Zur Startseite

Wasserburg am Inn

September 2020: 1. Stellungnahme zur Krainstraße

53. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 194 "Krainstraße Nordwest"

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz (BN) geben wir zu den Unterlagen folgende Stellungnahme ab:

1. Grundsätzliches

Der BN lehnt die geplante Wohnbebauung an dieser Stelle strikt ab.

Hier müsste vielmehr dringend benötigter zusätzlicher Retentionsraum für Mangfall-Hochwasser geschaffen werden, wie es bereits in einer früheren Planung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim (WWA) vorgesehen war. Der BN ist gerne bereit, konstruktiv an einer Lösung in diesem Sinn mitzuwirken.

Wir sehen auch erhebliche Probleme für Natur, Landwirtschaft, Ortsbild und Naherholung.

Darüber hinaus halten wir eine Erweiterung von Oberwöhr in dieser Größenordnung für nicht tragbar.

2. Mangelhafte Information und Beteiligung

2.1 Hochwasserschutz: nur Notmaßnahmen, keine Planfeststellung

Im Rahmen der Notmaßnahmen nach dem Hochwasser 2013 wurden an der Mangfall massive Eingriffe vorgenommen, z. B. durch Rodung von wertvollen alten Bäumen und schnell hochgezogene Spundwände. Für die damals fehlende Beteiligung von Bürgern und Verbänden kann man wegen des Zeitdrucks Verständnis aufbringen.

Nicht akzeptabel ist es aus Sicht des BN aber, dass auch in den Jahren danach bis heute kein Planfeststellungsverfahren für diesen Bauabschnitt 06 durchgeführt wurde, und das trotz gravierender Auswirkungen auf Hochwasserschutz, Natur und Landschaftsbild. Die frühere Planung, die hier einen deutlich größeren Retentionsraum vorsah, wurde offenbar völlig aufgegeben, andere Möglichkeiten nicht einmal diskutiert.

2.2 Neue Bebauung: Widersprüche und vollendete Tatsachen

Den Oberwöhrer Bürgern wurde von der Oberbürgermeisterin nach dem Hochwasser 2013 versprochen, diese Wiesenflächen würden nicht bebaut, da sie als Überlaufflächen bei Hochwasser zur Verfügung stehen sollten.

Von Seiten der Stadt gab es keinerlei frühzeitige Information oder gar Beteiligung über eine Wohnbebauung, die auch im gültigen Flächennutzungsplan von 1995 nicht vorgesehen war.

Erst durch eigene Recherchen im Herbst 2019 fanden interessierte Bürger heraus, dass schon seit etlichen Jahren Planungen zu einer massiven Bebauung für Wohnzwecke laufen und bereits weit fortgeschritten sind.

3 Probleme durch Hochwasser, Starkregen und Grundwasser

3.1 Notwendigkeit für mehr lokalen Retentionsraum

Der Regionalplan Südostoberbayern fordert im Punkt 5.3 für die Hochwasserfreilegung der unteren Mangfall den weitgehenden Erhalt des Retentionsraumes.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) weist im Punkt 7.2.5 zum Hochwasserschutz auf das durch den Klimawandel weiter zunehmende Hochwasserrisiko hin und fordert, dass Rückhalteräume an Gewässern freigehalten werden.

Auch an der Mangfall werden Hochwasser spürbar wahrscheinlicher. Das zeigt nicht nur das Hochwasser 2013 mit verheerenden Folgen für Kolbermoor-Süd, Rosenheim-Schwaig und Rosenheim-Oberwöhr, sondern auch etliche Beinahe-Katastrophen im Mai 1999, im August 2005, im Juni 2010 und im August 2020. Die Schadenspotentiale werden immer größer, besonders im dicht bebauten Rosenheim.

Umso wichtiger ist es, jeden noch verfügbaren Retentionsraum zu nutzen!

Um dem Klimawandel gerecht zu werden, soll das Hochwasserschutzniveau bayernweit um 15% erhöht werden. An der Mangfall wird dafür ein gesteuerter Polder in Feldolling gebaut, der frühestens 2023 in Betrieb gehen kann. Dies kann uns aus folgenden Gründen nicht beruhigen:

  • Der Polder darf erst bei extremen Hochwasserereignissen (über HQ100 an der Mangfall, oder über HQ100 am Inn und zusätzlich über HQ30 an der Mangfall) aktiviert werden.
    Auch die Klassifizierung ist schwierig, wie die langwierige nachträgliche Einstufung des Hochwassers 2013 durch das WWA gezeigt hat.
  • Wird der Polder gar nicht oder zum falschen Zeitpunkt aktiviert (z. B. durch eine fehlerhafte Wetterprognose), verliert er seine Wirksamkeit ganz oder teilweise.
  • Der Polder ist für Rosenheim nur begrenzt wirksam. Durch die relativ große Entfernung von 25 km kann er starke Regenfälle vor Ort nicht zwischenspeichern, ebenso wenig das Hochwasser anderer Flüssen wie Glonn, Kalten und Inn (der dann einen Mangfall-Rückstau verursacht).

Fehlender Retentionsraum steigert das Risiko für die Unterlieger. Insbesondere gilt das auch für die Menschen hinter den alten Deichen der geplanten Rosenheimer Bauabschnitte 11.1, 11.2 und 11.3. Meist existiert hier kein Freibord von 1 m Höhe und damit weniger Sicherheit bei größeren Hochwassern; die fehlende Innendichtung lässt die Deiche schon bei kleineren Hochwassern unter HQ100 durchweichen. Dann stehen dichtbesiedelte Gebiete wie die Innenstadt oder Kaltwies und Kaltmühl unter Wasser. Beim Hochwasser 2013 waren bereits erhebliche Wasseraustritte am Deich feststellbar. Derzeit existiert für keinen der drei Abschnitte eine konkrete Planung; bis zu einer vollständigen Sanierung werden sicherlich noch etliche Jahre ins Land gehen.

3.2 Realisierbarkeit des Retentionsraums

Das WWA behauptet, an dieser Stelle in Oberwöhr sei die Anlage einer größeren Retentionsfläche nicht möglich. In der Tat würde eine Realisierung in der ursprünglich geplanten Form mit einer sehr starken Mangfall-Biegung bei großen Hochwassern Probleme z. B. durch Ablagerung von Geschiebe bereiten (siehe Bild in der Anlage bei BA06).

Man kann aber hinter dem bestehenden Deich (aus der Notmaßnahme) einen zweiten bauen, dessen Verlauf in etwa dem des ursprünglich geplanten Deiches entspricht, nach Möglichkeit aber sogar die gesamte Fläche des geplanten Baugebiets einschließt. Gefüllt wird dieser Retentionsraum im Hochwasserfall durch eine neu zu schaffende Öffnung im bestehenden Deich, die an einer hydrologisch verträglichen Stelle liegt. Diese Lösung ähnelt der im Rosenheimer Bauabschnitt 08, wo es mit dem Kaltenrücklaufdeich ebenfalls eine zweite Deichlinie mit einem größeren Retentionsraum gibt, die ihre Wirksamkeit 2013 bewiesen hat (siehe Bild in der Anlage bei BA08).

3.3 Spezielle Probleme für Oberwöhr

Die Versiegelung der Wiesen durch Bebauung und Verkehrsflächen behindert deren bisherige Funktion als Wasserspeicher, insbesondere bei Starkregenfällen; laut allen seriösen Studien werden diese mit dem Klimawandel weiter zunehmen. Die benachbarten älteren Siedlungsgebiete werden damit noch viel häufiger Wasser im Keller haben als bisher, mit entsprechenden Gefahren nicht nur für die Bausubstanz, sondern auch für Leben, Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner.

Eine Beeinflussung der Strömung des hochstehenden Grundwassers während der Bauphase, aber auch danach kann ebenfalls fatale Folgen für die Bestandsgebäude und deren Bewohner haben. Tiefgaragen und Keller im Neubaugebiet verstärken das Risiko.

Bei einem Extremhochwasser oder bei oberflächlich abfließendem Wasser durch Starkregen sorgen die neuen Aufschüttungen und Baukörper durch ihr Volumen für höhere Pegelstände als bisher an den älteren Häusern.

Der Schwaiger Augraben wird durch die Ableitung von Niederschlags- und Oberflächenwasser aus dem neuen Wohngebiet viel leichter überlastet als bisher.

4. Probleme für Natur, Landwirtschaft, Ortsbild und Naherholung

Die Bebauung hat gerade an dieser Stelle weitere erhebliche Auswirkungen für den Lebensraum von Mensch, Tier und Pflanze sowie für die Landwirtschaft:

  • Wertvolle Flächen für die Landwirtschaft gehen auf Dauer verloren. Dies widerspricht dem LEP, das unter Punkt 5.4.1 den Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen fordert.
  • Bei den naturnahen Wiesenflächen, die mit besonderer Förderung des Freistaates bewirtschaftet werden, geht der Verlust zusätzlich zu Lasten des Artenschutzes. Dies steht im Widerspruch zum LEP Punkt 7.1.6: Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem.
  • Der Boden wird in seinen Funktionen durch Aushub, Auffüllung, Überbauung, Unterbauung für Tiefgaragen und Keller sowie den Bau von Straßen und Wegen geschädigt.
  • Eine Beeinflussung der Strömung des hochstehenden Grundwassers (siehe oben) sowie dessen Verunreinigung während der Bauphase oder danach wäre auch für die Natur sehr schädlich.
  • Das Niederschlagswasser kann wegen des hohen Grundwasserstandes nicht versickern und somit auch nicht gefiltert zur Grundwasserneubildung beitragen. Es muss vermutlich ungefiltert in ein bestehendes Gewässer wie den Schwaiger Augraben eingeleitet werden.
  • Durch die dichte und hohe Bebauung wird die Frischluftzufuhr beeinträchtigt.
  • Wertvolle Bäume und deren Wurzeln können bei den Bauarbeiten beschädigt werden.
  • Wegen der hohen Baudichte kann vermutlich der Mindestabstand zwischen Erschließungsstraße und Schwaiger Augraben nicht eingehalten werden.

Dagegen würde durch den vorgeschlagenen Retentionsraum der ökologische Wert des Gebietes noch gesteigert. Wenn schon kleinere Hochwasserereignisse an der Mangfall eine Überflutung bewirken, kann eine besonders wertvolle Auenlandschaft entwickelt werden.

Auch Ortsbild und Landschaft leiden unter der dichten und hohen Bebauung. Der Blick auf schöne Wiesen mit den Alpen im Hintergrund geht verloren. Die Begründung der Höhenentwicklung mit dem Hochhaus in der Endorferau, einer der größten Bausünden im Rosenheimer Südwesten, erstaunt uns sehr.

Bei Spaziergängern, Joggern und Radfahrern, aber auch bei rodelnden Kinder im Winter ist dieses Gebiet am Mangfalldamm sehr beliebt. Eine Bebauung würde seine Funktion für die Naherholung deutlich einschränken.

5. Mangelnde Verträglichkeit für das Stadtviertel

Das Projekt ist mit etwa 165 Wohneinheiten und 500 Bewohnern deutlich zu groß für Oberwöhr, dessen Einwohnerzahl sich dadurch fast um die Hälfte vergrößert. Dies verschlimmert sich noch in Kombination mit weiteren Bauvorhaben auf der Kirchenwiese und südlich der Krainstraße.

Wichtige Infrastruktur-Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Grundschule, fußläufige Einkaufsmöglichkeiten sind jetzt schon unzureichend oder fehlen ganz. Container und weit entfernte Einrichtungen sind keine tragfähigen Lösungen. Es wurde offenbar auch nicht daran gedacht, Infrastruktur im neuen Wohngebiet selbst vorzusehen.

Auch die verkehrliche Situation ist problematisch: Die Äußere Münchener Straße ist chronisch überlastet, erst recht mit einem Gewerbegebiet Brucklach; die Sanierung der Mangfallstraße schiebt man immer weiter hinaus. Der ÖPNV kann ohne Zuschüsse der Stadt hier und anderswo auch in Zukunft nur ein trauriges Schattendasein fristen. Der Radverkehr wird durch den geplanten Ausbau der Krainstraße auf 6,50 m durch Kfz-Überholvorgänge trotz Gegenverkehr gefährdet; die Radwege an der Äußeren Münchener Straße ins Aichergelände, nach Fürstätt und in die Innenstadt sind an vielen Stellen unsicher und unattraktiv, genauso wie in Richtung Staatsstraße.

6. Weitere Forderungen

Sollte das Projekt dennoch fortgeführt werden, sind neben der Erarbeitung von Lösungen für die angesprochenen Kritikpunkte aus unserer Sicht folgende Forderungen zu erfüllen:

  • Für alle Dächer ist eine Sonnenenergie-Nutzung zwingend vorzuschreiben, auch um das Klimaschutz-Ziel der Stadt bis 2025 vielleicht doch noch zu erreichen.
  • Um die Grundwasser-Risiken, den Kfz-Verkehr und die Kosten zu senken, ist statt Tiefgaragen und ebenerdiger Parkplätze ein zentrales Parkhaus vorzusehen.
  • Nicht nur alle Dächer, sondern auch die Fassaden sind zu begrünen.
  • Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) muss über einen ausreichenden Zeitraum von etwa einem Jahr durchgeführt werden.