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Wasserburg am Inn

Thema „Ausgleichsflächen“ – Informationsabend der BUND-Naturschutz-Ortsgruppe Tuntenhausen

Was sind eigentlich „Ausgleichsflächen“ und wie geht man in unserer Gemeinde mit ihnen um? Um dies zu klären, lud die BUND-Naturschutz-Ortsgruppe Tuntenhausen am 17. März interessierte Bürger und Bürgermeister Weigl zu einem informativen Gespräch ein. Weigl erläuterte den Gästen dabei die rechtlichen Grundlagen und sprach mit den Gästen über Beispiele in unserer Gemeinde.

Was sind Ausgleichsflächen, wozu sind sie wichtig und wie funktioniert das?
Wenn Flächen im Außenbereich von Siedlungen überbaut oder versiegelt werden, fordert der Gesetzgeber zunächst, diesen Eingriff in die Natur so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Was unvermeidbar bleibt, muss aber zumindest ökologisch ausgeglichen werden.

Da eine gleichwertige Entsiegelung oft schwierig ist, können an anderer Stelle Flächen zumindest ökologisch aufgewertet werden. Diese Flächen können auch außerhalb der Gemeinde liegen.

Was ist eine ökologische Aufwertung? Wozu braucht man sie?
Intensiv genutzte Flächen haben für die Natur leider nur einen geringen Wert. Wandelt man aber einen Acker z. B. in eine extensiv genutzte, artenreiche Wiese um, wird diese Fläche ökologisch gesehen wertvoller und kann einen Eingriff in die Natur ausgleichen.

Wie die betroffenen Flächen genau bewertet werden, dazu gibt es in der Bayerischen Kompensationsverordnung Einstufungen nach einem Biotopwertpunkt-Verfahren. Als besonders wertvoll (Höchstpunktzahl 15) gelten z. B. etwa intakte Moorwälder. Sie sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und speichern darüber hinaus CO2. Konventionell genutzte Ackerflächen haben dagegen nur wenig Wertpunkte.

Ausgleichsflächen sollten idealerweise dem Biotopverbund in der Landschaft dienen. Diese Vernetzung von ökologisch wertvollen Flächen ist wichtig für den Klima- und Artenschutz. Biotopverbundachsen sind deshalb u.a. auch im Flächennutzungsplan festgeschrieben, der damit ein gutes Hilfsmittel für die Gemeinde ist, um geeignete Ausgleichsflächen zu finden.

Warum werden Ausgleichsflächen bisweilen als Problem gesehen?
Natürlich kann ein Bauer, der eine seiner Flächen als Ausgleichsfläche zur Verfügung stellt, sie dann nicht mehr wie zuvor intensiv bewirtschaften – die Fläche geht der landwirtschaftlichen Gesamtfläche also zum Teil oder sogar ganz verloren. Bei der derzeit herrschenden Knappheit an landwirtschaftlichen Produktionsflächen in unserem Land und dem damit einhergehenden Preisanstieg bei Kauf oder Pacht oft ein existenzielles Problem für die Landwirte, die ihren Grund und Boden deswegen meist nur ungern hergeben.

Investoren oder Bauherren, die es sich leisten können, bieten tatsächlich seit einiger Zeit oft Preise weit über dem landwirtschaftlichen Marktwert, um überhaupt an Ausgleichsflächen für ihre Projekte zu kommen. Das heize aber die Preissituation auf dem Grundstücksmarkt noch mehr an, wie Weigl bedauerte.

Wer überprüft, ob Ausgleichsflächen nach den Vorgaben angelegt und gepflegt werden?
Eine Erhebung im Landkreis Ebersberg ergab 2021, dass die Hälfte der dort angegebenen „Ausgleichsflächen“ de facto gar nicht oder nur sehr mangelhaft aufgewertet, sprich weitgehend wie zuvor bewirtschaftet wurden. Ein häufiger Missstand, nicht nur in Ebersberg.

Was nicht kontrolliert wird, wird eben meist auch nicht gemacht. Zuständig für die Kontrollen sind die Gemeinden. Wird dabei ein Defizit bei der Aufwertung festgestellt, können vom Bauherrn, der die Ausgleichsfläche für sein Bauwerk angegeben hat, übrigens Ersatzgelder verlangt werden. Doch in den wenigsten Gemeinden werden diese Kontrollen oft genug durchgeführt. Bürgermeister Weigl betonte, dass in unserer Gemeinde ein Mitarbeiter des Bauhofes mit dieser Aufgabe betraut wird.

Was ist ein „Ökokonto“?
Gemeinden können vorsorglich Flächen für eine spätere Ausgleichsmaßnahme erwerben. Diese Flächen können als sogenanntes Ökokonto gesichert, ggf. verpachtet und später bei gemeindlichen Bauvorhaben nach Bedarf als Ausgleichsfläche in Anspruch genommen werden. Wird bereits vor einer Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche eine ökologische Aufwertung vorgenommen, erhält die Gemeinde dafür „Ökopunkte“ gutgeschrieben, die sie an anderer Stelle „ausgeben“ oder sich für später „verzinsen“ lassen kann. Übrigens: auch jeder Landwirt kann eigene Flächen „aufwerten“ und damit Ökopunkte generieren, die sich dann verkaufen lassen.

Wo in unserer Gemeinde liegen Ausgleichsflächen?
Wer wissen will, wo sich in unserer Region Ausgleichsflächen befinden, kann sich auf www.bayernatlas.de informieren: Dort einfach im Suchfeld das Thema „Ökoflächenkataster (Ausgleich/Ersatz)“ eingeben und auf der Karte in die gewünschte Region navigieren. Ausgleichsflächen erscheinen grün markiert. Klickt man auf einen dieser Bereiche, werden Detailinformationen dazu angezeigt, z. B. die Größe, der Ausgangszustand und das Entwicklungsziel, der Anlass des Ausgleichs u. v. m.