Juli 2021: Stellungnahme zur Heubergstraße Süd
Bebauungsplan Nr. 56 „Heubergstraße Süd“ – Teilaufhebung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:
Der BN hat grundsätzlich nichts dagegen, dass Ausbauten und Sanierungen von Dachgeschossen im betreffenden Gebiet in großzügiger Weise gestattet werden, auch um unnötigen Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.
Wir sehen aber die völlige Aufhebung des Bebauungsplans im Bereich der Kampenwandstraße aus folgenden Gründen sehr kritisch:
- Der Bereich der Baumfallgrenze, bisher im Bebauungsplan eine "Fläche die von Bebauung freizuhalten ist", könnte trotz Zugehörigkeit zum Außenbereich bebaut werden, jedenfalls nach unseren Erfahrungen an anderer Stelle. Dies wäre schlecht für den dahinter im Landschaftsschutzgebiet liegenden Auwald; zum Beispiel würde damit die Baumfallgrenze in den Wald verschoben. Jede Beeinträchtigung dieses wertvollen Waldes mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen für Mensch und Natur ist aber strikt abzulehnen. Er ist in der Waldfunktionsplanung nicht nur als Erholungswald kartiert, sondern auch auch als Schutzwald für Immissionen, Lärm und lokales Klima sowie für Lebensraum, Landschaftsbild, Genressourcen und historisch wertvollen Waldbestand. Gerade im Zeichen des Klimawandels mit immer häufigeren Starkregen- und Trockenphasen muss alles getan werden, um den noch vorhandenen Auwald zu erhalten.
- Auch andere sinnvolle Festsetzungen des Bebauungsplans, etwa bezüglich der Grün- und Freiflächen, würden außer Kraft gesetzt.
- Es gibt bessere Möglichkeiten, mit dem Problem umzugehen. Zum Beispiel wäre es durchaus möglich, den Bebauungsplan in Teilaspekten (wozu die Baugrenzen gehören müssten) fortbestehen zu lassen.