August 2013: Stellungnahme zum Gewerbegebiet Oberfeld
2. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 138 "Am Oberfeld"
1. Grundsätzliches
Wie bereits in unserer Stellungnahme vom August 2007 befürchtet, wird eine Erweiterung des Gewerbegebiets Oberfeld weit über den ursprünglich geplanten Rahmen hinaus ins Auge gefasst.
Besonders erstaunlich ist, dass dies passiert, obwohl bisher noch nicht ein einziges Gewerbegrundstück verkauft, geschweige denn bebaut ist!
Gerade eine flächenmäßig kleine Stadt wie Rosenheim müsste mit ihren Grünflächen besonders sorgsam umgehen. Wir halten daher jede Erweiterung des Gewerbegebiets für falsch, zumal wir nicht an die Aufrechterhaltung der Beschränkungen für den Einzelhandel glauben.
2. Planungskonzeption und Ausgleich
Eine Erweiterung des Baurahmens auf dem städtischen Grundstück wegen des möglichen Baus einer städtischen Straße, noch dazu in die geplante Ausgleichsfläche A1.2 hinein, lehnen wir aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Bei einem Bau der Straße ist auch ein massiver Eingriff in die geplante Ausgleichsfläche A1.1 zu erwarten.
Ausgleichsmaßnahmen sollten soweit möglich im betroffenen Gebiet selbst stattfinden, wie ja auch in der Begründung erwähnt. Dieser Grundsatz würde mit den Eingriffen in die genannten Ausgleichsflächen noch stärker als bisher verletzt. Weder die Bevölkerung noch die Natur im Süden der Stadt Rosenheim haben etwas davon, wenn irgendwo im Landkreis eine Fläche aufgewertet wird als „Ausgleich“ für die Zerstörung der Natur und der Stadteingangssituation von Rosenheim sowie für den damit weiter wachsenden Autoverkehr.
BN-Stellungnahme zum Gewerbegebiet Oberfeld vom August 2009...