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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zum Gewässerausbau Hammerbach und Mühlbach (Landesgartenschau)

Gewässerausbau Hammerbach und Mühlbach (Landesgartenschau)

Verfahren
Wir freuen uns, dass im Gegensatz zu den Planungen an der Mangfall ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

Aus Sicht des Bundes Naturschutz (BN) ist insbesondere wegen der Eingriffe am Hammerbach eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) notwendig. (Hinweis: mittlerweile durchgeführt)

Offenbar wurde bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss mit den Rodungs- und Bauarbeiten am Hammerbach begonnen!

Mühlbach
Der BN beurteilt die weitere Öffnung des Mühlbachs positiv. Zwar werden wegen des Betonbetts die ökologischen Verbesserungen eher gering sein, Stadtbild und Erlebniswert aber werden profitieren.

Hammerbach-Umbau und -Nutzung

  • In den Gehölzbestand wird in massiver Weise eingegriffen, auch in alten Baumbestand. Damit wird nicht nur der Lebensraum seltener Arten zerstört; es heizt sich auch das Gewässer zum Nachteil der Fische auf.
  • Von einem naturnahen Ausbau kann keine Rede sein. Zwar wird die Gewässerfläche vergrößert und Maßnahmen zur Strömungsumlenkung getroffen; allerdings geschieht dies offenbar rein zielgerichtet für die Kajakstrecke. Elemente wie geradliniges Ufer, Ufersicherung mit schweren Wasserbausteinen und Steinschüttung, fast rechteckiger Bachquerschnitt, geringe Tiefenvarianz, einförmige Gewässersohle verschlechtern insgesamt die Gewässerstruktur. Die Wortwahl "Die geplanten Maßnahmen führen nicht zu einer naturnahen Umgestaltung" im Erläuterungsbericht des Büros Blasy-Overland trifft die Sache eher.
  • Die Beton-Fertigteile wirken als hässliche Fremdkörper.
  • Für die Kajakstrecke sind zusätzlich Torstangen und Sicherheitseinrichtungen notwendig, die das Gewässer noch naturferner erscheinen lassen.
  • Aus den Unterlagen lässt sich kein Verkehrskonzept ableiten. Wo sollen die Benutzer parken, um ihr Boot abzuladen und es zum Hammerbach zu transportieren?
  • Anscheinend gibt es für die Kajakstrecke keinerlei Nutzungsbeschränkungen.

Durch die Eingriffe und die geplante Nutzung wird somit das Biotop, das sich dort entwickelt hat – mit Vorkommen u. a. von Rote-Liste-Arten wie Eisvogel und Fledermäusen – weitgehend entwertet. Dem Besucher wird nicht das Erlebnis eines natürlichen Bachlaufes, sondern der Anblick eines zweckbestimmten Gerinnes geboten.

Für eine Kinderkajakstrecke gäbe es sicherlich auch in Rosenheim ein geeigneteres Gelände. In jedem Fall könnten wir uns statt der geplanten Lösung eine vorsichtige naturnahe Umgestaltung des Hammerbachs vorstellen. Erosion sollte - wo immer möglich - gestattet werden. Eine solche Lösung könnte gerade im Rahmen der Landesgartenschau als beispielhafte Renaturierung präsentiert werden.  

Wege am Hammerbach
Der BN schlägt vor, die aus geraden Stücken bestehende Wegführung dem natürlichen, abgerundeten Lauf des Hammerbachs anzupassen.  

Schrebergärten
Der BN wendet sich gegen die Auflösung der Schrebergartenanlage zwischen Malteser-Hilfsdienst und Hammerbach. Diese sollte vielmehr schon zur Landesgartenschau aufgewertet werden. 

Mühlbach-Mündung
Wir bitten zu prüfen, ob nicht anstelle der Beton-Elemente Natursteine verwendet werden können.  

Pläne und Ausgleich
Der landschaftspflegerische Begleitplan, der Konflikt- und der Ausgleichsplan vom April hatten viele formale und sachliche Fehler. Erst auf Anforderung wurde uns am 18.09.eine aktuelle Version zugesandt. Diese ist weder im Text noch in der Dateibezeichnung gekennzeichnet – es ist angeblich immer noch die April-Version, obwohl die Änderungen offenbar erst viel später vorgenommen wurden. Neben vielen weiteren Fehlern formaler Art hat er massive sachliche Mängel, z. B.:

  • Speziell für den Hammerbach gibt es keine gezielten faunistischen Untersuchungen, insbesondere nicht die notwendige erwähnte saP.
  • Auch für Fische gibt es keine Bestandsaufnahme. Mögliche negative Auswirkungen durch Ufer- Umgestaltung und Gehölzfreistellung werden nicht diskutiert.
  • Wir haben begründete Zweifel, dass die Baumschutzverordnung der Stadt Rosenheim eingehalten wird. Z. B. stehen allein am Hammerbach ca. 20 Bäume zwischen den im Konfliktplan gekennzeichneten Bäumen 313 und 322, die der Baumschutzverordnung unterliegen und vermutlich ebenfalls gefällt werden. Dies muss sich entsprechend auf den Ausgleich auswirken.
  • Es ist nicht erklärlich, wieso sich aus dem Hammerbach-Umbau eine ökologische Verbesserung (siehe z. B. LBP S. 52) ergeben soll. Wegen der schlechteren Gewässerstruktur, der Nutzung als Kinderkajakstrecke und der Störung durch den neuen Steg und den Uferweg entsteht vielmehr ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf.
  • Die Eingriffe werden an vielen Stellen geschönt und verharmlost. An die "Entwicklung eines naturnahen Gewässers" (z. B. LBP S. 32) glauben offenbar nicht einmal die Planer (siehe oben). Wieso sollen die Beeinträchtigungen "insgesamt nicht erheblich und nachhaltig" (LBP S. 40) sein, wenn insbesondere durch Umbau und Nutzung des Hammerbachs Arten der Roten Liste massiv betroffen werden? Wie soll "die eigendynamische Entwicklung des Hammerbaches unterstützt" werden (LBP S. 57), wenn man ihn in Stein und Beton fasst und Erosion verhindert?
  • Der an der Kastanienallee westlich parallel zum Deichkronenweg eingezeichnete Weg (alte Bahntrasse) existiert nicht.
  • Die Wege am Hammerbach sind genauso wie die Brücken-Unterquerungen (die wohl asphaltiert werden) als Nebenwege mit wassergebundener Decke gekennzeichnet. Siehe hierzu auch den Text LBP S. 46: "Die untergeordnete Verbindungen und Plätze erhalten wassergebundene Wegebeläge." Somit sind weitere Änderungen in den Plänen notwendig.
  • Die für Mühlbach und Hammerbach relevanten Planungselemente müssen entweder eindeutig herausgearbeitet werden oder besser in separaten Dokumenten dargestellt werden.
  • Es wird nicht klar, was im Einzelnen unter "Versiegelte und überbaute Flächen / Wegeflächen" gemeint ist. Auf LBP S. 31 wird die Entsiegelungsfläche für Gewerbe- und Bauhofflächen mit 6.500 qm angegeben, auf LBP S.57 mit min. 6000 qm. In welcher Weise sind neue Überbauungen und Versiegelungen für Nicklwiese, Skatepark, Deichwege und Brücken-Unterquerungen berücksichtigt? Die Zahlen und damit die gesamte Bilanz sind nicht nachvollziehbar.
  • Die Zahlen und Berechnungen im LBP S. 58 (z. B. mit 5.720,63) sind nicht nachvollziehbar.

Aus dem Gesagten geht hervor, dass die Pläne einer genaueren Prüfung nicht standhalten und gründlich überarbeitet werden müssen. Dies wirkt sich auch auf die Ausgleichsmaßnahmen aus.

 

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