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Wasserburg am Inn

Dokumentation der Westtangente

Planungsgeschichte

Im Januar 1997 wurde die Raumordnung eingeleitet, 1999 erfolgte der Vorentwurf zur haushaltsrechtlichen Genehmigung und am 16. September 2005 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die Westtangente von der Regierung von Oberbayern erlassen. Gegen diesen Beschluss wurden insgesamt 27 Klagen erhoben.

Die Klagegründe des BN waren:
Die 11,25 km lange Trasse der geplanten Westtangente durchschneidet nicht nur das FFH-Gebiet „Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue“, sondern noch weitere 38 amtlich kartierte Biotope. Im Bereich der Kerbtäler im Gangsteigholz, der Großkaroliner Filze und des Talholzes werden Naturbereiche zerstört, die ebenfalls eine den FFH-Richtlinen entsprechende Wertigkeit aufweisen; insbesondere werden 8 naturnahe Fließgewässer mit Ufersaum verbaut und stark beeinträchtigt. Alle diese Bereiche sind nach dem Bay. Naturschutzgesetz und den EU-Richtlinien schützenswerter Lebensraum und werden als „nicht wiederherstellbare“ Biotope bezeichnet. Der Bau führt zu einer Zerschneidung des Klimaschutzwaldes im Westen Rosenheims. Ca. 40 ha Fläche werden benötigt, d. h. wertvolle Wiesen und Äcker werden der Lebensmittelproduktion entzogen und bedrohen Landwirte in ihrer bäuerlichen Existenz.

Die Westtangente wird als Bundesfernstraße für den überregionalen Verkehr geplant; es ist nicht relevant, ob es zu Entlastungen in der Stadt Rosenheim kommt. Der Anschluss der Westumgehung an das bestehende Straßennetz wird erhebliche Probleme verursachen: etwa durch die ampelgesteuerte Einschleifung in die ST 2078 am Briefverteilerzentrum, oder die ampelgesteuerten Aufschleiframpen zur Hochbrücke im Aichergelände neben dem Praktikerbaumarkt. Der Verkehrsstau auf der Staatsstraße 2078 und auf der Georg-Aicher-Straße wird sich dadurch noch zusätzlich erhöhen.

Am 30. September 2009 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die verbliebenen Klagen von 10 Privatpersonen und des BN gegen die Planfeststellungsentscheidung der Regierung von Oberbayern für den Neubau der B 15 Westtangente Rosenheim abgewiesen. Vom BN wurde bei dieser Verhandlung u.a. auch die fehlende artenschutzrechtliche Prüfung für den gesamten Trassenverlauf gerügt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhoben der Bund Naturschutz und 7 weitere Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Mit seiner Entscheidung vom 15. September 2010 hat das BVerwG sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden letztinstanzlich abgewiesen.

Entwicklung 2012

8. Februar 2012: Für den 1. Bauabschnitt wurden die Haushaltsmittel aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm zur Verfügung gestellt, sodass 2012 mit einem ersten Bauwerk und Spartenverlegungen begonnen werden kann.

April / Mai 2012: Es wurden die Existenz der streng geschützten und stark gefährdeten Mopsfledermaus und weiterer Fledermausarten im Bereich des 1. Bauabschnittes festgestellt und die untere und obere Naturschutzbehörde informiert.

28. Mai 2012: Kritische Bürger reichen eine Petition beim Landtag ein, weil ihrer Meinung nach artenrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden und deshalb ein Baustopp erfolgen muss.

Juni 2012: Beginn der  Bauarbeiten

17. Juni 2012: Ursprünglicher Zustand, Markierungen gesetzt:

20. Juni 2012: Am Wochenende war das noch ein Feldweg; jetzt ist es eine große Baustelle, auf der die Baufeldräumung durchgeführt wird:

21. Juni 2012: Stand der aktuellen Baumaßnahmen:

27. Juni 2012: Im Namen des Bund Naturschutz fordert RA Dr. Kaltenegger bei der Regierung von Oberbayern die sofortige Einstellung der Baumaßnahmen bis einschließlich 30. September 2012, da die durchgeführten Baumaßnahmen nach Meinung des BN gegen den rechtskräftig festgestellten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen.

3. Juli 2012: Nach Ansicht der Regierung trifft dies nicht zu und die Beschwerde wird abgewiesen.

5. Juli 2012: Vom BN wird nochmals ein Baustopp bis September gefordert, da es in dem betriebenen Bauabschnitt sehr viele für Fledermäuse und Höhlenbrüter geeignete Quartierbäume und Altholzbestände gibt, die bisher nicht erfasst/kartiert wurden und somit nicht bescheidsgemäß verschlossen werden konnten. Betroffen davon ist insbesondere die vom Aussterben bedrohte Mopsfledermaus.

16. Juli 2012: Die Regierung lehnt die Forderung nach einem Baustopp wiederum ab, sichert aber zu, dass die notwendigen Kartierungen erfolgen und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse eingeleitet werden.

26. Juli 2012: Es wurden westlich und östlich der Baustelle Amphibienzäune errichtet. Jeweils am Anfang und Ende sind Eimerfallen eingegraben:

27. Juli 2012: Das OVB veröffentlicht einen Zeitungsartikel über die Forderung des BN nach einem Baustopp. Das Staatliche Bauamt weist die Forderung zurück.

28. Juli 2012, Samstag: Besichtigung der Eimerfallen:

In die Eimer wurden Stöckchen gesteckt, damit Kleinsäuger herausklettern können.

29. Juli 2012, Sonntag: Durch den Regen sind die Eimer fast vollgelaufen. Niemand hatte also bis dato den Eimer geleert! An diesem Wochenende wurden ungefähr 13 Amphibien freigelassen, welche sonst vermutlich ebenso in den Eimern eingegangen wären:

30. Juli 2012, Montag: Die Eimer wurden endlich geleert und die Anzahl der Amphibienschutzzäune verstärkt, d.h. jetzt gibt es 4 Amphibienschutzzäune mit jeweils 2 Eimern am Anfang und am Ende:

4. August 2012: Zum Abdecken der Eimer waren in den Vortagen Schilder gebracht worden. 6 Eimer waren abgedeckt, zwei Eimer waren offen. Ebenso fehlten die Stöckchen als Kletterhilfe. Offensichtlich fand keine Kontrolle am Wochenende statt:

Die beiden ursprünglich nicht abgedeckten Eimer wurden mit den beiden vermutlich eigens dafür vorgesehen Schildern (linkes Bild) und einem schweren Stein abgedeckt, um zu verhindern, dass darin erneut Tiere  in den Eimern um das Leben kommen. Es ist davon auszugehen, dass durch diese Kontrolle vor Ort und das Abdecken der Eimer verhindert wurde, dass abermals Kleinsäuger und Amphibien aufgrund der fehlenden Kletterhilfe als auch der unterlassenen Kontrolle durch die Verantwortlichen umgekommen wären.

Wirbeltiere stehen generell unter Schutz, auch Spitzmäuse, ebenso die Amphibien. Es handelt sich hierbei eindeutig um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und es wurde Anzeige erstattet.

6. August 2012: Der bayerische Landtag sendet den Petenten eine Stellungnahme zu seiner Petition zu. Darin sichert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zu, weitere Erhebungen durchzuführen, um signifikant erhöhte betriebsbedingte Tötungen gesetzlich geschützter Arten zu verhindern und anschließend zu entscheiden, ob weitergehende Schadensvermeidungs-Maßnahmen erforderlich sind.

10. August 2012: Klarstellung des BN zu den Leserbriefen "Rote Karte für den Bund Naturschutz", die im OVB abgedruckt wurden

27. August 2012: Feierlicher Spatenstich

Stand: 19.9.2012
Erstellt: Peter Kasperczyk, BN Kreisgruppe Rosenheim, 20.9.2012
Quellen:
Homepage Staatliches Bauamt, Rosenheim,
Schriftwechsel RA Kaltenegger und Regierung von Oberbayern,
Aufzeichnung und Fotos, erstellt durch einen kritischen Bürger und Naturfreund
Stellungnahme des Landtags zur Petition
Veröffentlichungen des Oberbayerischen Volksblattes (OVB)