Presseerklärung zur Westtangente im Juli 2012
Westumgehung bedroht seltene Fledermäuse
Bund Naturschutz fordert Einhaltung verbindlicher Zusagen beim Bau der Westumgehung Rosenheim
Schon als der Baubeginn der Westumgehung Rosenheim bekannt gegeben wurde, kündigte der Bund Naturschutz an, genau auf die Einhaltung aller naturschutzrelevanten Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu achten. So hat das Staatliche Bauamt Rosenheim zugesagt, eine Baufeldräumung nur Anfang Oktober bis Ende Februar vor Baubeginn (AV 6) und eine Rodung von Bäumen nur Ende August bis Ende Oktober, außerhalb der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeiten der Fledermäuse (AV 1) durchzuführen.
Trotz dieser Zusicherungen werden seit Mitte Juni in Pösling - Schlipfham Baumfällungen und Erdarbeiten durchgeführt, die gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen.
Besonders prekär ist nach Auffassung des Bund Naturschutz dieser Rechtsverstoß auch deshalb, weil neue Fledermauskartierungen belegen, dass in diesem Bauabschnitt eine größere Mopsfledermauspopulation zu finden ist. Mopsfledermäuse sind vom Aussterben bedroht und zählen deshalb zu den umfassend geschützten Fledermausarten. Der Bund Naturschutz weist in einem anwaltlichen Schreiben an die Regierung von Oberbayern darauf hin, dass insbesondere für diese Waldfledermaus Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes zu erwarten sind und fordert deshalb, die Bauarbeiten sofort einzustellen.
Die jetzt bekannt gewordenen Kartierungen entlang des ersten Bauabschnitts der Westumgehung Rosenheim belegen auch, dass hier noch sechs weitere Fledermausarten zu finden sind. Im geplanten dritten Bauabschnitt, zwischen Gangsteig und Brunnholzstraße, wurde ebenfalls erst vor einigen Wochen eine hohe Fledermausdichte festgestellt. Das Vorkommen von Fledermäusen hat man im Planfeststellungsverfahren auf der gesamten Trassenlänge der Westumgehung nicht weiter untersucht und so wurden auch keine wirkungsvollen Schutzmaßnahmen für diese höchst bedrohte Tierart eingeplant. Der Bund Naturschutz fordert deshalb die Regierung und das Straßenbauamt nochmals dazu auf, die Naturschutzgesetze bei der Westumgehung Rosenheim und die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu beachten und Schutzmaßnahmen für Fledermäuse in allen Bauabschnitten zu ergreifen.
BN Kreisgruppe Rosenheim 19.07.2012