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Gericht kassiert Genehmigung für Kampenwandbahn-Neubau

22.11.2023: Erfolg für den BUND Naturschutz (BN): Das Verwaltungsgericht München hat die Pläne zum Neubau der Kampenwandseilbahn zunächst gestoppt. Es hob die Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim für die Erneuerung der Bahn vom Juni 2022 auf, gegen die der BN Klage erhoben hatte. Die bisherigen nächtlichen Sonderfahrten sind nicht zulässig.

23.11.2023

Das Verwaltungsgericht nennt in seiner gut 40 Seiten langen Urteilsbegründung vor allem ein Argument für seine Entscheidung: Die Genehmigungsbehörde könne selbst nicht ausreichend erklären, welche Folgen die Genehmigung hätte. Denn die vorliegenden Unterlagen ließen keine objektive Einschätzung zu, inwieweit der geschützte Naturwald von einer breiteren Trasse betroffen wäre und damit gefällt werden müsste. Aufgrund dieser Unbestimmtheit könne es keine Genehmigung geben.

Alleine diese Feststellung genügte dem Gericht, den Bescheid des Landratsamtes abzulehnen. Dabei gäbe es durchaus noch weitere Gründe, die gegen einen Neubau sprechen.

Aufgrund der verdreifachten Transportkapazität ist mit wesentlich mehr Betrieb am Berg zu rechnen. Eine Belastung, die beispielsweise das geschützte Birkwild gefährden würde.

Vom Gericht nicht betrachtet wurde die flächige Rodung von Naturwald für die Materialseilbahn, die in der Bauphase neben der eigentlichen Trasse verlaufen würde. Die Vorsitzende des Gerichts merkte dazu an, die Materialseilbahn sei nicht Bestandteil des Bescheids und daher nicht Thema des Verfahrens. Tatsächlich ist sie aber notwendig und für ihren Bau müsste viel Naturwald gefällt werden, der laut Gericht nicht angetastet werden darf.

Wenig schmeichelhaft für die Genehmigungsbehörde ist ein Hinweis des Gerichts auf deren ersten Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2017. Die Vorsitzende erläuterte im Rahmen der mündlichen Verhandlung, dieser sei „mit schweren Mängeln behaftet“.

Seit jeher kritisiert der BN die Sonderfahrten, weil sie die nächtliche Ruhe in der sensiblen Region stören. Das Gericht stellt nun fest, dass diese Fahrten einer Genehmigung bedürfen. „Ich bin froh, dass das Gericht dies klargestellt hat“, erklärt der BN-Kreisvorsitzende Rainer Auer. „Durch die neue Genehmigung sollten die Sonderfahrten offiziell verankert werden. Wir fordern, dass der Betreiber die Nachtfahrten vorerst komplett einstellt.“

Links

Pressemitteilung des BN-Landesverbandes: Gerichtsurteil: Erfolg für BN: Neubau der Kampenwandbahn gestoppt!
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/gerichtsurteil-erfolg-fuer-bn-neubau-der-kampenwandbahn-gestoppt

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