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Wasserburg am Inn

Oktober 2014: Stellungnahme 3 zur Firmenerweiterung an der Aisinger Straße

39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heilig Blut Nord“

Grundsätzliches

Die Kennzeichnung der Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ statt als „Mischgebiet“ im geplanten Flächennutzungsplan kam erst aufgrund von Bürgerprotesten zustande. Dies ändert allerdings nichts daran, dass hier ein Gewerbebetrieb an einem dafür völlig ungeeigneten Ort erweitert wird. Wir halten daher an unseren bisherigen Stellungnahmen vom August 2013 und Februar 2014 fest und möchten nur folgende Punkte besonders hervorheben:

Beeinträchtigung von Landschaft und Natur

Die Begründung verharmlost die Eingriffe gegenüber dem Umweltbericht. Sie spricht nur von einer „möglichen“ hohen Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft und erweckt den Eindruck einer Reduzierung der Folgen durch Minimierung des nötigen Eingriffs in Verbindung mit Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen. Die ebenfalls hohe Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird in der Begründung gar nicht erwähnt.

Der Umweltbericht mildert aufgrund der in der saP geforderten Ausgleichs, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen die Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen auf „mittel“ ab. Wie sollen aber die Vorgaben wirken, wenn sie schon von Anfang an nicht eingehalten werden, z. B.:

  • der Baumbestand und insbesondere auch landschaftsprägende ältere Bäume nicht geschont werden, wie auf der bereits gerodeten Fläche,
  • ein „gestufter Waldrand“ weitere Fällungen erwarten lässt,
  • Aufforstungen an der Kalten und flussnahe Optimierungen, mit Pflanzung vor Rodung, gar nicht durchgeführt werden (CEF 3).

Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang auch die in der Abwägung zitierte Aussage der Unteren Naturschutzbehörde, dass die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF), wozu auch der letztgenannte Punkt zählt, bereits durchgeführt sind!
 

Vorgehensweise der Stadt

Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass die Stadt vorzeitig Fakten schaffen wollte durch:

  • Vorenthaltung der Vorabbeurteilung insbesondere gegenüber dem Stadtrat,
  • Rodungen vor Abschluss der Beteiligung von Bürgern und Verbänden; diese hätten erst nach Abschluss des Verfahrens stattfinden dürfen.


Mögliche Alternativen hatten keine wirkliche Chance. Laut Abwägung und Begründung fehlen in Rosenheim Alternativstandorte. Offenbar wurden aber nur städtische Grundstücke geprüft, denn an anderer Stelle heißt es: „Weitere in städtischem Besitz befindliche Alternativflächen in der erforderlichen Größe sind in Rosenheim derzeit nicht vorhanden.“
Der Erhalt des Betriebes in der Stadt Rosenheim wird maßlos überschätzt: Ihm „kommt ein wirtschaftliches Interesse für die gesamte Stadt und die Bürgerschaft zu“, behauptet die Begründung.
Keinerlei Beachtung findet leider auch der Vorschlag, mit den Umlandgemeinden bei der Verwertung von Grundstücken zusammenzuarbeiten.

So bleibt die Stadt auch in Zukunft erpressbar, zum Nachteil von Bürgern und Natur.

 

Zur Stellungnahme vom Februar 2014

Zur Stellungnahme vom August 2013

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