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Wasserburg am Inn

August 2017: Stellungnahme zum Hochwasserschutz am Turnerweg

 

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Hochwasserschutz Mangfalltal – Bauabschnitt 70 in Oberwöhr, Turnerweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Grundsätzliches

Der BN begrüßt ausdrücklich die Deichrückverlegung im geplanten Umfang. Sie schafft einen größeren Retentionsraum, dient der Ökologie und erhält die Naherholungsmöglichkeiten auch für die Zukunft. Wir befürworten auch grundsätzlich eine platzsparende Lösung, da sie die Eingriffe in den Auwald minimiert.

Allerdings müssen wir beim bisherigen Ablauf einige schwerwiegende Fehler konstatieren.

Darüber hinaus werden leider Möglichkeiten zur Renaturierung im Auwald und am rechten Mangfallufer nicht genutzt. Der BN ist gerne bereit, konstruktiv an besseren Lösungen mitzuwirken.

2. Bisheriger Verfahrensverlauf und durchgeführte Maßnahmen

 2.1 Verfahren

Der BN ist erstaunt darüber, dass trotz massiver Eingriffe und möglicher Probleme vom WWA nur ein Plangeneh­migungsverfahren vorgesehen war. Zu nennen sind hier:

  • dauerhafter Verlust von wertvollen alten Bäumen insbesondere im Bereich des Turnerwegs,
  • eventuelle Beeinträchtigungen der Grundwasserströmungen durch Spundwände,
  • mögliche Schäden an Gebäuden auch im weiteren Umfeld beim Bau der Spundwände,
  • dauerhafte Beeinträchtigung des Stadtbildes durch Mauern und vor allem durch Spundwände.

Erstaunlich ist dies auch deshalb, weil bei ähnlichen Vorhaben im Mangfalltal stets Planfeststellungs­verfahren durchgeführt wurden. 

Wir freuen uns daher über die Entscheidung der Stadt Rosenheim für ein Planfeststellungs­verfahren. Allerdings fiel diese viel zu spät: Durch die Rodungen waren bereits Fakten geschaffen. Mögliche andere Lösungen sind nun kaum mehr realisierbar.

Ferner wurde unseres Wissens die Öffentlichkeit nicht über den Verzicht auf eine UVP gemäß § 3a UVPG informiert; dies hätte durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt geschehen müssen.

2.2. Rodungen

Vermeidung von Baumfällungen

Kleinere Bäume hätten umgepflanzt werden können. Diese Möglichkeit wurde leider nicht genutzt. 

Zeitraum

Mit der Ausweitung des Rodungszeitraums im Bereich des Turnerwegs in den März 2017 hinein hat die Verwaltung ein schlechtes Beispiel gegeben.

Darüber hinaus wurden die Rodungen nicht wie angekündigt bis Anfang März, sondern bis Ende März durchgeführt.

Somit wurde die als Bestandteil der Maßnahme V1 im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgeschriebene Bauzeitenregelung für den Gehölzeinschlag zum Nachteil insbesondere für Brutvögel um mehr als vier Wochen überschritten.

Ausführung

Die Arbeiten wurden bis spät in die Nachtstunden hinein durchgeführt, wohl um wenigstens Ende März damit fertig zu werden. Bewegung, Lärm und Licht zu diesen Zeiten stellten eine unnötige zusätzliche Belastung nicht nur für die besonders sensible Natur, sondern auch für die Anwohner dar.

Ferner wurden die Arbeiten teilweise unprofessionell ausgeführt: So wurde beispielsweise am 30.3. ein Schuppen durch die Fällung einer Fichte beschädigt.

3. Weiteres Vorgehen

3.1. Vermeidung weiterer Fehler

Grobe Fehler wie bei den Rodungen geschildert dürfen sich bei den weiteren Arbeiten nicht wiederholen. Wir fordern daher eine ökologische Bauleitung, die sich bereits an anderen Stellen bewährt hat, und die strikte Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz der Natur, z. B. durch einen festen Bauzaun.

3.2. Spundwände

Nicht nur dort, wo das Gelände nördlich des Turnerwegs bebaut ist, sollte eine Beeinflussung der Grundwasserströme ausgeschlossen werden. Diese Gefahr scheint z. B. im Bereich des Regelquerschnitts 4 gegeben zu sein. Maßnahmen wie eine Fortführung der Schwergewichtsmauer sollten geprüft werden.

Die unverkleidete Spundwand am Auerbach-Deich stört wegen des dort fehlenden Bewuchses besonders. Als einfache Abhilfe könnte man den Deich durch Aufschüttung entsprechend erhöhen.

3.3. Zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen

Der alte Deich verliert durch die Rückverlegung größtenteils seine Berechtigung. Dies eröffnet die Möglichkeit für zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen, deren gründliche Prüfung wir fordern. Durch die resultierende Schaffung oder Verbesserung von Biotopen kann vermutlich auch auf Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle verzichtet werden. 

Häufigere Überflutung des Auwaldes

Auch nach Umleitung des Schwaiger Aubachs wird das Gelände nur selten überflutet werden. Durch Verzicht auf eine Rückstauklappe im Auslassbauwerk oder eine deutliche Absenkung des alten Deichs z. B. in der Nähe des Turnerstegs können schon kleinere Hochwasserereignisse an der Mangfall eine Überflutung bewirken und damit zu einer Revitalisierung der ehemaligen Aue beitragen. Die Gefahr eines dadurch bedingten Grundwasser-Anstiegs sehen wir nicht, da dessen Niveau maßgeblich durch den Pegel der Mangfall bestimmt ist.

Umgestaltung des Mangfallufers

Das kanalartige Mangfallufer sollte ähnlich wie das gegenüberliegende linke Ufer (BA 09) naturnah umgestaltet werden. Insbesondere bietet sich eine Abflachung an den Stellen an, wo keine besonders wertvollen Altbäume stehen. Die Ufersicherung könnte man zum großen Teil zurückbauen und wieder dem Fluss die Wahl der Uferlinie überlassen.

Vermutlich wird man hier im Gegensatz zum linken Ufer nicht auf einen befestigten Weg verzichten können. Dieser kann aber stellenweise zurückverlegt werden, wodurch auch sein unnatürlich gerader Verlauf durchbrochen wird.

 

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