Dezember 2014: Stellungnahme zum Flächennutzungsplan für Pösling
30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorfgebiet Pösling"
Im Namen des Landesverbandes und der Kreisgruppe Rosenheim geben wir zu dieser Planung gemäß §4 BauGB folgende Stellungnahme ab:
Wir halten trotz der Reduzierung gegenüber der ursprünglichen Planung auf insgesamt drei Gebäude, allerdings mit teilweise erheblich erhöhter Grundfläche, an unserer strikt ablehnenden Stellungnahme von 4/2011 fest. Diese fußte auf folgenden Punkten (siehe auch www.rosenheim.bund-naturschutz.de/ortsgruppen/rosenheim/stellungnahme-zum-fnpbb-poesling.html):
- Massiver Eingriff in die bäuerlich geprägte Orts-Struktur
- Hoher Flächenverbrauch für wenig neuen Wohnraum
- Schwächung der Landwirtschaft
- Probleme durch fehlende Infrastruktur
- Kein tatsächlicher Bedarf für Pöslinger Bürger
Auch den Vorwurf eines fragwürdigen Verfahrens, insbesondere wegen einer vorzeitigen Baugenehmigung im Planungsgebiet, halten wir aufrecht; wir müssen ihn mittlerweile noch um folgende Punkte ergänzen:
- Offensichtlich feste Zusage für eine Bebauung durch die Stadtspitze
- Vorzeitiger Erwerb von Straßenflächen durch die Stadt Rosenheim
Beides erfolgte ebenfalls vor Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens. Das erklärt die Hartnäckigkeit, mit der die Stadt trotz Ablehnung durch den Stadtrat an diesem Projekt festhält.
Wir befürchten ferner, dass trotz gegenteiliger Behauptungen der Bau einer Straße mit Beteiligung der Anlieger und in Folge weitere Bebauung droht.