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Wasserburg am Inn

Januar 2018: Zu den Baumfällungen in der Kastenau

Offener Brief der BN-OG Rosenheim an das Erzbischöfliche Ordinariat in München

Sehr geehrter Herr Meindl,

zur Weihnachtszeit wurden im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariats zwischen Innsbrucker Straße, Miesbacher Straße, Birkenweg und Hainholzstraße eine Vielzahl von Bäumen gefällt, insbesondere Eschen und Fichten.
Wir sehen natürlich die Notwendigkeit von Baumfällungen z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, für einen naturgemäßen Waldumbau und zur nachhaltigen forstlichen Nutzung ein.
Allerdings sind wir erstaunt und entsetzt darüber, wie rigoros und teilweise auch konzeptlos hier vorgegangen wurde. Im einzelnen geht es um folgende Punkte:

  • Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets
    Durch die massiven Eingriffe in den Baumbestand, aber auch durch die Verbreiterung und Befestigung von Wegen und Lagerflächen wird der Schutzzweck in diesem Bereich des Landschaftsschutzgebiets Innauen-Süd für Jahre und Jahrzehnte gefährdet. Dies geschieht zum Nachteil wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen, insbesondere für Amphibien und Vögel, aber auch zum Nachteil des Menschen durch die Beeinträchtigung von Erholungswert und Landschaftsbild.
    Eine Schonung von gesunden oder weniger angegriffenen Eschen, basierend auf einer Beurteilung im Sommer, gab es offensichtlich nicht, ebenso wenig eine Untersuchung auf Biotopbäume.
    Die flächendeckende Abholzung unterstützt leider auch die Verbreitung von Neophyten wie Drüsiges Springkraut und Japanischer Staudenknöterich.
  • Steigerung der Immissionen
    Der Wald stellte einen natürlichen Schutz des Stadtteils Kastenau vor Lärm und Abgasen insbesondere aus der stark befahrenen Miesbacher Straße dar. Für lange Zeit ist diese wichtige Funktion nun unterbunden oder zumindest deutlich eingeschränkt.
  • Keine Information und Abstimmung
    Im Vorfeld gab es keinerlei Information der betroffenen Bürger insbesondere in der Kastenau.
    Auch die Untere Naturschutzbehörde war nicht eingeschaltet. Ohne das laut Schutzgebietsverordnung notwendige Einverständnis einzuholen, wurde ein Kahlhieb durchgeführt und bestehende Wege wesentlich verändert.
  • Fehlende Zielerfüllung
    Zu fällende Risikobäume wie vom Straßenbauamt im Bereich der Miesbacher Straße angemahnt stehen immer noch. Besonders im Inneren des Waldes wurden dagegen viele gesunde Bäume geschlagen. Was vom Wald übrig geblieben ist, ist nun schlechter gegen Windwurf geschützt als früher.
    Dies wird vermutlich weitere Fällungen nach sich ziehen, auch außerhalb des Kirchengrundes.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, die Wege rückzubauen, Bodenverdichtungen zu beseitigen, das Gebiet so schnell wie möglich wieder naturgemäß aufzuforsten und wenigstens in Zukunft rücksichtsvoller vorzugehen. Nur so werden Sie Ihrem eigenen Anspruch gerecht, Verantwortung für die Natur und für die Gesellschaft zu zeigen!

Über eine Antwort freuen wir uns!

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Storandt
BUND Naturschutz Ortsgruppe Rosenheim

 

Gekürzte Version "In der Zukunft rücksichtsvoller vorgehen" im OVB vom 19.1.2018

Artikel "Werden wieder aufforsten" im OVB vom 5.1.2018

Leserbrief "Aspekt der Nachhaltigkeit beachten" im OVB vom 4.1.2018

Artikel "Forstarbeiten nicht genehmigungspflichtig" im OVB vom 29.12.2017

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