräder ist dann auch der Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sinnvoll.
Statt den gesamten Busbahnhof zu überdachen, wäre es sinnvoller, die Wege zwischen Bussen und Bahnhof vor Niederschlägen zu schützen.
4. Verkehr
4.1. Überführung für Fußgänger und Radfahrer
Leider wurde mit der Bahnunterführung das Ziel verfehlt, eine wirkliche Stadtteilverbindung zu schaffen; insbesondere ist die Unterführung mit dem Rad nicht durchgängig befahrbar und setzt auf eine unzuverlässige Aufzugs-Technik. (Siehe unsere Stellungnahmen von 2007 und 2010).
Umso wichtiger ist daher die baldige Realisierung einer nicht nur barrierefreien, sondern durchgehend gut befahrbaren Überführung; auch Gegenverkehr und Fahrrad-Anhänger sind dabei zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan-Vorentwurf eingezeichnete Rampe mit 90-Grad-Kurven ist daher völlig ungeeignet. Insbesondere für den Winter wäre eine Überdachung sinnvoll.
Die Überführung ließe sich durch eine kürzere Ausführung (Führung im rechten Winkel zur Gleistrasse, nördlicher Brückenkopf weiter westlich, Verkürzung im Süden) deutlich kostengünstiger bauen.
4.2. Fahrrad-Abstellanlagen
Auch hier ist angesichts der jetzigen Situation akuter Handlungsbedarf gegeben. Die im Bebauungsplan-Vorentwurf angedeuteten Flächen dürften ebenerdig nicht die erforderliche Kapazität aufweisen. Damit bleibt die Gefahr des wilden Abstellens, das sich mit den bestehenden Gesetzen schwer verhindern lässt.
Wir fordern daher, im Bebauungsplan ausreichend große und nah am Bahnhofsgebäude gelegene Abstellflächen für mindestens 2000 Fahrräder auszuweisen. Größere Umwege und Schiebestrecken zwischen verschiedenen Abstellflächen sind zu vermeiden.
Sollte dies nur mit Hilfe eines mehrstöckigen Parkhauses möglich sein, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Leichte Erreichbarkeit der oberen Stockwerke
- Integration einer Fahrradstation mit Reparatur und Verleih von Fahrrädern und E-Bikes
4.3. Stadtbahn-Anbindung
Eine mögliche Trasse für eine Stadtbahn (wie sie anderswo hervorragend funktioniert) ist in der aktuellen Planung leider nicht erkennbar. Der Platz dafür ist im Bebauungsplan zu sichern.
4.4. Mit dem Auto befahrbare Zonen
Je größer die mit dem Auto erreichbaren Zonen nördlich des Bahnhofs werden, desto ungünstiger wirkt sich dies auf Stadtbild und Aufenthaltsqualität aus.
In diesen Zonen muss es sichere Bereiche für Fußgänger und Radfahrer geben.
Eine Aufteilung in mehrere Kurzparkzonen halten wir für ungünstig, weil dies zu unnötigem Parksuchverkehr führt.