Lärmaktionsplanung für das Gemeindegebiet Raubling
Auslöseschwellenwerte für Bayern sind 70 dB(A) Tag/Abend/Nacht bzw. 60 dB(A) Nacht bei mehr als 50 Lärmbetroffenen.
Diese liegen deutlich über den vom Umweltbundesamt bzw. der EU vorgeschlagenen Auslöseschwellen für Lärmaktionsplanung.
Im Gemeindebereich Raubling sind zwei Lärmaktionsplanungen erforderlich:
Für die beide Autobahnen A8 und A93 wird das, von der Bayerischen Staatsregierung geforderte Belastungsszenario nicht erreicht!
Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit
- zu Vorschlägen für Aktionsplänen gehört wird,
- rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken,
- dass die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt werden und
- dass die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird.