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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zur Flächennutzungsplan-Änderung Brucklach

37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brucklach“

Im Namen des Landesverbandes geben wir zu dieser Planung gemäß § 4 BauGB folgende Stellungnahme ab:

Änderung des Flächennutzungsplans

Zur Sache verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom April 2010. Hier haben wir dargelegt, dass insbesondere durch eine Bebauung im Süden des Gebiets folgende Fakten geschaffen werden:

  • Beeinträchtigung des „Elite-Bachsystems“ Kalten
  • Kein Lückenschluss, sondern Erweiterung der Splittersiedlung
  • Dauerhafte Versiegelung und weiterer Flächenverbrauch
  • Verschandelung des Orts- und Landschaftsbildes

Daher lehnen wir eine Bebauung an dieser Stelle (Fl.-Nr. 2263 Pang) strikt ab.

Auch die übrigen Punkte unserer Stellungnahme erhalten wir aufrecht.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Gewerbeansiedlungen in diesem Bereich die Verkehrsbelastung für alle Anlieger der Staatsstraße St2078 weiter erhöhen werden, zusammen mit dem geplanten Ausbau der Straße zwischen Aising und der B15.

Vorgehen der Stadt

Wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Stadt offenbar schon vor der Änderung des Flächennutzungsplans einen Vorbescheid zur Bebauung des kritischen Gebiets im Süden erteilt hat. Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut? Wie passt dieses Vorgehen mit den offiziellen Verlautbarungen zum Schutz der Grünzonen an den Gewässern zusammen?

Erstaunt sind wir auch über die Tatsache, dass es zwei Versionen der Begründung vom Juli 2010 gibt, von denen eine die folgende Textpassage enthält:

“Die Ansiedlung steht in einem räumlichen Zusammenhang mit dem nordwestlich angrenzenden Wohngebiet Schwaig-Süd. Aus der vorhandenen Bebauung lässt sich eine angemessene Fortentwicklung Richtung Norden ableiten - nach erfolgtem Ausbau des Hochwasserschutzes. Hierdurch wird der Änderungsbereich sodann in direktem Zusammenhang mit dem städtischen Siedlungsnetz stehen.“

Auch wenn eine solche Entwicklung laut Nachtrag von der Verwaltung nicht verfolgt wird – wie kann diese Einschätzung, die unsere Befürchtungen bestätigt, in ein offizielles Dokument gelangen? Ist dies schon ein ungewollter Ausblick auf die 38. Änderung des Flächennutzungsplans?

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