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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zur saP Hammerbach und Mühlbach (Landesgartenschau)

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Gewässerausbau Hammerbach und Mühlbach

Im Namen des Landesverbandes geben wir zur vorliegenden saP die folgende Stellungnahme ab.

In vielen Punkten weist die saP schwerwiegende Mängel auf:

Nicht ausreichende Datengrundlage
Für die vorliegende saP wurden offenbar keine speziellen Untersuchungen durchgeführt, sondern einfach die Biotopkartierungen zugrunde gelegt, die teils älteren Datums sind, teils nicht den direkten Bereich des Hammerbachs umfassen, sondern den benachbarten Lebensraum "Mangfall mit Dämmen und Auenbereich" als Referenzfläche heranziehen.

Bekanntermaßen werden Untersuchungen für Biotopkartierungen ferner aufgrund der Vorgaben nur punktuell, zu bestimmten Zeiten und beschränkt auf wenige Arten durchgeführt.

So kommt es, dass in der saP beispielsweise bei einigen Arten das Vorkommen nur als möglich bezeichnet wird; dabei ist z. B. der Aufenthalt von Eisvogel und Fledermäusen am Hammerbach durch Beobachtung von Anwohnern und Anglern vielfach belegt. Andere relevante Tierarten, die am Hammerbach vorkommen könnten, etwa Bilche, werden in der saP nicht einmal erwähnt.

Für eine saP sind somit weitere aktuelle Untersuchungen zu fordern, die

  • die geplante Fläche des Eingriffs tatsächlich abdecken,
  • sich über einen längeren Zeitraum erstrecken,
  • eine ausreichende Artenvielfalt beinhalten, insbesondere die besonders und streng geschützten Arten.

Verschlechterung für bedrohte Arten
Für die bedrohten Arten werden sich trotz gebetsmühlenhafter gegenteiliger Behauptungen in der saP die Lebensbedingungen nicht nur während der Bauzeit, sondern langfristig verschlechtern:

  • Neupflanzungen – auch wenn sie jetzt erfreulicherweise auf der Südseite umfangreicher sein sollen - können die zahlreichen Baumfällungen und die sonstigen Eingriffe selbst langfristig nicht kompensieren. Es ist offenbar geplant, auch nicht standortheimische Pflanzen zu verwenden!
  • Die Gewässerstruktur des Hammerbachs wird insgesamt nicht verbessert, sondern verschlechtert, wie in unserer Stellungnahme zum Ausbau Hammerbach und Mühlbach bereits dargelegt. Erinnert sei auch an das Urteil „die geplanten Maßnahmen führen nicht zu einer naturnahen Umgestaltung“ im Erläuterungsbericht des Büros Blasy-Overland.
  • Die Tierwelt wird durch Lärm, Licht und Bewegung infolge der geplanten Nutzung auch langfristig gestört. Auch ein Kollisionsrisiko, zum Beispiel mit Torstangen und deren Befestigung, halten wir für durchaus gegeben.

Der mehrfache Hinweis in der saP, dass die bedrohten Arten ja auf andere Gebiete ausweichen könnten (und zwar nicht nur während der Bauzeit), stellt der Planung aus Sicht des Artenschutzes kein gutes Zeugnis aus.

Kajakstrecke hier notwendig?
Für eine Abweichung von den Vorschriften zum Artenschutz wäre darzulegen, welche überwiegenden Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern. Hierüber findet sich in der saP nichts. Aus Sicht des BN rechtfertigt der Wunsch nach Anlage einer Kajakstrecke – die nur wenigen dient – generell nicht die Beeinträchtigung seltener Arten.

Der Behauptung, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, können wir uns nicht anschließen. Es gibt in Rosenheim eine Vielzahl von Fluss- und Kanalabschnitten, die für eine Kajakstrecke eher geeignet wären und für die kein so wertvolles Biotop geopfert werden müsste. Bei der Suche ist der BN gerne behilflich.

Kaum wirksame Nutzungsbeschränkungen
Möglicherweise sind Nutzungseinschränkungen – wie jetzt erfreulicherweise vorgesehen - ein geeignetes Mittel zur Verminderung der negativen Auswirkungen insbesondere auf die Fortpflanzung. Dazu müssen diese Einschränkungen aber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Während der relevanten Zeit muss es ein klares Verbot rund um die Uhr geben.
  • Behördliche Kontrollen und ggf. Sanktionen müssen durchgeführt werden.
  • Die Zeit ohne Nutzung muss sich nach der Fortpflanzungszeit der jetzt vorhandenen Arten richten. Durch eine Einschränkung nur im März und April ist Spätbrütern wie dem Gelbspötter nicht geholfen (ebenso wenig wie den im Winter laichenden Fischarten, die in der saP nicht erfasst sind). Spätere Einschränkungen auf Grund des Monitorings sind nicht zielführend, weil es ja durchaus sein kann, dass sich bestimmte Arten wegen der ausgedehnten Nutzung gar nicht mehr einstellen.

Solche Bedingungen sind in den Vorschlägen der saP nicht bzw. nicht klar formuliert.

Wie schon der LBP hält auch die saP somit insgesamt einer genaueren Prüfung nicht stand und muss gründlich überarbeitet werden, genauso wie die gesamte Planung.

 

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