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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zum Flächennutzungsplan/Bebauungsplan Pösling

30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorfgebiet Pösling"
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren Nr. 154 "Pösling Nord-West"


Im Namen des Landesverbandes geben wir zu dieser Planung gemäß §4 BauGB folgende Stellungnahme ab, die sich teilweise mit unserer Stellungnahme aus dem Jahr 2007 deckt:

Fragwürdiges Verfahren

Vor Abschluss des ordentlichen Verfahrens für das betroffene Gebiet wurde ein Haus bereits genehmigt und gebaut. Zusätzlich wird eine Einzelhausbebauung gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) im Süden in Aussicht gestellt. Auch im Kernbereich von Pösling wird kräftig gebaut, so zum Beispiel auf Flur-Nr. 2319/1 – entgegen den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Wieso macht man sich eigentlich überhaupt die Mühe eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens, eines Bebauungsplans und der Trägerbeteiligung nur für einen Teil des Ortes und wartet das Ergebnis nicht einmal ab?

Eingriff in Orts-Struktur

Die neue Wohnbebauung greift massiv in die durch Bauernhäuser geprägte Struktur des Ortes ein.
Gegenüber der ursprünglichen Planung (sechs zusätzliche Einfamilienhäuser) ist die erlaubte Bebauung am Ortsrand nicht reduziert worden, sondern im Gegenteil auf vier Doppelhäuser und das bereits am Verfahren vorbei errichtete Haus angewachsen, zuzüglich weiterer erteilter oder zu erwartender Genehmigungen an anderer Stelle.
Von einer „sensiblen Ortsentwicklung“ und einer „behutsamen Ortsabrundung“, die es schon bei einer Bebauung gemäß dem Gutachten nicht gegeben hätte, kann somit überhaupt keine Rede sein.

Hoher Flächenverbrauch

Durch die Häuser, die Doppelgaragen mit Stellplätzen, die langen Zufahrten zu den Nordgrundstücken und die breite neue Erschließungsstraße samt Wendemöglichkeit gehen die Bodenfunktionen durch Versiegelung teilweise oder ganz verloren und werden nicht nur „unwesentlich beeinträchtigt“. Für wenig neuen Wohnraum werden große Flächen verbraucht.

Schwächung der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft wird durch die Bebauung jetzt landwirtschaftlich genutzter Flächen weiter zurückgedrängt.
Wie hierdurch die „vorhandene landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und zu stärken“ sein sollte, ist nicht nachvollziehbar.

Probleme durch fehlende Infrastruktur

In Pösling und dessen näherer Umgebung gibt es für neu Zugezogene keinerlei Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten; auch Kindergärten, Schulen und kulturelle Angebote liegen kilometerweit entfernt. Es gibt keine direkte ÖPNV-Anbindung. Gasnetz oder Fernwärme stehen nicht zur Verfügung. Auto-Mehrverkehr, hoher Energiebedarf und entsprechende Emissionen sind die Folge.
Das bei Spaziergängern, Joggern und Radfahrern beliebte Naherholungsgebiet wird durch den zusätzlichen Verkehr - auch auf der Strecke über Oberkaltbrunn - deutlich beeinträchtigt.

Kein tatsächlicher Bedarf

Für den Ort Pösling im Allgemeinen und die Grundstückseigentümer im Speziellen ist ein Wohnraumbedarf in dieser Größenordnung nicht ersichtlich. Auf dem freien Markt lassen sich die Baugrundstücke bzw. Häuser natürlich mit hohem Gewinn verkaufen oder vermieten.

Ergebnis

Wir lehnen die Planung aus den genannten Gründen strikt ab.
Die Ausgleichsflächen – noch dazu teilweise an der geplanten Westtangente – können die Eingriffe nicht kompensieren.
Die Planung schützt schon jetzt nicht vor noch stärkerer Bebauung in Pösling und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
Zusätzlich wird ein Bezugsfall für ähnlich massive Erweiterungen in anderen Orten geschaffen.

Es gäbe auch für eine Kommune keinen Grund, zusätzliche Wohnbebauung in dieser Größenordnung zu genehmigen. Wir müssen somit annehmen, dass privaten Interessen der Vorrang eingeräumt werden soll – zum Nachteil Pöslings und allgemeiner städtebaulicher Ziele.

 

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