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Wasserburg am Inn

Mobilfunkstrahlung und Vorsorge:
„Spassbremse“ Wissenschaft?

Rosenheim, 13.10.2022: Zur Kontroverse um Mobilfunkstrahlung hatte die BUND Naturschutz (BN)-Kreisgruppe Rosenheim nach der Absage im letzten Herbst heuer zwei führende Sachverständige mit unterschiedlichen Positionen zum Informationsabend des Bildungswerks Rosenheim gewinnen können. „Wie ist der internationale Stand der Forschung zu biologischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung unterhalb der deutschen Grenzwerte?“ Klar in der behördlichen Beurteilung in Deutschland, durchaus kontrovers in der internationalen Wissenschaft – so könnte man die Antwort zusammenfassen.

Die Biologin Dr. Gunde Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bewertet seit vielen Jahren insbesondere auch für die Bundesregierung die Studienlage zu Handystrahlung. Sie sieht derzeit keinen erhöhten Vorsorgebedarf. Solange Forschungsergebnisse mit bedenklichen Ergebnissen mindestens ein wesentliches Qualitätskriterium nicht erfüllten, müsse man weiterhin von ausreichendem Schutz durch die auf Erwärmung basierenden Grenzwerte ausgehen. Denn nur die Schadwirkung einer Überhitzung (insbesondere von Gehirnzellen) sei bisher zweifelsfrei nachweisbar und die Nachweisschwelle habe man für die Grenzwertbemessung noch um einen „Sicherheitsfaktor 50“ reduziert. Dass bei einer 2016 publizierten systematischen Qualitätsanalyse von 483 Zellkultur-Experimenten (wissenschaftlich publiziert 1995–2014) mehr als drei Viertel keinerlei biologische Wirkungen anzeigten und unter den übrigen eben keine einzige alle 5 bewerteten Kriterien (hier einschließlich Temperaturkontrolle) erfüllen konnte, ergebe ein hinreichend klares Gesamtbild. Auch eine Metaanalyse genschädigender Wirkungen aus dem Jahr 2019 sah unter den 225 Studien (1995–2017) bei fast der Hälfte nur eines von 4 untersuchten Qualitätskriterien als erfüllt an. Weniger als 20 Studien erreichten den höchsten „Quality Score“ mit 4 von 4 Qualitätsmerkmalen: Scheinexposition, Dosis-Wirkungs-Beziehung, Doppelblind-Durchführung und Positivkontrolle. Anerkannte Metastudien oder systematische Reviews, die aufgrund von Quantität und Qualität nachgewiesener biologischer Wirkungen für eine Neubewertung sprechen würden, seien ihr derzeit nicht bekannt, so dass Ziegelbergers Fazit Stand 13. Oktober 2022 lautete: „Bei Einhaltung der Grenzwerte sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsschädlichen Wirkungen nachgewiesen."

Stress in Wien

Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller, Zentrum für Krebsforschung der MedUni Wien, stellte dagegen eigene Studienreihen zu sogenannten athermischen Wirkungen als methodisch und logisch einwandfrei dar. Die ATHEM-1-Studie habe DNA-Strangbrüche und damit eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit mit wissenschaftlich anerkannten Methoden gezeigt und die im Jahr 2008 als gefälscht diffamierte, mittlerweile aber rehabilitierte REFLEX-Studie seiner Kollegen Prof. Dr. Rüdiger und Prof. Dr. Adlkofer bestätigt.

Eine erhöhte DNA-Schädigung, die die Reparaturmechanismen bestimmter sensibler Zellarten überfordern könne, lässt sich messen. Mit gesteigerter Strahlungsdosis stieg der Indikator für Schäden im Zellkern (tail factor) „im Niedrigdosisbereich zwischen 0,1 bis 1,0 Watt pro kg auf etwa das Doppelte an.“

In der ATHEM-2-Studienreihe [1] sei es Mosgöller zusammen mit Prof. Dr. Kundi gelungen, den lange vermissten Wirkmechanismus zu plausibilisieren: Oxidativer Zellstress, biochemischer Natur und nachweislich durch Handystrahlung so geringer Energie auslösbar, dass er eben nichts mit einer thermischen Wirkung zu tun haben könne, auf der die behördlichen Grenzwerte immer noch beruhen.

Die in Deutschland seit den 1990er-Jahren praktisch unverändert hohen Mobilfunkgrenzwerte sind auch nach Aussage weiterer Wiener Umweltmediziner wie Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Hans-Peter Hutter, Institut für Umwelthygiene MedUni Wien, nicht mehr auf dem Stand der Wissenschaft. Hutter hatte im Zuge der Recherchen für den Rosenheimer Infoabend sein Fazit bei der Expertenanhörung im Umweltausschuss des deutschen Bundestags vom 27.02.2013 bestätigt: „Langzeiteffekte Hirntumoren, Beeinträchtigung der Befindlichkeit: kein ausreichender Schutz“. [2]

Mosgöller erklärte die Trägheit der Vorsorgeanpassung in seinem Vortrag mit den „unterschiedlichen Interessenslagen zwischen Präventionsmedizin und Industrie – [Stichwort] Investitionssicherheit“. Die Grenzwerte blieben auch nach Abschluss der Wiener ATHEM-2-Studien im Jahr 2016 praktisch unverändert – und unverändert praktisch. So hoch, dass man beim Ausbau neuer Mobilfunknetze darauf verzichten kann, sich um das Thema Strahlung zu kümmern.

5G – geringere Eindringtiefe – aber noch kaum erforscht

Tatsächlich werden die Grenzwerte – wie Ziegelberger ausführte – auch mit dem neuen 5G-Netz von den Sendern nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Aus den vorliegenden Studien zu den etablierten Netzen, die bei den diversen Frequenzbändern keinen Nachweis einer Gesundheitsschädlichkeit ergeben hätten, lasse sich auch auf 5G-Netze schließen.

Einig war man sich, dass mit einem Smartphone am Ohr der für Endgeräte wie Handy oder Tablet maßgebliche SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate) von 2,0 Watt pro kg bei schlechtem Empfang durchaus erreicht werden kann. Dies habe man als Nutzer buchstäblich selber in der Hand, indem man z. B. ein Headset benutzt. [4b]

Ziegelberger sah fürs Jahr 2022 mehrere positive Aspekte. Die Krebsraten hätten sich entgegen mancher Prognosen über die Jahre tatsächlich immer intensiverer Mobilfunknutzung nicht erhöht. Wenn Handystrahlung gefährlich wäre, „müsste man bereits in epidemiologischen Studien etwas erkennen“. Zudem seien gerade die neueren Frequenzen (5G) so hoch, dass die Strahlung ähnlich dem Sonnenlicht schon an der Hautoberfläche absorbiert werde. Neben der Erforschung von Folgewirkungen der Hautreaktion seien damit vor allem noch Fragen des Schutzes der Augen zu erörtern. Für die empfindlicheren Köpfe von Kindern könnte 5G aber durch die geringere Eindringtiefe einen Vorteil bedeuten.

Die hinsichtlich Gesundheitsrisiken optimistische Einschätzung der Datenlage durch das BfS konnte der seit 2002 am Thema des Abends forschende Mediziner nicht teilen. Ein erhöhtes Krebsrisiko sei Mosgöller zufolge nicht nur in Österreich, sondern auch durch Forscherinnen und Forscher weltweit nachgewiesen worden, und zwar mit allen geforderten Qualitätskriterien wie Reproduzierbarkeit und „doppelt verblindet“ (weder Forschende noch Probanden oder Labormäuse können erkennen, was Expositionsgruppe und was „unbefeldete“ Kontrollgruppe sei). Die Studie des Ramazzini-Instituts (ITA, 2018) habe unterhalb der Grenzwerte die Krebsauslösung bei männlichen Ratten gezeigt und damit die NTP-Studie (USA, 2016) bestätigt.

Speziell das für den Technikfolgenausschuss des EU-Parlaments (STOA) erstellte Review „Gesundheitsauswirkungen von 5G“ habe eine mangelhafte Datenlage für die höheren 5G-Frequenzen konstatiert und bezüglich eines Analogschlusses (5G der niedrigeren Frequenzen wirke ähnlich wie die teilweise bereits umfangreich erforschten 4G oder 3G/UMTS) gerade keine Entwarnungsmöglichkeit festgestellt. Stand 2021 seien die wissenschaftlichen Nachweise hinreichend insbesondere für Krebsauslöse-Potential und die Schädigung der männlichen Fruchtbarkeit. [3]

Vom BfS wird jedoch diese von Dr. Fiorella Belpoggi [5] (Ramazzini-Institut, ITA) erstellte Übersichtsarbeit nicht als „systematisches Review“ anerkannt.

Perfektes Telefonieren

Natürlich hat Mosgöller selber ein Handy und er wolle – auch als Vater – kein „Spaßverderber“ sein, erlaubt sich aber den Hinweis auf ein „noch junges Forschungsfeld der Kinderpsychologie“: Heute übliche Smartphone-Nutzung mache zunehmend „süchtig, einsam, depressiv“. Als Mediziner appelliert er vor allem an junge Menschen, durch einfache Schutzmaßnahmen ihr Langfristrisiko deutlich zu verringern. Bei Hirntumoren ist mit einer Latenzzeit von weit über 10 Jahren zu rechnen.

Auf der Schlussseite des leider von schlechter Tonqualität beeinträchtigten Vortrags stellte Mosgöller dann leicht verständlich Vorsorgetipps zusammen. In einem Kaffeehaus hatte er diese Studentin als „Naturtalent“ erkannt und für die Kurzfilm-Doku über seine Mobilfunkstudie [1] „entdeckt“. „Das ist perfektes Telefonieren!“ Wie sich herausstellte, ist ihr Vater Arzt und habe empfohlen, das Smartphone im Onlinemodus nicht an den Kopf zu halten.

Publikumsfragen

Der BN-Kreisvorsitzende Rainer Auer legte als Moderator großen Wert auf Sachfragen und unterband konsequent „Co-Referate“ der Zuhörerschaft.

Mehrere Diskutanten nannten Beispiele aus anderen Ländern, die zeigen würden, dass deutsche Behörden nicht umfassend über die Risikolage informierten. Kritisiert wurde die enge Kooperation des BfS mit der als „industrienah“ geltenden International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), welche die Grenzwerte vorschlägt, die dann die Politik in der Regel „eins zu eins“ übernimmt.

Die Kontroverse der Vorträge drehte sich um Qualität und Quantität „wissenschaftlicher Nachweise“. Die Hürde in der behördlichen Anerkennung von Nachweisen bedenklicher biologischer Wirkungen auch unterhalb der deutschen Mobilfunkgrenzwerte war einigen Teilnehmern viel zu hoch. Die meisten Fragen des Publikums richteten sich daher an die BfS-Repräsentantin. Mehrfach wollte man von ihr wissen, wieso bestimmte Studien nicht berücksichtigt werden. Ihre Erläuterungen sollten darlegen: Diesen Studien mangele es meist an Qualität, sie seien oft Arbeiten einzelner Wissenschaftler ohne interdisziplinären Ansatz oder – wie im Falle der STOA-Studie – keine systematischen Reviews, die es speziell zu 5G noch abzuwarten gelte. Zu einigen häufig angeführten „kritischen Studien“ könne man detaillierte Bewertungen auf der BfS-Homepage finden. [4]

Mosgöller ging noch einmal auf die Frage „Was ist ein Nachweis?“ ein und führte neben der Wissenschaft („Effektnachweis plus erklärbarer Wirkmechanismus“) noch ein Indiz aus der Wirtschaft an: Rückversicherer würden die Risiken von Mobilfunkstrahlung ernster nehmen als die zuständigen Behörden. „Wir exponieren uns mit Dingen, zu denen Experten sagen, es ist nicht kalkulierbar.“ Für Smartphones stünde der Haftungsausschluss bereits im Kleingedruckten der Gebrauchsanleitung – demnach dürfe man sein Handy nicht direkt an den Kopf halten. Nach diversen Handystudien erwarten die Forscher aus Wien im Jahr 2022 aus den laufenden ATHEM-3-Studien Erkenntnisfortschritte im Bereich „Dauerexposition Sendemasten“. Dies könnte nicht zuletzt für den Rollout von hunderttausenden 5G-Sendern interessant sein.

Ökologischer Fußabdruck – verschoben

Die Frage „Bringen flächendeckendes mobiles Internet und vertausendfachte Datenströme per saldo mehr oder weniger CO2 und Ressourcenverbrauch?“ konnte wegen personalbedingter Absage des Umweltbundesamtes nicht wie geplant am 27.10.2022 behandelt werden. Der Vortragsabend „Digitalisierung und Umwelt“ soll im Frühling 2023 nachgeholt werden.

Theo Schneider, Schriftführer

 

Verweise und Hintergrundinfos

[1]
In der Studienreihe ATHEM-2 (Biologische Effekte Athermischer Hochfrequenter Elektromagnetischer Felder; 2012–2016) wurden In-vivo-Experimente (Probanden) mit humanen Mundhöhlenzellen sowie In-vitro-Untersuchungen (Reagenzglas) zellulärer Mechanismen durchgeführt. Mosgöller empfahl, sich mit folgendem Kurzfilm (erstellt im Auftrag der österreichischen Sozialversicherung AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) ein Bild der von ihm geleiteten Mobilfunkstudien inklusive seiner Folgerungen für die Gesellschaft zu machen: Vorsorgemaßnahmen lassen sich wissenschaftlich begründen und wären auch im Zeitalter des Smartphones praxistauglich.
>> https://www.youtube.com/watch?v=j3aPL0j6JTs

[2]
Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Hans-Peter Hutter (Institut für Umwelthygiene MedUni Wien) im Telefoninterview 06.10.2022: „Die deutschen Mobilfunkgrenzwerte bieten keinen vorsorgeorientierten Schutz vor Langzeitwirkungen“. Sein Fazit vom 27.02.2013 anlässlich der Expertenanhörung zur Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (26.BImSchV) im Umweltausschuss des deutschen Bundestags sei auch im Oktober 2022 wissenschaftlich fundiert:
„Langzeiteffekte Hirntumoren, Beeinträchtigung der Befindlichkeit -> kein ausreichender Schutz“  –  Zitat aus dem Bundestagsarchiv
>> https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/43065372_kw09_pa_umwelt-211028
Hutter ab ca. Minute 30 der Umweltausschuss-Debatte über die für die 2013er BImSchV-Novelle vorgeschlagenen deutschen Grenzwerte EMF/Hochfrequenz (Mobilfunk)

Daher sei insbesondere vor dem Rollout weiterer Mobilfunknetze (5G) eine unabhängige wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung erforderlich. Diese steht bislang aus, was der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seit 2018 anmahnt. Zur Resolution der BUND-Delegiertenversammlung und Fragen zum Gesamtkomplex „Digitalisierung“ aus Sicht eines Umweltverbandes siehe
>> https://rosenheim.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/mobilfunk/mobilfunkindustrie-contra-wissenschaft-1

Hutter warnt auch davor, die Verantwortung nur dem Endgerätenutzer zu überlassen. Die biologischen Wirkungen der Dauerstrahlung von Mobilfunksendern (Forschungsgegenstand der ATHEM-3-Studie 2022) dürften nicht unterschätzt werden. Ein Aspekt, der auch für den Naturschutz interessant sein könnte, etwa in puncto Insekten.

[3]
Mosgöller hatte für seinen Vortrag die bedenklichen Punkte der STOA-Review-Studie (2021) wie folgt herausgearbeitet:

[4]
>> https://www.bfs.de/DE/themen/emf/emf_node.html
Speziell zur STOA-Studie von Dr. Belpoggi:
„Die Durchsicht der von der Autorin [Dr. Fiorella Belpoggi] in die Bewertung aufgenommenen Studien zeigt deutlich, dass definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.“
>> https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/berichte/berichte-mobilfunk/stoa.html

[4b]
Unter Vorsorge schreibt das BfS auf seiner Homepage (Zugriff 18.11.2022): „Um wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung zu berücksichtigen, sollten geeignete Vorsorgemaßnahmen die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder ergänzen. […] Ziel der Vorsorgemaßnahmen ist es, sicherzustellen, dass
-   Bürger*innen in möglichst geringem Maße hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind ("Reduktion der Exposition"),
-   Bürger*innen umfassend, objektiv und sachlich über die tatsächliche Exposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder und über mögliche gesundheitliche Risiken informiert werden, damit sie mögliche Risiken richtig einschätzen und gegen andere Risiken abwägen können ("Information"),
-   wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung durch gezielte und koordinierte Forschung geklärt werden ("Forschung").
Individuelle Vorsorgemaßnahmen […]
-   Halten Sie Abstand. Die Stärke elektromagnetischer Felder nimmt mit dem Abstand von der Quelle stark ab. Vergrößern Sie den Abstand, um in vielen Fällen die Feldeinwirkung deutlich zu reduzieren.- […]“
>> https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/vorsorge/vorsorge.html

„Handys erzeugen diese [hochfrequenten elektromagnetischen] Felder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung direkt am Kopf. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand reichen die international festgelegten Höchstwerte aus, um vor nachgewiesenen Gesundheitsrisiken zu schützen.“ 
>> https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/empfehlungen-handy/empfehlungen-handy.html

Zu „Smartphones und Tablets für Kinder? Ganz besonders wichtig ist die Minimierung der Exposition für Kinder. Sie befinden sich noch in der Entwicklung und könnten deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren.“
>> https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/smartphone-tablet/smartphone-tablet.html

[5]
Zu den Konsequenzen aus der internationalen Studienlage hat die internationale Investigativ-Journalismus-Gruppe Investigate Europe führende Vertreter der Kontroverse ausführlich interviewt, darunter auch Dr. Fiorella Belpoggi, die für die Anwendung des Vorsorgeprinzips plädiert und den stellvertretenden ICNIRP-Vorsitzenden Eric van Rongen, der die Verantwortung hierfür bei der Politik verortet.
- Belpoggi: >> https://www.investigate-europe.eu/de/2020/fiorella-belpoggi-forschungsleiterin-des-ramazzini-instituts-vorsicht-ist-geboten-en/
- Van Rongen: >> https://www.investigate-europe.eu/de/2020/eric-van-rongen-stv-vorsitzender-der-international-commission-on-non-ionising-radiation-protection-wir-brauchen-mehr-5-g-studien-aber-das-ist-nicht-icnirps-aufgabe-en/

Bereits im Januar 2019 hatte Investigate Europe als erstes Medium sowohl über europaweit ungeklärte Fragen zum 5G-Netzaufbau als auch über die Hintergründe der Grenzwertfestsetzung berichtet:
https://www.investigate-europe.eu/de/2019/grose-versprechungen-unbekannte-risiken/