Stellungnahme zum Gewerbegebiet Oberfeld
Bebauungsplan Nr. 138 „Am Oberfeld“
Anlass zur Planaufstellung
Durch dieses Gewerbegebiet wird fruchtbares Grünland dauerhaft versiegelt und so dem Flächenfraß weiter Vorschub geleistet.
Bevor hier neue Flächen in Anspruch genommen werden, sind bereits vorhandene leerstehende Gewerbeflächen zu nutzen. Gerade im Aicherpark sollten Flächen für produzierendes Gewerbe verwendet werden, anstatt dort die Einzelhandelsfläche massiv auszuweiten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass an vielen Stellen in der Stadt bestehende Gewerbeflächen durch mehrgeschossige Bauweise weit effizienter genutzt werden können als bei der vielfach anzutreffenden eingeschossigen Bebauung.
Leider ist damit zu rechnen, dass nach dem Planungsgebiet auch die Gebiete südlich und nördlich davon zu Gewerbegebieten werden und somit die „Kolbermoorisierung“ Rosenheims fortschreitet.
Planungskonzeption
Planungsziele
Der angestrebte Ausschluss von Einzelhandel ist aus verschiedenen Gründen zu begrüßen. Nach dem Fall WEKO hat die Stadt allerdings ein Glaubwürdigkeitsproblem: Auch diese nahe gelegene Firma befindet sich auf einem Gebiet, das ursprünglich für produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe und Dienstleister vorgesehen war!
Erschließung und Verkehr
Zur Minimierung des Flächenverbrauchs halten wir eine Stichstraße mit Wendehammer für günstiger als die Schleifenlösung.
Ausgleich
Die Erhaltung von alten Bäumen und die Pflanzung neuer Bäume entlang der B15 halten wir für gut. Freilich wird die beim Ausbau der B15 versäumte Eingrünung nur einseitig und auf einem kurzen Stück realisiert (siehe hierzu unseren Vorschlag für eine doppelseitige Allee im Rahmen des B15-Ausbaus).
Die für den Ausgleich vorgesehenen externen Flächen (Ausgleichsfläche A 5) sollten konkret benannt werden.