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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zur Hochwasserfreilegung Mangfall BA10 (Landesgartenschau)

Hochwasserfreilegung Rosenheim II, Bauabschnitt 10 (Landesgartenschau)

Vorgehensweise bei Planung
Der Bund Naturschutz (BN) ist über die Vorgehensweise bei der Planung erstaunt und enttäuscht. Trotz der Wichtigkeit dieses Abschnitts für Ökologie, Naherholung, Hochwasserschutz und Landesgartenschau gab es keinerlei frühzeitige und umfassende Beteiligung interessierter Bürger und Verbände an dieser Planung in Form von Workshops. Durch das Plangenehmigungsverfahren anstelle eines Planfeststellungsverfahrens wurde die Mitwirkung zum Nachteil der Stadt weiter eingeschränkt.

Die vom WWA im Erläuterungsbericht behaupteten Vorabstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange hat es zumindest mit dem BN nie gegeben.

Dennoch möchte der Bund Naturschutz zum Vorhaben einige konstruktive Einwendungen und Vorschläge machen.

Weitere Verschiebung des Deiches im Bereich Nicklwiese
Der BN fordert eine sehr viel deutlichere Verschiebung in Richtung Hammerbach mit folgenden Zielen:

  • Gewässerlauf mit Bögen, Kiesbänken, unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten anstelle der nach wie vor kanalartigen Struktur der Mangfall
  • Raum für einen tief liegenden Auwaldstreifen, der häufig überschwemmt wird, anstelle einer sterilen schattenlosen Wiese
  • Vergrößerung des Retentionsraumes

Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

  • bessere Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere im und am Fluss
  • gesteigerte Erlebbarkeit des Flusses
  • schönerer, interessanterer optischer Eindruck
  • wirksamerer Hochwasserschutz

Die Umgestaltung kann schon im Rahmen der Landesgartenschau als beispielhafte Renaturierung präsentiert werden. Auf alle Fälle aber bedeutet sie eine nachhaltige Verbesserung für die Stadt Rosenheim. Sie ist umso wichtiger, als sich sonst am Unterlauf der Mangfall kaum mehr derartige Möglichkeiten bieten.

Gefordert werden solche Maßnahmen auch durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (guter Zustand der Gewässer bis 2015).

Auch auf der gegenüberliegenden Seite gäbe es ab der Kindertagesstätte die Möglichkeit zur Deichrückverlagerung.

Änderung der Führung von Wegen und Deichen
Der BN schlägt vor, die aus geraden Stücken bestehende Führung aus optischen Gründen durch Abrundungen und zusätzliche Biegungen aufzulockern. Dies entspricht auch der Praxis bei anderen Bauabschnitten an der Mangfall.

Bäume und Büsche
Die Erhaltung alter Bäume (Kastanien, Platanen, Eichen) ist positiv zu bewerten. Folgende Punkte liegen uns zusätzlich am Herzen:

  • Durch geänderte Führung der Uferlinie am Auwald lassen sich mehr Bäume erhalten.
  • Die alten Platanen am Weg nahe dem Auwald müssen mit der gleichen Sorgfalt wie die Kastanien behandelt werden.
  • Am luftseitigen Deich im Bereich Nicklwiese sollten weitere Bäume gepflanzt werden, um den sterilen Eindruck zu vermindern. Bäume sind hier so hoch wie möglich zu pflanzen, um Schatten zu spenden.
  • Es ist zu prüfen, ob nicht auch auf der Wasserseite nahe der Deichkrone Bäume gepflanzt werden können, ähnlich der Situation am Mangfallufer Innspitz.
  • An den wasserseitigen Deichböschungen sollten Büsche gepflanzt werden.

Geh- und Fahrwege
Die neu zu schaffenden Wege, ihre Verbreiterung und die flacheren Rampen im Bereich der Brücken bewertet der BN grundsätzlich positiv. Bei folgenden Punkten sind uns jedoch Änderungen bzw. Klarstellungen wichtig:

  • Die bestehenden Verbindungen vom Innradweg südlich des staatlichen Bauhofes zur ehemaligen Eisenbahnbrücke und vom Mangfallradweg zur Schönfeldsraße (bei Danone) müssen als Geh- und Radwege erhalten bleiben.
  • Alle flussquerenden neuen Stege, ihre Zufahrten sowie die ehemalige Eisenbahnbrücke müssen mit dem Rad befahrbar sein.
  • Die Verlängerung der Brücke 3 über die Mangfall drängt sich aufgrund der nahen vorhandenen Brücken und der hohen Kosten nicht auf. Dagegen schlagen wir vor, die Mangfall (bei Niedrigwasser auch das gegenüberliegende Ufer) durch Flussbausteine an dieser Stelle besser zugänglich zu machen.
  • Der BN lehnt die Asphaltierung der Wege hauptsächlich aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ab (zur Erleichterung der Querung für Kleintiere). Noch weitere Argumente sprechen für eine wassergebundener Decke: Minimierung der Versiegelung, besseres Gehen und Joggen, Begrenzung der gefahrenen Rad-Geschwindigkeiten, natürlicherer Eindruck. Dieser Einwand entspricht auch dem Votum des LGS-Arbeitskreises Umwelt, Landwirtschaft und regenerative Energien. Begründet wird die Asphaltierung meist mit dem Winterdienst. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Stege offenbar nicht für Winterdienst ausgelegt sind!
    Falls eine (spätere) Asphaltierung unausweichlich sein sollte, ist hierfür eine Breite von höchstens 2,80 m ausreichend. Damit werden die oben genannten Ziele wenigstens zum Teil erreicht, und es ergibt sich eine Entmischung zwischen Radfahrern und Fußgängern/Joggern. Eine asymmetrische Lage zur Deichkronenmitte ist sinnvoll.
  • Die Radien am Beginn der Rampen unter den Brücken sowie an den Kreuzungspunkten mit den Stegen müssen für Radfahrer ausreichend groß bemessen sein.
  • Beläge aus unbeschichtetem Holz auf den nicht überdachten Stegen sind wegen der Rutschgefahr abzulehnen. Dies gilt insbesondere dort, wo Brücken nicht eben sind.
  • Zur Umgehung der Rampen an den Brücken sind überall Treppen für Fußgänger vorzusehen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan und Ausgleich
Der landschaftspflegerische Begleitplan weist – neben vielen formalen Fehlern - eine Menge von sachlichen Mängeln auf. Hier nur einige Beispiele:

  • Die Rosenheimer Baumschutzverordnung wird falsch zitiert: Baumumfang wird mit Baumdurchmesser verwechselt.
  • Links- und rechtsseitiges Ufer sind teilweise verwechselt.
  • Bei den Berechnungen der Baumzahlen für BA I und BA II haben sich Fehler eingeschlichen.
  • Der in den Plänen an der Kastanienallee westlich parallel zum Deichkronenweg eingezeichnete Weg (alte Bahntrasse) existiert nicht.
  • Die Nutzung der Nicklwiese z. B. durch Spielfelder im Rahmen der Landesgartenschau und danach wird nicht klar.
  • Für Fische gibt es keine Bestandsaufnahme. Mögliche negative Auswirkungen durch Ufer- Umgestaltung und Gehölzfreistellung werden nicht diskutiert.
  • Aufgrund neuer Freizeitanlagen (Nicklwiese) und neuer Stege wird es nicht nur temporär, sondern permanent zu erhöhter Belastung durch (Lärm, Licht, Bewegung) kommen.
  • Die neu zu pflanzenden Arten sind meist nicht genau bezeichnet. Was ist z. B. mit A3 (Uferpflanzenvegetation) konkret gemeint?
  • Unter "Wegeflächen auf dem Deich" sind offenbar auch andere Flächen aufsummiert. Die Zahlen und damit die Gesamtbilanz sind so nicht nachvollziehbar.

Dem Urteil, dass die Beeinträchtigung für die Flora insgesamt gering ist, können wir uns nicht anschließen. Schon allein die Freistellung von Gehölzen entwertet dauerhaft große Teile des Mangfallufers.

Der BN ist dafür, die Eingriffe soweit als möglich an Ort und Stelle oder in unmittelbarer Nähe auszugleichen. Durch die oben genannte Deichverschiebung im Bereich Nicklwiese wäre das möglich.

 

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