Zur Startseite

Wasserburg am Inn

Stellungnahme zur Außenbereichssatzung Heimstraße

Konflikte mit wertvoller Natur
Gerade die schmalen Waldflächen an der Heimstraße sind als Biotop-Brücke zum Wald auf der Happinger Seite der Bahn besonders wichtig und müssen in uneingeschränkter Breite erhalten bleiben.

Eine stärkere Besiedelung am Rand dieses Landschaftsschutzgebiets halten wir für sehr problematisch. Zwangsläufig ergeben sich Belastungen der Natur, z. B.:

  • Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung in Form von Neubauten und neuen Verkehrsflächen
  • Zerschneidungs- und Trennwirkung für Tier- und Pflanzenwelt
  • Zerstörung naturnaher Vegetation in bisher wenig oder nicht genutzten Gartengrundstücken, auch Fällung von Bäumen
  • Mögliche Verschmutzung des Grundwassers und des Oberflächenwassers, gefördert durch sehr hohen Grundwasserspiegel (auch ohne Unterkellerung)
  • Emissionen in Form von Lärm, Licht, Staub und Abgasen
  • Jagende Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Wilde Ablagerung von Grünabfällen

Derartige Belastungen sind in den aktuellen Unterlagen nur zum Teil erwähnt oder werden sogar entgegen der landschaftspflegerischen Untersuchung geleugnet wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Der Einschätzung in der Begründung, dass Beeinträchtigungen im wesentlichen durch den Bau und weniger durch den Betrieb entstehen, können wir uns nicht anschließen.

Mögliche Belastungen der Anwohner sind in den Unterlagen leider auch nur zum Teil erwähnt, z. B.:

  • Krankheits-Risiken durch Tiere wie Füchse (Bandwurm, Tollwut), Zecken (FSME, Borreliose) und Eichenprozessionsspinner (Entzündungen, Allergien), gefördert zum Teil durch Klima-Erwärmung
  • Verstärktes Auftreten von Stechmücken und Bremsen, gefördert durch hohen Grundwasserstand
  • Risiken durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste, gefördert durch immer häufigere Stürme
  • Beschattung durch hohe Bäume, gefördert durch optimale Wuchsbedingungen

Die jetzigen Anwohner der Heimstraße, zum Teil schon seit Jahrzehnten hier ansässig, gehen mit diesen Konflikten wohl überwiegend vernünftig um. Wir befürchten aber, dass versucht wird, die sicherlich anwachsenden Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Menschen zu Lasten der Natur zu lösen.

Zum Beispiel zeigt die Begründung zur Außenbereichssatzung die Möglichkeit auf, auch Flächen innerhalb der Baumfallgrenzen zu bebauen, und zwar durch Fällung von Bäumen im Landschaftsschutzgebiet und Herstellung eines gestuften Waldrandes im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer.

Auch Presse-Artikel wie im OVB/Merkur „Zecken-Plage: Behörde lässt Familie leiden“ vom 10.08.2009 unterstreichen diese Problematik.

Weitere Probleme
Auch andere Gründe sprechen gegen eine stärkere Bebauung in diesem Bereich:

  • Extrem hoher Grundwasserspiegel und Versickerungsprobleme, bei immer häufigeren Starkregen-Ereignissen
  • Fehlende Infrastruktur (z. B. keine Einkaufsmöglichkeiten, keine ÖPNV-Anbindung) und damit verstärkter motorisierter Individualverkehr
  • Starke Lärmbelastung durch die Bahn, in Zukunft mit steigender Zugfrequenz (Brennerbasistunnel)
  • Durch die Bauweise insgesamt hoher Flächenverbrauch
  • Beeinträchtigung der Land- und Forstwirtschaft, für die dieser Außenbereich eigentlich vorgesehen ist

Zweifelhafte Genehmigungspraxis
Schon die in den letzten Jahren erteilten Baugenehmigungen sehen wir kritisch, da sie öffentliche Belange beeinträchtigen, z. B. aus folgenden Gründen:

  • Sie stehen im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans;
  • Sie beeinträchtigen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
  • Sie fördern die Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung.

Diese Genehmigungspraxis würde durch eine Außenbereichssatzung nun erleichtert, weil der Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans und die Verfestigung der Splittersiedlung einem Bauvorhaben nicht mehr im Wege steht. Auf der südöstlichen Seite der Heimstraße ergibt sich damit in etwa eine Verdoppelung der bebaubaren Grundfläche gegenüber dem genutzten Bestand.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch anmerken, dass die bereits im Bau befindlichen Häuser an der Westseite der Heimstraße weder in irgendeinem der Übersichts-Pläne, noch im Satzungsplan enthalten sind. Auch das Luftbild in der Begründung ist vor ca. 9 Jahren aufgenommen und vollkommen veraltet.

Schließlich erhebt sich die Frage, ob und warum die Auffüllung der Gelände-Rinne im LSG nördlich der Heimstraße genehmigt wurde.

Falsche städtebauliche Entwicklung
Es geht hier nicht nur um die Heimstraße. Durch ähnliche Satzungen für die benachbarten Straßen ist zu erwarten, dass in Summe viele weitere Neubauten in diesem Gebiet entstehen. Freiflächen zwischen den bebauten Gebieten werden beseitigt, wie hier zwischen Heimstraße und Hochwaldstraße. Somit würde sich ein größerer zusammenhängender Siedlungsbereich entwickeln, im Gegensatz zu den Ausführungen in der Begründung!

Dies könnte auch Straßenausbaumaßnahmen nach sich ziehen, die wiederum erhebliche Eingriffe in die Natur bedeuten und den Zerschneidungseffekt erhöhen. Im Fall der Happingeraustraße würde dadurch zusätzlich der Verkehr zur Umgehung von Hauptverkehrsstraßen gefördert.

Fazit
Diese Außenbereichs-Satzung würde, zusammen mit zu erwartenden ähnlichen Satzungen für die benachbarten Straßen, viel Fläche für neuen Wohnraum an schlecht geeigneter Stelle verbrauchen. Insbesondere beeinträchtigt und gefährdet dies das Landschaftsschutzgebiet. Wir lehnen die Satzung daher ab.

Wir wünschen uns - im Einklang mit den Zielen der Staatsregierung - eine Stadtpolitik und eine Genehmigungspraxis, die den Außenbereich gerade an solch wichtigen Stellen schont.

 

Zur Ortsgruppe Rosenheim...