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Wasserburg am Inn

Petition der Bürgerinitiative gegen das Gewerbegebiet abgelehnt

06.02.2018

Es ist auch für uns bedauernswert, dass die Petition der Bürgerinitiative gegen das Gewerbegebiet Sendling abgelehnt wurde. Umso wichtiger ist es, dass wir nun zeigen, wie wichtig uns der Erhalt unserer lokalen Naturräume ist und dass die Eindämmung des Flächenverbrauchs kein Luftschloss ist, dass nur auf der Landesebene thematisiert wird, sondern konkrete Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch vor unserer Haustür beginnen! Erneut gibt es einen Artikel über das Gewerbegebiet Sendling, der nun noch deutlicher die Argumente der Gegner*innen zum Ausdruck bringt, wie der Artikel zu Beginn des Monats Dezember 2017.

Wir bitten euch, auch die Umfrage zu berücksichtigen, mit der die Redaktion von Wasserburg24 sich ein Meinungsbild über das Gewerbegebiet Sendling einfangen will. Auf eure Teilnahme an der Umfrage freuen wir uns deshalb! Wie Richard Mergner es gegenüber Wasserburg24 bereits angedeutet hat, bleiben auch wir dabei: Der Landschafts- und Naturschutz sowie der Schutz unseres Kulturraums vor Flächenfraß und Verschandelung darf nicht den Wirtschaftsinteressen Einzelner und der damit einhergehenden Gefahr einer künftigen Ausweitung des Gewerbegebiets   zum Opfer fallen.


KEIN GEWERBEGEBIET SENDLING-OST!

AUCH WIR SAMMELN UNTERSCHRIFTEN

BÜRGERINITIATIVE RAMERBERG ZUM SCHUTZ DES LANDSCHAFTSRAUMES KLOSTER-ATTEL - KEIN GEWERBEGEBIET SENDLING-OST

08.09.2017

Update zum Thema Gewerbegebiet Sendling-Ost bei Ramerberg: Vor wenigen Tagen hat sich eine Bürgerinitiative in Sendling gegründet mit dem Ziel, sich kritisch mit den weiteren Planungen des Gewerbegebiets auseinanderzusetzen und dieses in dem vorgesehenen Kultur- und Landschaftsraum zu verhindern. Auch das OVB berichtete erst heute in einem aktuellen Artikel darüber. Hier können Sie ihn nachlesen.

Aus vielerlei Hinsicht äußerte sich der Bund Naturschutz Kreisverband Rosenheim gegenüber der Gemeinde Ramerberg kritisch zur Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die auch FFH-Gebiete angreifen würde. Die Stellungnahme im Wortlaut können Sie hier aufrufen.

Wir werden auch in Zukunft weiterhin fachlich Stellung zur Bebauung von Flächen nehmen, an denen es offensichtlich ist, dass gegen das Anbindegebot und Naturschutzauflagen verstoßen wird. Wird das Gewerbegebiet tatsächlich hier gebaut, könnte dies einen Dominoeffekt für weitere Bauvorhaben bedeuten.

Deshalb unterstützen wir die neugegründete Bürgerinitiative, dessen Sprecher sich kürzlich wie folgt in einem Aufruf für eine Unterschriftensammlung äußerte: „Die Gemeinde Ramerberg möchte an diesem besonderen Ort in freier bäuerlicher Landschaft ein Gewerbegebiet errichten, obwohl sich viele Fachbehörden wie das Landesamt für Denkmalpflege, der Kreisheimatpfleger, die Untere Naturschutzbehörde, der Bund Naturschutz und das Wasserwirtschaftsamt sehr kritisch mit dem Standort auseinander gesetzt haben und auch viele Anlieger und Bewohner des weiteren Umfeldes sich dagegen aussprechen.

Wir wollen auch Ihnen die Möglichkeit geben, sich an der aktuellen Unterschriftenaktion zu beteiligen.

Hier geht's zur Unterschriftenliste


Gewerbegebiet Attel verhindern:

„Bemühung zum Schutz unserer aller Heimat”

ein Appell von Jürgen Zott, Sprecher der Bürgerinitiative Ramerberg

03.09.2017  Wer kennt nicht das schon von weitem sichtbare altehrwürdige Kloster Attel, hoch über dem Inn und der Attel thronend und ist nicht berührt von der Besonderheit und Anmut dieser Landschaft. Die Vogelfreifläche Innstausee mit internationaler Bedeutung in Reichweite. Dieser Natur- und Kulturraum ist akut bedroht. 

Die Gemeinde Ramerberg möchte an diesem besonderen Ort in freier bäuerlicher Landschaft ein Gewerbegebiet errichten, obwohl sich viele Fachbehörden wie das Landesamt für Denkmalpflege, der Kreisheimatpfleger, die Untere Naturschutzbehörde, der Bund Naturschutz und das Wasserwirtschaftsamt sehr kritisch mit dem Standort auseinander gesetzt haben und auch viele Anlieger und Bewohner des weiteren Umfeldes sich dagegen aussprechen.

Die Bürgerinitiative möchte das Gewerbegebiet Sendling-Ost in Verantwortung für unsere Heimat, unsere Baukultur, aber auch in Verantwortung für nachkommende Generationen unbedingt verhindern. 

Es gibt gute Gründe die angebliche Alternativlosigkeit des Standortes anzuzweifeln. Bei entsprechenden Bemühungen der Gemeinde müsste es möglich sein, einen weniger den Landschaftsraum beeinträchtigenden Standort zu finden. Dabei ist es eben nicht hilfreich, wenn das Standortgutachten bei anderen Möglichkeiten mit der Begründung „Flächenverfügbarkeit nicht gegeben“ diese gleich ausschließt. Gewerbegebiete sollten langfristig und vorausschauend geplant werden und können dann an geeigneter Stelle mittels Vorkaufsrecht und Flächentausch verwirklicht werden.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zum Schutz unser aller Heimat.


Gewerbegebiet Ramerberg an der Attel

In diesem Landschafts- und Kulturraum eine Katastrophe

von Wolfgang Matschke und Gert Gradler (BN Rott, BN Wasserburg)

11.08.2017

Natürlich gibt es gute Gründe für ein Gewerbegebiet unterhalb der altehrwürdigen Klosteranlage Attel nahe der B 15. Hier konnte der Bauinteressent ein Grundstück in verkehrsgünstiger Lage erwerben, es liegt in freier Wiese, Nachbarn werden nicht gestört, die Gemeinde hat kaum Gewerbegebiete, geringe Gewerbesteuereinnahmen und wie im Standortgutachten zu Alternativstandorten immer wieder zu lesen „Flächenverfügbarkeit nicht gegeben“. 

Würde es sich nicht um eine außergewöhnliche Lage handeln, wäre ja fast alles soweit in Ordnung. In diesem besonderen Landschafts- und Kulturraum ist es aber eine Katastrophe. Dabei geht es nicht nur um Sichtschutz – hier wird ein einmaliges Landschaftsbild mit hohem kulturhistorischem und naturschutzfachlichem Wert massiv gestört und es geht als solches unwiederbringlich verloren.

Es ist ein Gebot der Stunde, hier den Landschafts- oder Ensembleschutz auch in Verantwortung für nachkommende Generationen höher zu bewerten, als vordergründige Interessen Einzelner oder einer Gemeinde. 

Nicht umsonst haben unsere Verfassungsväter in Art. 141 (1) der Bay. Verfassung bestimmt, „kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten“.  Nach Art. 141 (2) haben die Gemeinden die Aufgabe, Natur und Landschaft zu schützen und zu pflegen. Auch das Landesentwicklungsprogramm Bayern fordert weitere Landschaftszersiedelung zu verhindern und Art. 6 des Bay. NatSchG spricht ebenfalls dagegen. Erst kürzlich wurde um den Erhalt des   Anbindegebotes heftig gestritten.Hier eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist unverantwortlich.

Bei Konflikten zwischen Raumentwicklungsansprüchen und ökologischer landschaftsgestalterischer) Belastbarkeit ist ökologischen Belangen der Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht (Ladesentwicklungsprogramm).

Weitsichtige Gemeinden können mit einem Landschafts- und Ortsentwicklungsplan und dem Vorkaufsrecht bei Grundstücken erreichen, Gewerbegebiete in sensiblen Naturräumen zu vermeiden und dort entstehen lassen, wo sie hingehören.

Sowohl der Kreisheimatpfleger Daniel Hoheneder als auch das Denkmalamt haben diesen Standort als sehr kritisch eingestuft.Ähnlich die untere Naturschutzbehörde und der BN. Es liegt an der Bevölkerung zu zeigen, dass der Erhalt ihrer Heimat nur gelingt, wenn sich viele dafür einsetzen.