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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zu den Außenbereichssatzungen Heim- und Hochwaldstraße

Außenbereichssatzungen „Heimstraße“ und „Hochwaldstraße“ nach § 35 (6) BauGB

Im Namen des Landesverbandes geben wir zu dieser Planung gemäß §4 BauGB folgende Stellungnahme ab, die sich teilweise mit unserer Stellungnahme 2009 deckt:

Direkte Eingriffe ins Landschaftsschutzgebiet

Die teilweise nur noch schmalen Waldflächen im LSG sind als Biotop-Brücke zum Wald auf der Happinger Seite der Bahn besonders wichtig und müssen in uneingeschränkter Breite erhalten bleiben.

Schon die Herstellung eines gestuften Waldrandes zum Schutz vor Baumfallgefahr stellt einen massiven Eingriff dar. Die Aussage des Forstamtes, dass es sich hier um einen erwünschten Umbau handelt, weil der Wald dort standortwidrig bestockt sei, können wir nicht nachvollziehen. Am Waldrand zum Siedlungsgebiet ist nämlich keine Fichten-Monokultur, sondern vielfach hochwertiger Mischwald mit Eschen, Eichen, Ahorn und sogar seltenen Ulmen zu finden, teilweise auch reiner Laubwald wie z. B. in Fl.-Nr.922. Darüber hinaus enthalten diese Flächen eine hochwertige Krautschicht mit Vorkommen von Klebrigem Salbei, Einbeere, Seidelbast, Christophskraut und Straußfarn. Die Herstellung eines gestuften Waldrandes zerstört diese in vielen Jahren gewachsenen Strukturen und läuft somit auf ein Geschäft zu Lasten der Natur hinaus.

Gegenüber der Planung vom Sommer 2009 wurde der bebaubare Bereich in der Heimstraße im Norden und Osten noch deutlich erweitert – beides auf Kosten des Waldes im LSG!

Erstaunt sind wir auch über den neuen Weg im Norden von Fl.-Nr. 933/3 und die Tatsache, dass im Norden der Heimstraße immer noch nicht aufgeforstet, sondern die ehemalige Geländerinne weiter aufgefüllt wurde. Wird hier bereits die nächste Stufe der Bebauung vorbereitet?

Die im Plan für die Hochwaldstraße Fl.-Nr.922 eingezeichnete Bebauungsgrenze ist uns nicht klar. Ist dies die Vorwegnahme einer LSG-Beschneidung?

Problematische Besiedelung am Landschaftsschutzgebiet

Eine stärkere Besiedelung am Rand dieses Landschaftsschutzgebiets halten wir für sehr problematisch. Zwangsläufig ergeben sich Belastungen der Natur, z. B.:

  • Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung in Form von Neubauten und neuen Verkehrsflächen,
  • Zerschneidungs- und Trennwirkung für Tier- und Pflanzenwelt,
  • Zerstörung naturnaher Vegetation in bisher wenig oder nicht genutzten Gartengrundstücken, auch Fällung oder radikaler Zuschnitt von Bäumen (wie bereits geschehen),
  • Mögliche Verschmutzung des Grundwassers und des Oberflächenwassers, gefördert durch sehr hohen Grundwasserspiegel (auch ohne Unterkellerung),
  • Emissionen in Form von Lärm, Licht, Staub und Abgasen,
  • Jagende Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen,
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
  • Wilde Ablagerung von Grünabfällen,
  • Waldbrandgefahr durch offenes Feuer, Grillen.

Diese Beeinträchtigungen sind permanent und nicht nur in der Bauphase vorhanden.

Sie sind in den aktuellen Unterlagen nur zum Teil erwähnt oder werden sogar (entgegen der landschaftspflegerischen Untersuchung) geleugnet wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die bei einigen neu errichteten Häusern durchaus schon manifest ist.

Auch die Belastungen der Anwohner am Waldrand sind nicht zu unterschätzen, z. B.

  • Krankheits-Risiken durch Tiere wie Füchse (Bandwurm, Tollwut), Zecken (FSME, Borreliose) und Eichenprozessionsspinner (Entzündungen, Allergien), gefördert zum Teil durch Klima-Erwärmung,
  • Verstärktes Auftreten von Stechmücken und Bremsen, gefördert durch hohen Grundwasserstand,
  • Risiken durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste, gefördert durch immer häufigere Stürme,
  • Beschattung durch hohe Bäume, gefördert durch optimale Wuchsbedingungen.

Je mehr Menschen hier wohnen, desto mehr wird man versuchen, diese Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Menschen zu Lasten der Natur zu lösen.

Weitere Probleme

Auch andere Gründe sprechen gegen eine stärkere Bebauung in diesem Bereich:

  • Extrem hoher Grundwasserspiegel und Versickerungsprobleme, bei immer häufigeren Starkregen-Ereignissen,
  • Fehlende Infrastruktur (z. B. keine Einkaufsmöglichkeiten, keine ÖPNV-Anbindung, kein Gasnetz oder Fernwärme) und damit auch hoher Energieverbrauch,
  • Starke Lärmbelastung durch die Bahn,
  • Durch die Bauweise insgesamt hoher Flächenverbrauch,
  • Beeinträchtigung der Land- und Forstwirtschaft, für die dieser Außenbereich eigentlich vorgesehen ist,
  • Gefährdung durch mögliche Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg (siehe die Bombentrichter an der Hochwaldstraße),
  • Stärkerer Verkehr auf der Happingeraustraße und in der Folge teure Straßenausbaumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in die Natur und erhöhtem Zerschneidungseffekt, zusätzlicher Verkehr zur Umgehung von Hauptverkehrsstraßen.

 Fazit

Durch diese Außenbereichs-Satzungen wird, zusammen mit einer vermutlich ähnlichen Entwicklung an der Happingeraustraße, viel Fläche für wenig neuen Wohnraum an schlecht geeigneter Stelle verbraucht. Die Satzungen schützen nicht vor noch stärkerer Bebauung, sondern fördern sie - siehe die zwischenzeitlichen Erweiterungen in der Heimstraße und die Forderung nach einer Fortsetzung der Hochwaldstraße über eine Privatstraße im Süden davon. Insbesondere beeinträchtigt und gefährdet dies in massiver Weise das Landschaftsschutzgebiet. Wir lehnen daher beide Satzungen ab.

Die Wirksamkeit einer Außenbereichssatzung setzt ferner voraus, dass im Satzungsgebiet eine aufeinanderfolgende, zusammengehörige und geschlossen erscheinende Bebauung vorhanden ist. Dies ist an der Hochwaldstraße durch die vielen Lücken nicht gegeben. Wir werden daher die Möglichkeit einer Klage prüfen.

Unabhängig davon fordern wir, dass der erforderliche Waldabstand auf neu zu bebauenden Grundstücken selbst nachgewiesen wird. Für bestehende Bebauungen müsste klar geregelt sein, dass der Waldbesitzer von jeglicher Haftung frei ist. Damit besteht keine Notwendigkeit, in wertvolle Vegetation am Waldrand einzugreifen.

Generell appellieren wir wieder einmal an die Stadt Rosenheim, ihre Stadtpolitik und Genehmigungspraxis in Einklang mit den Zielen der Staatsregierung zu bringen und den Außenbereich gerade an solch wichtigen Stellen zu schonen.

 

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