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Wasserburg am Inn

Stellungnahme zum Herderbach-Oberlauf (Tektur)

Im Namen des Landesverbandes des Bundes Naturschutz (BN) geben wir zu den aktualisierten Unterlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Grundsätzliches

Wir freuen uns, dass die Verwaltung die Planung deutlich geändert hat und dabei viele Punkte aus der Stellungnahme des BN aufgegriffen hat, wie etwa:

  • Größere Schonung des alten Baumbestandes u. a. durch Vor-Kopf-Bauweise
  • Einseitige Aufweitung des Gewässers südlich des Friedhofes zur Verbesserung der Gewässer-Ökologie und der Erlebbarkeit des Herderbachs
  • Verkleidung der Uferwände mit Naturstein und vegetationsoffenen Fugen

Wir möchten uns auch ausdrücklich über die in letzter Zeit sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung bedanken und hoffen, dass im Interesse von Mensch und Natur noch weitere Bäume stehen bleiben können!

2. Zusätzliche Vorschläge zu einzelnen Punkten

Baumfällungen K14

Die mündlich beim Ortstermin am 11.04.2012 und schriftlich per Mail vom 16.04.2012 zugesicherte Abstimmung mit dem BN über die Baumfällungen ist im LBP-Bericht nicht erwähnt. Sie sollte zumindest im Planfeststellungs-Bescheid textlich ergänzt werden, z. B. durch folgende Formulierung: "Über die Darstellung im LBP hinaus wird auch bei K14 die Notwendigkeit der Fällung einzelner Bäume vor der Bauausführung durch die zuständige Naturschutzbehörde und den Bund Naturschutz abgestimmt."

Verkleidung der Uferwände im Bereich östlich des Friedhofs

Die bei der Erörterung am 28.03.2012 und beim Ortstermin am 11.04.2012 zugesagte Verkleidung der Uferwände mit Naturstein und vegetationsoffenen Fugen unterscheidet sich von den Antragsunterlagen 2011, was im Erläuterungsbericht zur Tektur nicht erwähnt ist. Dies sollte im Planfeststellungs-Bescheid klargestellt werden.

Zusätzliche Maßnahmen im Abschnitt C1

Bei einigen Bäumen im Abschnitt C1 südöstlich des Friedhofs (Linde westlich von K4, Silberahorn K3, Spitzahorn K2) sollte schon ausreichend lange vor der Baumaßnahme die räumliche Situation in bezug auf die Abböschung und die Lage der Wurzeln geklärt werden. Für den langfristigen Erhalt der Bäume wäre dann ggf. ein Wurzelvorhang ähnlich wie bei der Buchengruppe vorzusehen.

Durchführung der Baumaßnahmen

Folgende Punkte sollten in den Planfeststellungs-Bescheid aufgenommen werden:

  • Unabhängige ökologische Baubegleitung (bereits mündlich zugesagt, aber im LBP nicht erwähnt)
  • Stamm- und Wurzelschutzmaßnahmen, insbesondere auch ein Verbot der Ablagerung von Aushub im Wurzelbereich

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